Wer war Robert Stigler?
Wissen Sie wer Robert Stigler war? Wenn nicht, dann wollen wir Sie darüber aufklären. Er wurde am 18.04.1878 in Steyr (Oberösterreich) geboren und starb am 09.08.1975 in Kirch- berg (Tirol). Stigler studierte in Wien von 1897-1903 Medizin. Der erklärte NSDAP-Anhänger leitete die medizinische Gruppe der Abteilung „Rasse und Rassenhygiene“ der Gauleitung der NSDAP in Wien. Im Rahmen seiner rassenphysiologischen Forschungen führte Stigler 1940, Untersuchungen an schwarzen Kriegsgefangenen im Kriegsgefangenenlager Kaisersteinbruch im Burgenland durch. Robert Stigler wurde im Zuge der Entnazifizierungsmaßnahmen im Jahre 1945 aus seinen Ämtern enthoben und wurde ab 1947 pensioniert. Ein richtig angenehmer Zeitgenosse, muss dieser Arzt gewesen sein. Aussagen eines Nazi-Arztes
Er hat auch etliche (un)sinnige Aussagen von sich gegeben, von denen wir eine kleine Kost- probe wiedergeben wollen. So kam er z.B. zu der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Weiße aufgrund des Klimas nicht dauerhaft in den Tropen leben sollten und plädierte dafür, afri- kanische Kolonien als reines Reservoir beispielsweise für Bodenschätze zu betrachten und „Schwarze“ dabei als Arbeitskräfte einzusetzen. Auch vertrat er die von ihm wissenschaftlich fundierte Meinung, dass ein Weißer einem Schwarzen überlegen sei und aus diesem Grund nur als Herrscher unter den Eingeborenen leben kann. Besonders am Herzen lag Stigler die Warnung vor der „Rassenmischung“. Er lehnte sexuelle Beziehungen und Ehen zwischen Schwarzen und Weißen vehement ab, da er allen Ernstes die Ansicht vertrat, dass es durch diese eine „Degeneration“ der Nachkommen gäbe und der Verfall der deutschen Kultur bevorstünde. Sollten Sie an weitere schwachsinnigen Theorien des Robert Stigler interessiert sein, dann können Sie diese unter diesem „Link“ nachlesen. Nun, warum haben wir Ihnen diesen Zeit- genossen nähergebracht? Gab es doch etliche Wahnsinnige von dieser Sorte im Dritten Reich. Steyr ehrt seinen Sohn
Offensichtlich unter dem Motto „Heimat bist Du großer Söhne“ wird einem „Rassen- forscher“ der Nazizeit, in seiner Geburtsstadt mit einer Strassenbenennung gehuldigt. In der Stadt Steyr gibt es tatsächlich eine Strasse mit dem Namen „Robert Stigler Strasse“ und diese ist auch dem Nazi-Rassenforscher gewidmet. Da hat die Stadt Günzburg in Deutschland, der Stadt Steyr einiges voraus. Denn eine Josef Mengele Strasse gibt es in der Geburtsstadt dieses Nazi-Arztes nicht. (Fotoquelle: www.ooenachrichten.at) Erstaunliches Denkmal in altdeutschen Schriftzügen Wie den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zu entnehmen ist, setzt sich der Altbürger- meister von Steyr, David Forstenlechner dafür ein, dass die Straßenbenennung nach dem Nazi-Arzt umgehend rückgängig gemacht werden soll. Keine Verfehlungen entdeckt
Erstaunlich ist es jedoch, dass laut Amtsbericht der Fachabteilung für Altstadterhaltung keine wesentlichen Verfehlungen des NSDAP-Mitgliedes und Rassenforscher des Naziregimes gefunden werden konnten. Möglicherweise wurden seine Aufzeichnungen über „rassenphysiologische" Untersuchun- gen die er an Kriegsgefangenen im Lager Kaisersteinbruch durchgeführt hatte, nicht sehr genau studiert. Jedenfalls ist die Glorifizierung eines Nazi-Arztes eine eindeutige Diskriminierung jenen Leuten gegenüber, die unter Stigler zu leiden hatten und noch leben, sowie deren Nach-fahren. Wo bleiben hier die Diskriminierungsgegner?
Vielleicht sollte jemand die Anwältinnen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, sowie die Frauenministerin Heinisch-Hosek auf den erstaunlichen Umstand in Steyr aufmerksam machen. Dann wäre es vielleicht nicht mehr so vorrangig, ob eine Maßschneiderei eine Damen- schneiderin oder ein Discobetreiber einen Türsteher sucht und das Stelleninserat aus ökonomischen Gründen nicht geschlechtsneutral ausschreibt. ***** 2010-02-08
|
|
Die FF Rohrau lädt zum Ball Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. ***** 2010-02-08
|
Änderung der Klassenkampfziele
War es in Zeiten des Klassenkampfes vorrangiges Ziel der Sozialisten und Kommunisten, Grund-, Hausbesitzer und Fabrikanten ihrer Besitztümer zu enteignen, haben sich im 21. Jahrhundert die Ziele etwas geändert.
Da die ehemaligen Klassenkampf-Kämpfer von damals, heute selbst Besitzer von Betriebs- stätten und Wohnhäuser (Gemeindebauten in Wien) sind, würde den Klassenkampfschmäh niemand mehr glauben.
Meinungsenteignung und Genderwahn
Also haben sich die Genossen auf die Enteignung der Meinungen und Standpunkte von Andersdenkenden spezialisiert. Unter dem neuen Modewort "Diskriminierung" wird ver-sucht, alles und jeden der z.B. traditionsgemäß anderer Meinung ist, mittels Strafandroh-ung zu disziplinieren.
Arbeitsstellen müssen "geschlechtsneutral" ausgeschrieben werden, als wenn es einenSinn machen würde, wenn eine Baufirma einen Eisenbieger, ein Discobetreiber einen Tür- steher sucht und dies nicht im Stelleninserat verlautbaren darf.
Natürlich auch umgekehrt hat der Genderwahn seine Blüten getrieben. Die direkte Stellen- ausschreibung einer Kellnerin, Zimmermädchen oder Damenschneiderin sind ebenfalls verboten und strafbar.
Andere Meinung gleicht bereits Diskriminierung
Auch die Homosexualität wurde k(r)ampfartig salonfähig gemacht. Heteros dürfen nur mehr hinter vorgehaltener Hand, ihre Meinung über das evolutionsbedingte anormale Sexualver- halten von Homos kundtun, um nicht als Diskriminierer zu gelten.
Eine typische Vertreterin solcher Meinungsenteigner ist die Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Wie erst kürzlich in diversen Presseaussendungen zu lesen war, sollen laut ihr, oben angeführte und die nachfolgenden "Diskriminierungen" strenger verfolgt werden.
Wohnungen für Jeder(frau)mann
In Zukunft sollen auch bei der Vergabe von Wohnraum oder bei Lokalbesuchen strengere Maßstäbe angelegt werden. Wenn z.B. ein Hausherr die Wohnungsvergabe an einen Zigeu-nerclan verweigert weil er befürchtet, dass diese auf Grund ihrer ethnischen Herkunft even-tuell nicht sorgsam mit den vermieteten Wohnräumen umgehen, wäre das der klassische Fall einer Diskriminierung.
Männerclubs ade
Auch die Verweigerung des Zutrittes in ein Lokal auf Grund des Geschlechts oder der sexueller Orientierung, ist ein schwerer Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Vorbei sind jene Zeiten, wo in domänen Männerclubs das starke Geschlecht unter sich weilte, denn wer einer Frau den Zutritt in diesen auf Grund ihres Geschlechts ver- wehrt wird, macht sich der Diskriminierung strafbar.
Schwule im Swingerclub
Das "Zuckerl" an fehlinterpretierter Diskriminierung haben wir uns für den Schluss auf-gehoben. Die Besitzer von sogenannten Swingerclubs sind am ärmsten dran. Stellen Sie sich folgendes Szenario vor, wenn zwei Schwule einen Swingerclub betreten wollen.
Das erste Problem würde sich bereits beim Bezahlen des Eintrittsgeldes, falls es über- haupt so weit kommt, ergeben. In diesen Clubs haben Damen in der Regel freien Ein- tritt. Welcher der beiden Schwulen würde nun als Dame gelten, um in den Genuss des Gratiseintritts zu gelangen?
Männerfranzösisch
Vermutlich würde der Betreiber die Beiden ohnehin abweisen, da sie ihm einen finanziellen Schaden zufügen würden. Bei den Heteroswingers würde es aus evolutionsbedingten Grün-den, mit absoluter Sicherheit nicht gut ankommen, wenn plötzlich zwei Männer gegenseitig an ihrem Penis saugen, oder andere homosexuelle Praktiken vollziehen.
War Nestroy ein Hellseher?
Das die Heteros die Lokalität verlassen würden, kann sich der Clubbetreiber schon im Vorfeld ausrechnen und er wird daher die beiden Schwulen, auf Grund ihrer sexueller Orientierung abweisen. Damit macht er sich der Diskriminierung schuldig und könnte bestraft werden.
Wie sang schon der Schustergeselle Knieriem in Nestroys Lumpazivagabundus: "Die Welt steht nimmer lang.."
*****
2010-02-07
|
UVS-Richterin erfährt die Macht der Tierquälerlobby
Beamte die in Österreich öffentlich eine eigene Meinung vertreten und nicht mit den Wölfen heulen, laufen in Gefahr vom Rudel zerfleischt zu werden. Diese Erfahrung musste kürzlich eine UVS-Richterin machen, die einige Tierschützer im Jahre 2007 freigesprochen hatte.
Eine Jagdgesellschaft konnte die Tierschutzaktivisten nicht identifizieren, welche angeb-lich eine Jagdstörung, sprich Tierermordung gestört hatten. Laut einer heutigen APA-OTS Aussendung, erscheint in der Montagausgabe des Nachrichtenmagazins "Profil" ein Bei-trag in dem berichtet wird, dass es bei der Richterin des UVS-Niederösterreich, kürzlich zu einer Hausdurchsuchung gekommen sei.
Loser Kontakt begründeten Verdachtsmomente
Im Justizministerium heisst es, wenn es den Verdacht einer strafbaren Handlung gebe, müsse man ihm nachgehen, egal ob Richter oder nicht. Da ist es schon erstaunlich, dass es gerade eine Richterin betrifft, die im Sinne des Tierschutzes geurteilt hatte.
Der VGT-Obmann DDr. Balluch hatte die Richterin nach dem Urteil einige Male tele- fonisch kontaktiert und sie in einem Internetforum lobend erwähnt. Das brachte ihr nun den Verdacht des Amtmissbrauches ein. Die betroffene UVS-Richterin dürfte die wichtigste Turnübung im Staatsdienst vergessen haben. Nach oben bücken und nach unten treten. Wer dieses akrobatische Talent nichtbeherrscht, wird im Staatsdienst nicht alt werden oder maximal Aktenschlichter.
Viele Angeklagte sprechen mit den Richtern
Viele Angeklagte kontaktieren ihren Richter vor und nach dem Prozess, ungeachtet einer Verurteilung oder eines Freispruches. Würden alle diese Richter(innen) nun angeklagt oder mit Hausdurchsuchungen "belohnt" werden, müsste das Justizministerium eine eigene Abteilung für Richterverfolgung schaffen.
Allerdings dürfte die Lobby der Tierquäler, Legebatterienbesitzer und Tierfabrikeneigner so stark sein, dass diese vermutlich soviel Einfluss ausüben können, sogar eine Richterin abzuschiessen, wenn diese nicht in ihrem Sinne urteilt.
Bericht über Tierquäler-Politiker
Wir haben 2.November 2009 den Livebericht "Der Eiermann", in telefonischer Zusammen- arbeit mit DDr. Balluch verfasst. Aus diesem Beitrag ist es ersichtlich, wie sich professionelle Tierquäler, in besagten Fall ein Politiker, über bestehende Gesetze hinwegsetzen können, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.
Gefährlicher Kontakt
Obwohl es aus "juristischen" Gründen eher nicht ratsam ist, mit dem VGT-Obmann Kontakt zu haben oder gar zu sprechen, haben wir am 11.November 2009 ein "Interview" mit ihm ge-führt. Wir waren von unserem Interviewpartner angenehm überrascht, da wir von diesem eigentlich eine militante Einstellung erwartet hatten.
 DDr. Balluch. Ist er der österreichische Osama Bin Laden?
Sind Tierschützer die Mafia?
Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es sicher nicht die feine englische Art istseinem Ansinnen mit dem Versprühen von Buttersäure Nachdruck zu verleihen, aber Tierschützer mit einer krimninellen Organisation zu vergleichen und sie nach Paragraf 278a Strafgesetzbuch (Prozess beginnt am 2.März) anzuklagen, ist in der Tat mehr als erstaunlich.
*****
2010-02-06
|
Wieder erstaunliche Bankgeschäfte?
Über erstaunliche "Bankgeschäfte" der PSK haben wir schon einmal ausführlich berichtet. Heute wollen wir Ihnen über eine erstaunliche Geschäftsanbahnung dieser Bank berichten. Der Herausgeber dieses Online-Magazins begab sich heute auf das Postamt in Bruck an der Leitha, um sich einen eingeschriebenen Brief abzuholen.
 Kundeninformation kleingeschrieben, im Postamt Bruck a.d. Leitha
Erstaunliche Prozente
Im Vorraum des Postamtes, dass mit der Bankfiliale gekoppelt ist, ist ein großes Plakat auf-gestellt, welches eher in einen Orientbazar passen würde. Auf diesem ist in handgemalenen Lettern zu lesen, dass man einen garantierten Ertrag von 40,4% für das Jahr 2010 gewähr-leiste. Informativ wird noch hinzugefügt, dass die Aktion eine limitierte Auflage, wofür auch immer, ist.
 Überrraschungsei-Werbung in der PSK
Geschäftsbedingungen sind Top-Secret
Wofür diese erstaunlich hohe Verzinsung gewährleistet wird, ist dem Plakat nicht zu ent-nehmen. Von der Neugier gepackt, wandte sich der Herausgeber an die Schalterbeamtin, die ihn ausser seinen Brief auszuhändigen, sonst nicht weiter behilflich sein konnte.
Also fragte man den im Amt befindlichen Filialleiter, welche Bedingungen für dieses augenscheinlich gute Geschäft zu erfüllen seien. Auch dieser hüllte sich in Schweigen, händigte aber als "Trostpreis" eine Visitenkarte der PSK-Bankdienstleisterin Roswitha F. aus.
Dafür hat man Sicherheitsbedenken
Mit dieser könne man sich einen Termin ausmachen um zu erfahren um welche Art von Geschäft es hier ginge. Allerdings bemühte sich der Filalleiter noch zu erwähnen, dass aus Sicherheitsgründen im Postamt Fotografierverbot herrsche.
Ist ja klar, bei 40,4 Prozent garantierter Rendite auf ein unbekanntes Geschäft, werden die Leute am Montag dem Postamt die Türe einrennen, um ihr Geld dort zu deponieren. Vielleicht sollten die Verantwortlichen dieser Filiale für die kommende Woche ihre Sicher- heitsvorkehrungen erhöhen.
Informationen nur gegen Terminvereinbarung
Aber lassen wir den Sarkasmus einmal bei Seite. Eine staatliche Bank kündigt für ihre Kunden ein Geschäft an und unterlässt es, diese über die Bedingungen zu informieren. Diese erfährt der Kunde erst, wenn er sich mit einem Angestellten des Institutes einen persönlichen Termin vereinbart. Offensichtlich glaubt man bei der PSK, die Leute haben hre Zeit gestohlen, oder bedarf es persönlicher Überredungskünste für dieses erstaunlich geheimnisvolle Geschäftsan-gebot.
Plakat wie im Orient-Bazar
Aber weiter geht es mit der erstaunlichen Geschäftspraktik. Eine seriöse Bank, für welche wir die PSK halten, kündigt auf einem handgeschmierten Plakat eine garantierte Rendite von 40,4 Prozent, ohne Angabe der Geschäftsbedingungen an.
Eine solche Art der Werbung findet man höchstens noch in einem Orient-Bazar und ent-spricht sicherlich nicht den seriösen Werberichtlinien einer Bank. Diese Art der Werbung gleicht eher einem Überraschungsei und hat mit seriöser Kundeninformation nichts zu tun.
*****
2010-02-06
|
Tödlicher Unfall mit Rottweiler
Eine tödliche Rottweiler-Attacke erhitzt wieder die Gemüter von Hundegegner und Hunde- freunde. Eine 78-jährige Rentnerin wurde gestern von zwei Rottweiler, die dem 55-jährigen Sohn des Opfers gehören und als Wachhunde für ein Betriebsgelände eingesetzt waren,töd- lich verletzt.
Die Freundin des Enkels der Getöteten, fand die Pensionistin als sie die Hunde füttern wollte. Die Ursache der Hundeattacke wird wohl nie aufgeklärt werden. Der Besitzer ließ beide Hunde noch am selben Tag einschläfern.
Politiker werden zu Hundespezialisten
So traurig und bedauernswert dieser Vorfall ist, wird er wieder zum Politikum gemacht. Die Klubobfrau der Grünen Wien, Maria Vassilakou meint, dass der neuerliche, tragische Hundeangriff aus Niederösterreich zeigt, dass die Einführung eines Hundeführscheins für alle Hunde dringend notwendig ist.
Landtagabgeordneter Karl Bader (VP) verlautet, dass der tragische Vorfall in Lassee zeige, wie wichtig es war und ist, sich offensiv mit dem Thema Kampfhunde auseinander- zusetzen.
Er meint weiter, dass der verpflichtenden Hundeführschein oder strengeren Regeln bei der Haltung dieser Rassen, eine besondere Verantwortung mit sich bringe. Auch Umwelt- stadträtin Ulli Sima (SP) ist für den Hundeführschein für so genannte "Kampfhunde".
Sie ist der Ansicht, dass der Hundeführerschein eine Verbesserung des Miteinander von Hund und Mensch bewirke und das Risiko im Zusammenleben minimiere. Die Biss- kraft und Bisshäufigkeit sehe sie als Kriterium für die Bezeichnung "Kampfhunde".
Polemik und Ahnungslosigkeit
Allein diese Aussage beweist, wie wenig Ahnung Frau Sima von Hunde hat. Der als gutmütig bekannte "Bernhardiner" verfügt über eine weitaus größere Bisskraft als alle sogenannten Kampfhunde. In der Bisshäufigkeit führen Deutsche Schäferhunde und Schäfermischlinge.
Auch die Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Schwachsinn. Normaler- weise sind Hunde Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familien- verbandes eingegliedert.
Die Rasse Kampfhund
Ebenfalls gibt es die Rasse "Kampfhund" nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für Hundekämpfe abgerichtet wurde. Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hunde-angriffes natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus Gründen seines Minderwert-igkeitkomplexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden zufügen kann.
Tödliche Attacke trotz Qualifikation
Ein Hundeführerschein oder ein Kampfhundegesetz wird niemals einen einzigen Biss- unfall mit einem Hund verhindern. Dies beweisen auch die zwei letzten Bissattacken mit tödlichem Ausgang. Derartig tödliche Bissverletzungen sind jedoch sehr selten und eher die Ausnahme von der Regel.
Im November des Vorjahres wurde das Kleinkind eines Polizeidiensthundeführers, von seinem eigenen Rottweiler getötet. Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines solchen Hundes hatte, wird wohl niemand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem tödlichen Unfall.
Auch Rinder können töten
Die jetzige Bissattacke die ebenfalls tödlich verlief, wurde durch jene Hunde verursacht, welche die Pensionistin von kleinauf selbst aufgezogen hatte. Das nicht nur Hunde un-berechenbar sind, beweisen Unfälle mit Rindern in diesem Jahr, die ebenfalls tödlich verliefen.
Ein Bauer wurde von seinem Stier und eine Bäuerin von ihrer Kuh getötet. Hier konnten die Ursachen auch nicht festgestellt werden. Tiere sind eben unberechenbar und umso größer und stärker, desto schlimmer kann es für einen Menschen enden.
Fünf Lawinentote an einem Tag
Daher ist ein Kampfhundegesetz und ein Hundeführerschein kompletter "Nonsens". In An-betracht von 5(!) Lawinentoten am heutigen Tag, die ausschliesslich durch puren Leicht- sinn verursacht wurden, sollten Politiker vielleicht lieber über einen "Bergführerschein" während der Wintermonate nachdenken. Dieser würde nämlich den selben Sinn erfüllen, nämlich keinen einzigen Verletzten oder Toten verhindern.
*****
2010-02-05
|
Erstaunlicher Asylgrund
Ein erstaunlicher Vorschlag kommt wieder einmal von den GRÜNEN. Diese wollen, dass die „weibliche“ Genitalverstümmelung, auch Beschneidung genannt, als Asylgrund an- erkannt wird. "Frauen, die vor drohender Genitalverstümmelung flüchten, müssen in Österreich Aufnahme finden“, so die Frauensprecherin der Grünen Judith Schwentner. Verursachen Beschneidungen Schäden?
Dieses Ritual ist meist in afrikanischen Ländern kulturell verankert und der Eingriff erfolgt vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter. Ob die Beschneidung körperliche oder psych- ische Schäden verursacht können wir nicht beurteilen, da uns dazu das Fachwissen fehlt. Auch aus einschlägiger Literatur können wir keine Schlüsse ziehen, da die Meinungen der Autoren und Spezialisten weit auseinandergehen. Persönlich halten wir eine Be- schneidung für eine unnötige Angelegenheit, die niemanden zum Vorteil reicht, es sei denn, dass dieser Eingriff aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgt. Ist das männliche Geschlecht wertlos?
In ihrem feministischen Glaubensbekenntnis vergessen die GRÜNEN aber, dass auch bei Knaben und Männern Beschneidungen aus kulturellen und religiösen Gründen vor- genommen werden. Die „Wertigkeit“ dieser, wird mit jenem der weiblichen Beschneid- ung gleich sein. Asylbetrug leicht gemacht
Warum also billigen die GRÜNEN nur dem weiblichen Geschlecht das Privileg eines Asyl- grundes zu? Abgesehen davon, wäre mit der Begründung einer drohenden Beschneid-ung als Asylgrund, dem Asylbetrug Tür und Tor noch weiter geöffnet, als es bisher ohnehin schon der Fall ist. Während bis dato Asylbetrüger sich doch noch ein wenig anstrengen müssen um einen glaubhaften Grund für ihr Asylansuchen zu nennen, ginge dies nach dem neuen Asyl- wunsch der GRÜNEN ganz problemlos. Die Begründung: „Die Medizinfrau will mich beschneiden“ würde genügen um in Österreich Asyl zu bekommen. Sind Beschneidungen nun wirklich verboten?
Laut Wikipedia ist die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile in vielen Staaten, unter anderem aller Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Da fragen wir uns doch, warum auf der Webseite von „Moderne Wellness – Ästhetische Operation vom Spezial- listen für mehr Lebensqualität“ folgendes zu lesen ist. Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych- ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert. Wir dachten immer das Schamlippen einer Frau ohnehin natürlich sind und nicht auf eine „natürliche“ Größe zusammengeschnitten werden müssen. Aber weiter geht es im erstaunlichen Text. Ziel des Eingriffes ist es störende Verformungen oder einfach zu lange oder unschöne Schamlippen (genauer: die so genannten "kleinen Schamlippen", also die unmittelbar aus der Scheide kommenden Gewebelappen) zu verkleinern, zu kürzen, oder ihnen eine gefäl- ligere Form zu geben. Offensichtlich gibt es auch in unseren Breiten Leute, die an einer „gefälligeren Form“ von weiblichen Schamlippen mehr Freude oder sonst irgendwelche Gefühle haben und sich die betreffende Dame daher unters Messer legt oder legen muss. Kein Unterschied
Abgesehen davon, dass sich der kosmetische Chirurg eine goldene Nase verdient und den Unterschied der hygienischen Bedingungen, finden wir nun keinen Unterschied mehr, ob eine Vagina-Beschneidung in Afrika oder bei uns stattfindet. Also sehen wir keinen Grund dafür, dass eine drohende Beschneidung der weiblichen Genitalien ein Asylgrund sein soll, solange sich Frauen in unseren Breiten, zwecks mehr Gefälligkeit an ihren Schamlippen herumschneiden lassen. ***** 2010-02-04
|
Abtreibung in Österreich
In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt. Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist im § 97 des Strafgesetzbuches niedergeschrieben. In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt. Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun- liche Tatsache der wohl traurigsten Art. Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext, nachfolgend wiedergeben: § 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel- ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird; Dieser Paragraf ist unglaublich
Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit- telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde. Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss. Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet. So etwas gab es im Dritten Reich
Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht. Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind. Allein der Verdacht genügt
Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“ konfrontiert. Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles, denn das Erstaunlichste kommt noch. Kindstötung bei seelischer Gefahr
Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen. Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land leben wir eigentlich. Flittchen entscheiden über Tod oder Leben
Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen, sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens- jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen. Eugenische Indikation
Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische Indikation“. Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der Geburt möglicherweise behindert sein könnten. Herzstich
Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt, erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be- hinderten Kind die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt. Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch, welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln, ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an- dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig. ***** 2010-02-03
|
Gewaltiges Medienecho
Unsere Beiträge über die „Kunstzensur in Bruck/Leitha“ und deren „Analyse“, haben ein beachtliches mediales Echo ausgelöst. Die Zeitungen NÖN, Österreich, Bezirksblatt Bruck/ Leitha und die Kronen Zeitung, berichteten ebenfalls über diesen Vorfall, den wir als Live- bericht brachten. Steine des Anstosses, die Plakate von Schlögl Wer nun geglaubt hat, dass sich die Wogen in der Kleinstadt an der Leitha geglättet haben, befindet sich im Irrtum. Der kalte (Kunst)Krieg tobt unvermindert weiter. Dem Bürgermeister scheint es zu gefallen Seit gut einer Woche hängt an der Gemeindemauer, bzw. an einem ihrer Fenster die im obigen Foto abgebildete Kurt Schlögl EGO Selbstverherrlichungsmedaille. Ein unbekannter Fan dürfte nicht so ganz auf der Linie des Kunstprofessors liegen und hat ihm diesen sar- kastischen Orden verliehen. Der Professor sieht es gelassen
Im Telefonat mit der Redaktion gibt sich Schlögl amüsiert gelassen. „Das finde ich schön, dass mir die Verleihung einer Selbstverherrlichungsmedaille zuteil wird“, meint der Kunstprofessor mit einem Schuss Selbstironie. Hemmer hat anderen Kunstgeschmack
Wie gesagt scheiden sich beim Kunstverständnis die Geister. Bürgermeister Richard Hemmer hatte die Plakataktion von Schlögl offensichtlich nicht als Kunst gesehen und diese entfernen lassen. Bei der plakatierten Selbstverherrlichungsmedaille dürfte der Brucker Bürgermeister jedoch ein anderes Kunstverständnis aufbringen, denn diese klebt noch immer an einem Fenster jenes Hauses, in welchem sich der Arbeitsplatz des Politikers befindet. ***** 2010-02-03
|
Erstaunlicher Datenklau
Im Jahre 2008 verkaufte ein angeblicher Bankangestellter einer Liechtensteiner Bank, dem Deutschen Fiskus eine Steuersünder-CD mit zahlreichen Daten von Personen, die ihr Geld „steuerschonend“ in dem kleinen Fürstentum parkten. Zu diesen Vorfall haben wir eine eigene Theorie. War doch bis vor kurzer Zeit nur die Schweiz für steuerschonende Nummerkonten zuständig, entdeckten die Liechtensteiner das lukrative Geschäft mit dem Schwarzgeld. Während es in der Schweiz keine Zinsen gab und Geldanleger froh waren, wenigstens keine Spesen für ihre Gelddepots verrechnet zu bekommen, bezahlten die Liechtensteiner sogar bis zu 4 Prozent Zinsen für Geldeinlagen. Viele Anleger wanderten mit ihrem Geld von der Schweiz nach Liechtenstein ab, was sogar ein großes Schweizer Bankhaus in Schwierigkeiten brachte. Das diesem Treiben die Eidge-nossen nicht tatenlos zusehen würden lag auf der Hand. Wie Du mir, so ich Dir
Und wie es der Zufall wollte, wurden auf einmal Liechtensteiner Bankdaten an die Bundes- republik verkauft. Die Schweizer übten sich zu diesem Vorfall in nobler Zurückhaltung. Der Ruf der Liechtensteiner Banken war dahin und der Geldrückfluss in die Schweiz begann. Das jetzige Auftauchen einer Steuersünder-CD mit den Daten von Anlegern die ihr Geld in der Schweiz parken, dürfte offensichtlich eine Retourkutsche der Liechtensteiner sein. Die Diebe wären Todeskanditaten
Wie wir zu dieser Theorie kommen? Nun keinem einzelnen Bankangestellter in der Schweiz, sowie in Liechtenstein ist es möglich, an derartige Daten heranzukommen. An so einer Aktion müssten etliche Personen beteiligt sein und das birgt die Gefahr des Verrats. Hier geht es um derartige Summen, sodass das Leben der Datendiebe vermutlich keinen Pfifferling mehr wert wäre. Darf das ein Staat?
Kommen wir zum eigentlichen Thema unseres Beitrages. Darf ein Staat eine solche CD mit „gestohlenen“ Daten ankaufen um bestehendes Recht durchzusetzen? Wir sagen ja, denn die Polizei kauft auch Suchtgift an, um an Dealer und Organisationen des Rauschgiftmarktes heranzukommen. So viel wir wissen, ist Steuerhinterziehung ungesetzlich und strafbar. Also wäre der Ankauf einer solchen CD durchaus mit dem Ankauf von Suchtgift zu vergleichen. Während durch das angekaufte Gift, Händler und Importeure zur Strecke gebracht werden sollen, können durch eine solche Daten-CD Steuerhinterzieher entlarvt werden. BZÖ-Lugar setzt sich für Steuersünder ein
Da nehmen wir doch erstaunt zur Kenntnis, dass der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert Lugar ein "Hehlereiverbot“ für den Staat fordert. "Gerade für einen Rechtsstaat müssen die Gesetze gelten. Ein Finanzminister darf sich nicht zum Handlanger von Kriminellen machen", so Lugar in einer heutigen APA-OTS Aussendung. Lugar meint weiter, dass sich der Staat in so einem Fall als Hehler und Finanzier von Krimi- nellen betätigt und dadurch das Vertrauen der Bürger untergräbt. Nun offensichtlich ist Herrn Lugar nicht ganz klar, wer das Klientel ist, welches über Schweizer Banknummern- konten verfügt. Wer besitzt eigentlich Nummernkonten
Das sind nicht die normalen Bürger, die sich vielleicht mit einem „Pfusch“ einige Euros schwarz verdienen. Es sind auch nicht Kleingewerbetreibende, die vielleicht einmal den einen oder anderen Euro unter den Tisch fallen lassen, um überhaupt überleben zu können. Über Gelddepots in der Schweiz verfügen ausschließlich Leute, die einer gehobenen sozialen oder finanziellen Schicht angehören. Die in der Schweiz gebunkerten Gelder stammen dann meist aus Betrügereien, dubiosen Geschäften und Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe. Die Bürger(innen) würde beifällig nicken
Solche Leute zu entlarven untergräbt mit Sicherheit nicht das Vertrauen des Bürgers in den Staat. Eher das Gegenteil würde zutreffen, wenn der normale Bürger erkennen kann, dass es auch den „Großkopferten“ an den Kragen geht. Sind Rauschgiftfahnder Dealer?
Die Aussage von Lugar würde bedeuten, dass der Bürger das Vertrauen in die Polizei ver- lieren würde, wenn diese Suchtgift mit dem Zweck ankaufen, Rauschgifthändler zur Strecke zu bringen. Und was den Hehlervorwurf von Lugar an den Staat betrifft, wäre dieser dann gleichzu- setzen, dass diese Polizisten Rauschgifthändler seien. Das dem nicht so ist, wird wohl jedem klar sein. Für uns stellt sich allerdings die Frage, warum sich der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert Lugar, derart vehement gegen den Ankauf einer solchen Steuersünder-CD ausspricht. ***** 2010-02-02
|
Erstaunlicher Banküberfall
Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner- ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand. Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank. Erst eine Stunde später beschloss der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß- fahndung wurde eingeleitet. (Fotoquelle: www.oe24.at) Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet Das ganze war ein Irrtum
Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen. Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei- aktion aus. Menschen sind bereits übersensibilisiert
Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche und Raubüberfälle. Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes- gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht aufrecht erhalten werden. Maschinenpistole als Reisegepäck
Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn- kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und einem Schalldämpfer. Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster- reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein. Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde. Rückkehr ist eine Frage der Zeit
Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden. Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster- reich und Serbien sei es gedankt. Misslungenes Experiment
Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen. Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht. Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei- heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte- zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich zu ermöglich. ***** 2010-02-01
|
|
|
|
|
|