Steyr glorifiziert Nazi-Arzt Drucken E-Mail

Wer war Robert Stigler?

Wissen Sie wer Robert Stigler war? Wenn nicht, dann wollen wir Sie darüber aufklären. Er
wurde am 18.04.1878 in Steyr (Oberösterreich) geboren und starb am 09.08.1975 in Kirch-
berg (Tirol).

Stigler studierte in Wien von 1897-1903 Medizin. Der erklärte NSDAP-Anhänger leitete
die medizinische Gruppe der Abteilung „Rasse und Rassenhygiene“ der Gauleitung der
NSDAP in Wien.

Im Rahmen seiner rassenphysiologischen Forschungen führte Stigler 1940, Untersuchungen
an schwarzen Kriegsgefangenen im Kriegsgefangenenlager Kaisersteinbruch im Burgenland
durch.

Robert Stigler wurde im Zuge der Entnazifizierungsmaßnahmen im Jahre 1945 aus seinen
Ämtern enthoben und wurde ab 1947 pensioniert. Ein richtig angenehmer Zeitgenosse,
muss dieser Arzt gewesen sein.

Aussagen eines Nazi-Arztes

Er hat auch etliche (un)sinnige Aussagen von sich gegeben, von denen wir eine kleine Kost-
probe wiedergeben wollen. So kam er z.B. zu der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Weiße
aufgrund des Klimas nicht dauerhaft in den Tropen leben sollten und plädierte dafür, afri-
kanische Kolonien als reines Reservoir beispielsweise für Bodenschätze zu betrachten und
„Schwarze“ dabei als Arbeitskräfte einzusetzen.

Auch vertrat er die  von ihm wissenschaftlich fundierte Meinung, dass ein Weißer einem
Schwarzen überlegen sei und aus diesem Grund nur als Herrscher unter den Eingeborenen
leben kann.

Besonders am Herzen lag Stigler die Warnung vor der „Rassenmischung“.  Er lehnte sexuelle
Beziehungen und Ehen zwischen Schwarzen und Weißen vehement ab, da er allen Ernstes
die Ansicht vertrat, dass es durch diese eine  „Degeneration“ der Nachkommen gäbe und
der Verfall der deutschen Kultur bevorstünde.

Sollten Sie an weitere schwachsinnigen Theorien des Robert Stigler interessiert sein, dann
können Sie diese unter diesem „Link“ nachlesen.  Nun, warum haben wir Ihnen diesen Zeit-
genossen nähergebracht? Gab es doch  etliche Wahnsinnige von dieser Sorte im Dritten
Reich.

Steyr ehrt seinen Sohn

Offensichtlich unter dem Motto „Heimat bist Du großer Söhne“ wird einem „Rassen-
forscher“ der Nazizeit, in seiner Geburtsstadt mit einer Strassenbenennung gehuldigt. In
der Stadt Steyr gibt es tatsächlich eine Strasse mit dem Namen „Robert Stigler Strasse“
und diese ist auch dem Nazi-Rassenforscher gewidmet.

Da hat die Stadt Günzburg in Deutschland, der Stadt Steyr einiges voraus. Denn eine Josef
Mengele Strasse gibt es in der Geburtsstadt dieses Nazi-Arztes nicht.

(Fotoquelle: www.ooenachrichten.at)
Erstaunliches Denkmal in altdeutschen Schriftzügen

Wie den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zu entnehmen ist, setzt sich der Altbürger-
meister von Steyr, David Forstenlechner dafür ein, dass die Straßenbenennung nach dem
Nazi-Arzt umgehend rückgängig gemacht werden soll.

Keine Verfehlungen entdeckt

Erstaunlich ist es jedoch, dass laut Amtsbericht der Fachabteilung für Altstadterhaltung keine
wesentlichen Verfehlungen des NSDAP-Mitgliedes und Rassenforscher des Naziregimes
gefunden werden konnten.

Möglicherweise wurden seine Aufzeichnungen über „rassenphysiologische" Untersuchun-
gen die er an Kriegsgefangenen im Lager Kaisersteinbruch durchgeführt hatte, nicht sehr
genau studiert.
 
Jedenfalls ist die Glorifizierung eines Nazi-Arztes eine eindeutige Diskriminierung jenen
Leuten gegenüber, die unter Stigler zu leiden hatten und noch leben, sowie deren Nach-
fahren.

Wo bleiben hier die Diskriminierungsgegner?

Vielleicht sollte jemand die Anwältinnen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, sowie die
Frauenministerin Heinisch-Hosek auf den erstaunlichen Umstand in Steyr aufmerksam
machen.

Dann wäre es vielleicht nicht mehr so vorrangig, ob eine Maßschneiderei eine Damen-
schneiderin oder ein Discobetreiber einen Türsteher sucht und das Stelleninserat aus
ökonomischen Gründen nicht geschlechtsneutral ausschreibt.

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2010-02-08
  
 
Feuerwehrball Rohrau Drucken E-Mail

Die FF Rohrau lädt zum Ball



Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.


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2010-02-08
  
 
Swingerclubverbot für Schwule? Drucken E-Mail

Änderung der Klassenkampfziele

War es in Zeiten des Klassenkampfes vorrangiges Ziel der Sozialisten und Kommunisten,
Grund-, Hausbesitzer und Fabrikanten ihrer Besitztümer zu enteignen, haben sich im 21.
Jahrhundert die Ziele etwas geändert.

Da die ehemaligen Klassenkampf-Kämpfer von damals, heute selbst Besitzer von Betriebs-
stätten und Wohnhäuser (Gemeindebauten in Wien) sind, würde den Klassenkampfschmäh
niemand mehr glauben.

Meinungsenteignung und Genderwahn

Also haben sich die Genossen auf die Enteignung der  Meinungen und Standpunkte von
Andersdenkenden spezialisiert. Unter dem neuen Modewort "Diskriminierung" wird ver-
sucht, alles und jeden der z.B. traditionsgemäß anderer Meinung ist, mittels Strafandroh-
ung zu disziplinieren.

Arbeitsstellen müssen "geschlechtsneutral" ausgeschrieben werden, als wenn es einen
Sinn machen würde, wenn eine Baufirma einen Eisenbieger, ein Discobetreiber einen Tür-
steher sucht und dies nicht im Stelleninserat verlautbaren darf.

Natürlich auch umgekehrt hat der Genderwahn seine Blüten getrieben. Die direkte Stellen-
ausschreibung einer Kellnerin, Zimmermädchen oder Damenschneiderin sind ebenfalls
verboten und strafbar.

Andere Meinung gleicht bereits Diskriminierung

Auch die Homosexualität wurde k(r)ampfartig salonfähig gemacht. Heteros dürfen nur mehr
hinter vorgehaltener Hand, ihre Meinung über das evolutionsbedingte anormale Sexualver-
halten von Homos kundtun, um nicht als Diskriminierer zu gelten.

Eine typische Vertreterin solcher Meinungsenteigner ist die Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek. Wie erst kürzlich in diversen Presseaussendungen zu lesen war, sollen
laut ihr,  oben angeführte und die nachfolgenden  "Diskriminierungen" strenger verfolgt
werden.

Wohnungen für Jeder(frau)mann

In Zukunft sollen auch bei der Vergabe von Wohnraum oder bei Lokalbesuchen strengere
Maßstäbe angelegt werden. Wenn z.B. ein Hausherr die Wohnungsvergabe an einen Zigeu-
nerclan verweigert weil er befürchtet, dass diese auf Grund ihrer ethnischen Herkunft even-
tuell nicht sorgsam mit den vermieteten Wohnräumen umgehen, wäre das der klassische
Fall einer Diskriminierung.

Männerclubs ade

Auch die Verweigerung des Zutrittes in ein Lokal auf Grund des Geschlechts oder der
sexueller Orientierung, ist ein schwerer Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Vorbei sind jene Zeiten, wo in domänen Männerclubs das starke Geschlecht unter sich
weilte, denn wer einer Frau den Zutritt in diesen auf Grund ihres Geschlechts ver-
wehrt wird, macht sich der Diskriminierung strafbar.

Schwule im Swingerclub

Das "Zuckerl" an fehlinterpretierter Diskriminierung haben wir uns für den Schluss auf-
gehoben. Die Besitzer von sogenannten Swingerclubs sind am ärmsten dran. Stellen
Sie sich folgendes Szenario vor, wenn zwei Schwule einen Swingerclub betreten wollen.

Das erste Problem würde sich bereits beim Bezahlen des Eintrittsgeldes, falls es über-
haupt so weit kommt, ergeben. In diesen Clubs haben Damen in der Regel freien Ein-
tritt. Welcher der beiden Schwulen würde nun als Dame gelten, um in den Genuss des
Gratiseintritts zu gelangen?

Männerfranzösisch

Vermutlich würde der Betreiber die Beiden ohnehin abweisen, da sie ihm einen finanziellen
Schaden zufügen würden. Bei den Heteroswingers würde es aus evolutionsbedingten Grün-
den, mit absoluter Sicherheit nicht gut ankommen, wenn plötzlich zwei Männer gegenseitig
an ihrem Penis saugen, oder andere homosexuelle Praktiken vollziehen.

War Nestroy ein Hellseher?

Das die Heteros die Lokalität verlassen würden, kann sich der Clubbetreiber schon im
Vorfeld ausrechnen und er wird daher die beiden Schwulen, auf Grund ihrer sexueller
Orientierung abweisen. Damit macht er sich der Diskriminierung schuldig und könnte
bestraft werden.

Wie sang schon der Schustergeselle Knieriem in Nestroys Lumpazivagabundus: "Die
Welt steht nimmer lang.."

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2010-02-07
  
 
Hausdurchsuchung bei UVS-Richterin Drucken E-Mail

UVS-Richterin erfährt die Macht der Tierquälerlobby

Beamte die in Österreich öffentlich eine eigene Meinung vertreten und nicht mit den Wölfen
heulen, laufen in Gefahr vom Rudel zerfleischt zu werden. Diese Erfahrung musste kürzlich
eine UVS-Richterin machen, die einige Tierschützer im Jahre 2007 freigesprochen hatte.

Eine Jagdgesellschaft konnte die Tierschutzaktivisten nicht identifizieren, welche angeb-
lich eine Jagdstörung, sprich Tierermordung gestört hatten. Laut einer heutigen APA-OTS
Aussendung, erscheint in der Montagausgabe des Nachrichtenmagazins "Profil" ein Bei-
trag in dem berichtet wird, dass es bei der Richterin des UVS-Niederösterreich, kürzlich
zu einer Hausdurchsuchung gekommen sei.

Loser Kontakt begründeten Verdachtsmomente

Im Justizministerium heisst es, wenn es den Verdacht einer strafbaren Handlung gebe,
müsse man ihm nachgehen, egal ob Richter oder nicht. Da ist es schon erstaunlich, dass
es gerade eine Richterin betrifft, die im Sinne des Tierschutzes geurteilt hatte.

Der VGT-Obmann DDr. Balluch hatte die Richterin nach dem Urteil einige Male tele-
fonisch kontaktiert und sie in einem Internetforum lobend erwähnt. Das brachte ihr nun
den Verdacht des Amtmissbrauches ein.
 
Die betroffene UVS-Richterin dürfte die wichtigste Turnübung im Staatsdienst vergessen
haben. Nach oben bücken und nach unten treten. Wer dieses akrobatische Talent nicht
beherrscht, wird im Staatsdienst nicht alt werden oder maximal Aktenschlichter.

Viele Angeklagte sprechen mit den Richtern

Viele Angeklagte kontaktieren ihren Richter vor und nach dem Prozess, ungeachtet einer
Verurteilung oder eines Freispruches. Würden alle diese Richter(innen) nun angeklagt
oder mit Hausdurchsuchungen "belohnt" werden, müsste das Justizministerium eine
eigene Abteilung für Richterverfolgung schaffen.

Allerdings dürfte die Lobby der Tierquäler, Legebatterienbesitzer und Tierfabrikeneigner
so stark sein, dass diese vermutlich soviel Einfluss ausüben können, sogar eine Richterin
abzuschiessen, wenn diese nicht in ihrem Sinne urteilt.

Bericht über Tierquäler-Politiker

Wir haben 2.November 2009 den Livebericht "Der Eiermann", in telefonischer Zusammen-
arbeit mit DDr. Balluch verfasst. Aus diesem Beitrag ist es ersichtlich, wie sich professionelle
Tierquäler, in besagten Fall ein Politiker, über bestehende Gesetze hinwegsetzen können,
ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Gefährlicher Kontakt

Obwohl es aus "juristischen" Gründen eher nicht ratsam ist, mit dem VGT-Obmann Kontakt
zu haben oder gar zu sprechen, haben wir am 11.November 2009 ein "Interview" mit ihm ge-
führt. Wir waren von unserem Interviewpartner angenehm überrascht, da wir von diesem
eigentlich eine militante Einstellung erwartet hatten.


DDr. Balluch.  Ist er der österreichische Osama Bin Laden?

Sind Tierschützer die Mafia?

Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es sicher nicht die feine englische Art ist
seinem Ansinnen mit dem Versprühen von Buttersäure Nachdruck zu verleihen, aber
Tierschützer mit einer krimninellen Organisation zu vergleichen und sie nach Paragraf
278a Strafgesetzbuch (Prozess beginnt am 2.März) anzuklagen, ist in der Tat mehr
als erstaunlich.

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2010-02-06
  
 
Überraschungsei Drucken E-Mail

Wieder erstaunliche Bankgeschäfte?

Über erstaunliche "Bankgeschäfte" der PSK haben wir schon einmal ausführlich berichtet.
Heute wollen wir Ihnen über eine erstaunliche Geschäftsanbahnung dieser Bank berichten.
Der Herausgeber dieses Online-Magazins begab sich heute auf das Postamt in Bruck an der
Leitha, um sich einen eingeschriebenen Brief abzuholen.


Kundeninformation kleingeschrieben,  im Postamt  Bruck a.d. Leitha

Erstaunliche Prozente

Im Vorraum des Postamtes, dass mit der Bankfiliale gekoppelt ist, ist ein großes Plakat auf-
gestellt, welches eher in einen Orientbazar passen würde. Auf diesem ist in handgemalenen
Lettern zu lesen, dass man einen garantierten Ertrag von 40,4% für das Jahr 2010 gewähr-
leiste. Informativ wird noch hinzugefügt, dass die Aktion eine limitierte Auflage, wofür auch
immer,  ist.


Überrraschungsei-Werbung in der PSK

Geschäftsbedingungen sind Top-Secret

Wofür  diese erstaunlich hohe Verzinsung gewährleistet wird, ist dem Plakat nicht zu ent-
nehmen. Von der Neugier gepackt, wandte sich der Herausgeber an die Schalterbeamtin,
die ihn ausser seinen Brief auszuhändigen, sonst nicht weiter behilflich sein konnte.

Also fragte man den im Amt befindlichen Filialleiter, welche Bedingungen für dieses
augenscheinlich gute Geschäft zu erfüllen seien. Auch dieser hüllte sich in Schweigen,
händigte aber als "Trostpreis" eine Visitenkarte der PSK-Bankdienstleisterin Roswitha F.
aus.

Dafür hat man Sicherheitsbedenken

Mit dieser könne man sich einen Termin ausmachen um zu erfahren um welche Art von
Geschäft es hier ginge. Allerdings bemühte sich der Filalleiter noch zu erwähnen, dass
aus Sicherheitsgründen im Postamt Fotografierverbot herrsche.

Ist ja klar, bei 40,4 Prozent garantierter Rendite auf ein unbekanntes Geschäft, werden
die Leute am Montag dem Postamt die Türe einrennen, um ihr Geld dort zu deponieren.
Vielleicht sollten die Verantwortlichen dieser Filiale für die kommende Woche ihre Sicher-
heitsvorkehrungen erhöhen.

Informationen nur gegen Terminvereinbarung

Aber lassen wir den Sarkasmus einmal bei Seite. Eine staatliche Bank kündigt für ihre
Kunden ein Geschäft an und unterlässt es, diese über die Bedingungen zu informieren.
Diese erfährt der Kunde erst, wenn er sich mit einem Angestellten des Institutes einen
persönlichen Termin vereinbart.
 
Offensichtlich glaubt man bei der PSK, die Leute haben hre Zeit gestohlen, oder bedarf
es persönlicher Überredungskünste für dieses erstaunlich geheimnisvolle Geschäftsan-
gebot.

Plakat wie im Orient-Bazar

Aber weiter geht es mit der erstaunlichen Geschäftspraktik. Eine seriöse Bank, für welche
wir die PSK halten, kündigt auf einem handgeschmierten Plakat eine garantierte Rendite
von 40,4 Prozent, ohne Angabe der Geschäftsbedingungen an.

Eine solche Art der Werbung findet man höchstens noch in einem Orient-Bazar und ent-
spricht sicherlich nicht den seriösen Werberichtlinien einer Bank. Diese Art der Werbung
gleicht eher einem Überraschungsei und hat mit seriöser Kundeninformation nichts zu tun.

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2010-02-06
  
 
Polemische Killerhunde Drucken E-Mail

Tödlicher Unfall mit Rottweiler

Eine tödliche Rottweiler-Attacke erhitzt wieder die Gemüter von Hundegegner und Hunde-
freunde. Eine 78-jährige Rentnerin wurde gestern von zwei Rottweiler, die dem 55-jährigen
Sohn des Opfers gehören und als Wachhunde für ein Betriebsgelände eingesetzt waren,töd-
lich verletzt.

Die Freundin des Enkels der Getöteten, fand die Pensionistin als sie die Hunde füttern
wollte. Die Ursache der Hundeattacke wird wohl nie aufgeklärt werden. Der Besitzer ließ
beide Hunde noch am selben Tag einschläfern.

Politiker werden zu Hundespezialisten

So traurig und bedauernswert dieser Vorfall ist, wird er wieder zum Politikum gemacht.
Die Klubobfrau der Grünen Wien, Maria Vassilakou meint, dass der neuerliche, tragische
Hundeangriff aus Niederösterreich zeigt, dass die Einführung eines Hundeführscheins
für alle Hunde dringend notwendig ist.

Landtagabgeordneter Karl Bader (VP) verlautet, dass der tragische Vorfall in Lassee
zeige, wie wichtig es war und ist, sich offensiv mit dem Thema Kampfhunde auseinander-
zusetzen.

Er meint weiter, dass der verpflichtenden Hundeführschein oder strengeren Regeln bei
der Haltung dieser Rassen, eine besondere Verantwortung mit sich bringe. Auch Umwelt-
stadträtin Ulli Sima (SP) ist für den Hundeführschein für so genannte "Kampfhunde".

Sie ist der Ansicht, dass der Hundeführerschein eine Verbesserung des Miteinander
von Hund und Mensch bewirke und das Risiko im Zusammenleben minimiere. Die Biss-
kraft und Bisshäufigkeit sehe sie als Kriterium für die Bezeichnung "Kampfhunde".

Polemik und Ahnungslosigkeit

Allein diese Aussage beweist, wie wenig Ahnung Frau Sima von Hunde hat. Der als
gutmütig bekannte "Bernhardiner" verfügt über eine weitaus größere Bisskraft als
alle sogenannten Kampfhunde. In der Bisshäufigkeit führen Deutsche Schäferhunde
und Schäfermischlinge.

Auch die Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Schwachsinn. Normaler-
weise sind Hunde Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familien-
verbandes eingegliedert.

Die Rasse Kampfhund

Ebenfalls gibt es die Rasse "Kampfhund" nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für
Hundekämpfe abgerichtet wurde. Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hunde-
angriffes natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus Gründen seines Minderwert-
igkeitkomplexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden
zufügen kann.

Tödliche Attacke trotz Qualifikation

Ein Hundeführerschein oder ein Kampfhundegesetz wird niemals einen einzigen Biss-
unfall mit einem Hund verhindern. Dies beweisen auch die zwei letzten Bissattacken mit
tödlichem Ausgang. Derartig tödliche Bissverletzungen sind jedoch sehr selten und eher
die Ausnahme von der Regel.

Im November des Vorjahres wurde das Kleinkind eines Polizeidiensthundeführers, von
seinem eigenen Rottweiler getötet. Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines
solchen Hundes hatte, wird wohl niemand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem
tödlichen Unfall.

Auch Rinder können töten

Die jetzige Bissattacke die ebenfalls tödlich verlief, wurde durch jene Hunde verursacht,
welche die Pensionistin von kleinauf selbst aufgezogen hatte. Das nicht nur Hunde un-
berechenbar sind, beweisen Unfälle mit Rindern in diesem Jahr, die ebenfalls tödlich
verliefen.

Ein Bauer wurde von seinem Stier und eine Bäuerin von ihrer Kuh getötet. Hier konnten
die Ursachen auch nicht festgestellt werden. Tiere sind eben unberechenbar und umso
größer und stärker, desto schlimmer kann es für einen Menschen enden.  

Fünf Lawinentote an einem Tag

Daher ist ein Kampfhundegesetz und ein Hundeführerschein kompletter "Nonsens". In An-
betracht von 5(!) Lawinentoten am heutigen Tag, die ausschliesslich durch puren Leicht-
sinn verursacht wurden, sollten Politiker vielleicht lieber über einen "Bergführerschein"
während der Wintermonate nachdenken. Dieser würde nämlich den selben Sinn
erfüllen, nämlich keinen einzigen Verletzten oder Toten verhindern.

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2010-02-05
  
 
Schamlippenbeschneidung Drucken E-Mail

Erstaunlicher Asylgrund

Ein erstaunlicher Vorschlag kommt wieder einmal von den GRÜNEN. Diese wollen, dass
die „weibliche“ Genitalverstümmelung, auch Beschneidung genannt, als Asylgrund an-
erkannt wird. "Frauen, die vor drohender Genitalverstümmelung flüchten, müssen in
Österreich Aufnahme finden“, so die Frauensprecherin der Grünen Judith Schwentner.

Verursachen Beschneidungen Schäden?

Dieses Ritual ist meist in afrikanischen Ländern kulturell verankert und der Eingriff erfolgt
vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter. Ob die Beschneidung körperliche oder psych-
ische Schäden verursacht können wir nicht beurteilen, da uns dazu das Fachwissen fehlt.

Auch aus einschlägiger Literatur können wir keine Schlüsse ziehen, da die Meinungen
der Autoren und Spezialisten weit auseinandergehen. Persönlich halten wir eine Be-
schneidung für eine unnötige Angelegenheit, die niemanden zum Vorteil reicht, es sei
denn, dass dieser Eingriff aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgt.

Ist das männliche Geschlecht wertlos?

In ihrem feministischen Glaubensbekenntnis vergessen die GRÜNEN aber, dass auch
bei Knaben und Männern Beschneidungen aus kulturellen und religiösen Gründen vor-
genommen werden. Die „Wertigkeit“ dieser, wird mit jenem der weiblichen Beschneid-
ung gleich sein.

Asylbetrug leicht gemacht

Warum also billigen die GRÜNEN nur dem weiblichen Geschlecht das Privileg eines Asyl-
grundes zu? Abgesehen davon, wäre mit der Begründung einer drohenden Beschneid-
ung als Asylgrund, dem Asylbetrug Tür und Tor noch weiter geöffnet, als es bisher
ohnehin schon der Fall ist.

Während bis dato Asylbetrüger sich doch noch ein wenig anstrengen müssen um einen
glaubhaften Grund für ihr Asylansuchen zu nennen, ginge dies nach dem neuen Asyl-
wunsch der GRÜNEN ganz problemlos. Die Begründung: „Die Medizinfrau will mich
beschneiden“ würde genügen um in Österreich Asyl zu bekommen.

Sind Beschneidungen nun wirklich verboten?

Laut Wikipedia ist die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile in vielen Staaten, unter
anderem aller Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Da fragen wir uns doch,
warum auf der Webseite von „Moderne Wellness – Ästhetische Operation vom Spezial-
listen für mehr Lebensqualität“ folgendes zu lesen ist.
 
Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych-
ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die
überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert.

Wir dachten immer das Schamlippen einer Frau ohnehin natürlich sind und nicht auf eine
„natürliche“ Größe zusammengeschnitten werden müssen. Aber weiter geht es im
erstaunlichen Text.

Ziel des Eingriffes ist es störende Verformungen oder einfach zu lange oder unschöne
Schamlippen (genauer: die so genannten "kleinen Schamlippen", also die unmittelbar aus
der Scheide kommenden Gewebelappen) zu verkleinern, zu kürzen, oder ihnen eine gefäl-
ligere Form zu geben.

Offensichtlich gibt es auch in unseren Breiten Leute, die an einer „gefälligeren Form“ von
weiblichen Schamlippen mehr Freude oder sonst irgendwelche Gefühle haben und sich die
betreffende Dame daher unters Messer legt oder legen muss.

Kein Unterschied

Abgesehen davon, dass sich der kosmetische Chirurg eine goldene Nase verdient und den
Unterschied der hygienischen Bedingungen, finden wir nun keinen Unterschied mehr, ob
eine Vagina-Beschneidung in Afrika oder bei uns stattfindet.

Also sehen wir keinen Grund dafür, dass eine drohende Beschneidung der weiblichen
Genitalien ein Asylgrund sein soll, solange sich Frauen in unseren Breiten, zwecks mehr
Gefälligkeit an ihren Schamlippen herumschneiden lassen.

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2010-02-04
  
 
Staatlich genehmigter Kindermord Drucken E-Mail

Abtreibung in Österreich

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist  im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.

In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.

Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:

§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;

Dieser Paragraf ist unglaublich

Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.

Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.

So etwas gab es im Dritten Reich

Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht.  Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.

Allein der Verdacht genügt

Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.

Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.

Kindstötung bei seelischer Gefahr

Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.

 Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.

Flittchen entscheiden über Tod oder Leben

Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.

Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.

Eugenische Indikation

Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.

Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.

Herzstich

Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind  die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.

Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.

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2010-02-03
  
 
Kalter Krieg in Bruck/Leitha Drucken E-Mail

Gewaltiges Medienecho

Unsere Beiträge über die „Kunstzensur in Bruck/Leitha“ und deren „Analyse“, haben ein
beachtliches mediales Echo ausgelöst. Die Zeitungen NÖN, Österreich, Bezirksblatt Bruck/
Leitha und die Kronen Zeitung, berichteten ebenfalls über diesen Vorfall, den wir als Live-
bericht brachten.
 
Steine des Anstosses, die Plakate von Schlögl

Wer nun geglaubt hat, dass sich die Wogen in der Kleinstadt an der Leitha geglättet haben,
befindet sich im Irrtum. Der kalte (Kunst)Krieg tobt unvermindert weiter.

Dem Bürgermeister scheint es zu gefallen

Seit gut einer Woche hängt an der Gemeindemauer, bzw. an einem ihrer Fenster die im
obigen Foto abgebildete  Kurt Schlögl EGO Selbstverherrlichungsmedaille. Ein unbekannter
Fan dürfte nicht so ganz auf der Linie des Kunstprofessors liegen und hat ihm diesen sar-
kastischen Orden verliehen.

Der Professor sieht es gelassen

Im Telefonat mit der Redaktion gibt sich Schlögl amüsiert gelassen. „Das finde ich schön,
dass mir die Verleihung einer Selbstverherrlichungsmedaille zuteil wird“, meint der
Kunstprofessor mit einem Schuss Selbstironie.

Hemmer hat anderen Kunstgeschmack

Wie gesagt scheiden sich beim Kunstverständnis die Geister. Bürgermeister Richard Hemmer
hatte die Plakataktion von Schlögl offensichtlich nicht als  Kunst gesehen und diese entfernen
lassen.

Bei der plakatierten Selbstverherrlichungsmedaille dürfte der Brucker Bürgermeister jedoch
ein anderes Kunstverständnis aufbringen, denn diese klebt noch immer an einem Fenster
jenes Hauses, in welchem sich der Arbeitsplatz des Politikers  befindet.

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2010-02-03
  
 
Beschützt das BZÖ Großbetrüger? Drucken E-Mail

Erstaunlicher Datenklau

Im Jahre 2008 verkaufte ein angeblicher Bankangestellter einer Liechtensteiner Bank, dem
Deutschen Fiskus eine Steuersünder-CD mit zahlreichen Daten von Personen, die ihr Geld
„steuerschonend“ in dem kleinen Fürstentum parkten.

Zu diesen Vorfall haben wir eine eigene Theorie. War doch bis vor kurzer Zeit nur die
Schweiz für steuerschonende Nummerkonten zuständig, entdeckten die Liechtensteiner
das lukrative Geschäft mit dem Schwarzgeld.

Während es in der Schweiz keine Zinsen gab und Geldanleger froh waren, wenigstens keine
Spesen für ihre Gelddepots verrechnet zu bekommen, bezahlten die Liechtensteiner sogar
bis zu 4 Prozent Zinsen für Geldeinlagen.

Viele Anleger wanderten mit ihrem Geld von der Schweiz nach Liechtenstein ab, was sogar
ein großes Schweizer Bankhaus in Schwierigkeiten brachte. Das diesem Treiben die Eidge-
nossen nicht tatenlos zusehen würden lag auf der Hand.

Wie Du mir, so ich Dir

Und wie es der Zufall wollte, wurden auf einmal Liechtensteiner Bankdaten an die Bundes-
republik verkauft. Die Schweizer übten sich zu diesem Vorfall in nobler Zurückhaltung. Der
Ruf der Liechtensteiner Banken war dahin und der Geldrückfluss in die Schweiz begann.

Das jetzige Auftauchen einer Steuersünder-CD mit den Daten von Anlegern die ihr Geld
in der Schweiz parken, dürfte offensichtlich eine Retourkutsche der Liechtensteiner sein.

Die Diebe wären Todeskanditaten

Wie wir zu dieser Theorie kommen? Nun keinem einzelnen Bankangestellter in der Schweiz,
sowie in Liechtenstein ist es möglich, an derartige Daten heranzukommen. An so einer Aktion
müssten etliche Personen beteiligt sein und das birgt die Gefahr des Verrats. Hier geht es
um derartige Summen, sodass das Leben der Datendiebe vermutlich keinen Pfifferling mehr
wert wäre.

Darf das ein Staat?

Kommen wir zum eigentlichen Thema unseres Beitrages. Darf ein Staat eine solche CD mit
„gestohlenen“ Daten ankaufen um bestehendes Recht durchzusetzen? Wir sagen ja, denn
die Polizei kauft auch Suchtgift an, um an Dealer und Organisationen des Rauschgiftmarktes
heranzukommen.

So viel wir wissen, ist Steuerhinterziehung ungesetzlich und strafbar. Also wäre der Ankauf
einer solchen CD durchaus mit dem Ankauf von Suchtgift zu vergleichen. Während durch
das angekaufte Gift, Händler und Importeure zur Strecke gebracht werden sollen, können
durch eine solche Daten-CD Steuerhinterzieher entlarvt werden.

BZÖ-Lugar setzt sich für Steuersünder ein

Da nehmen wir doch erstaunt zur Kenntnis, dass der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert Lugar
ein "Hehlereiverbot“ für den Staat fordert. "Gerade für einen Rechtsstaat müssen die
Gesetze gelten. Ein Finanzminister darf sich nicht zum Handlanger von Kriminellen machen",
so Lugar in einer heutigen APA-OTS Aussendung.

Lugar meint weiter, dass sich der Staat in so einem Fall als Hehler und Finanzier von Krimi-
nellen betätigt und dadurch das Vertrauen der Bürger untergräbt. Nun offensichtlich ist
Herrn Lugar nicht ganz klar, wer das Klientel ist, welches über Schweizer Banknummern-
konten verfügt.

Wer besitzt eigentlich Nummernkonten

Das sind nicht die normalen Bürger, die sich vielleicht mit einem „Pfusch“ einige Euros schwarz
verdienen. Es sind auch nicht Kleingewerbetreibende, die vielleicht einmal den einen oder
anderen Euro unter den Tisch fallen lassen, um überhaupt überleben zu können.

Über Gelddepots in der Schweiz verfügen ausschließlich Leute, die einer gehobenen sozialen
oder finanziellen Schicht angehören. Die in der Schweiz gebunkerten Gelder stammen dann
meist aus Betrügereien, dubiosen Geschäften und Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe.

Die Bürger(innen) würde beifällig nicken

Solche Leute zu entlarven untergräbt mit Sicherheit nicht das Vertrauen des Bürgers in den
Staat. Eher das Gegenteil würde zutreffen, wenn der normale Bürger erkennen kann, dass
es auch den „Großkopferten“ an den Kragen geht.

Sind Rauschgiftfahnder Dealer?

Die Aussage von Lugar würde bedeuten, dass der Bürger das Vertrauen in die Polizei ver-
lieren würde, wenn diese Suchtgift mit dem Zweck ankaufen, Rauschgifthändler zur Strecke
zu bringen.

Und was den Hehlervorwurf von Lugar an den Staat betrifft, wäre dieser dann gleichzu-
setzen, dass diese Polizisten Rauschgifthändler seien. Das dem nicht so ist, wird wohl
jedem klar sein.

Für uns stellt sich allerdings die Frage, warum sich der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert
Lugar, derart vehement gegen den Ankauf einer solchen Steuersünder-CD ausspricht.

*****

2010-02-02
  
 
Reisefreiheit für die Kriminalität Drucken E-Mail

Erstaunlicher Banküberfall

Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der  Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.

Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank.  Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.

(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet

Das ganze war ein Irrtum

Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.

Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.

Menschen sind bereits übersensibilisiert

Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.

Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.

Maschinenpistole als Reisegepäck

Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.

Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.

Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Rückkehr ist eine Frage der Zeit

Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.

Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.

Misslungenes Experiment

Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.

Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.

*****

2010-02-01
  
 
 

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