Kinderpornografie schon bald straffrei? Zurück Drucken E-Mail

Goldene Zeiten für Pädoschweine im Anbruch

Dass Österreich ein Paradies für Pädophile ist, haben wir schon öfters berichtet. Ertappte
Sünder  haben kaum schwerwiegende Konsequenzen zu erwarten.   Mit besonders milde
Urteile seitens der Justiz,  die schon fast als liebevoller Umgang mit diesen Perversen be-
zeichnet werden darf,  dürfen Beamte oder sonstige  Angehörige der Justiz rechnen.
 
Auf der Webseite „gegensexuellegewalt.at“ können geneigte Leser(innen) zahlreiche Bei-
träge  darüber  lesen.   Auch  wir  haben  schon etliche Male über die erstaunlich milden
Urteile  - zuletzt über einen Salzburger Jugendrichter -  berichtet.
 
Weiterlesen unter diesem LINK
 
Wie uns nun ein aufmerksamer ERSTAUNLICH-Leser berichtete,  gibt es in Japan die Firma
Kanojo Toys.   Dieses Unternehmen erzeugt naturgetreue Kinderpuppen, welche man ganz
legal und offiziell erwerben kann.
 
 
Auszug aus dem Schreiben von Herrn K.
 
Soda, hier kann man die Kinderpuppen für $ 4.000,-- kaufen:
http://www.kanojotoys.com/love-doll-petite-nano-p-881.html
 
Ich glaub mich knutscht ein Elch - Ganz kleine Kinder(puppen) sind
sogar billiger, nur $ 1.415,--:
http://www.kanojotoys.com/lala-doll-p-882.html
 
Wem das doch ein wenig zu jung ist, für den gibt es da was im mittleren
Alters.  Die kostet dann aber $ 10.000,--, dafür kann man sich das Gesicht
aussuchen:
http://www.kanojotoys.com/real-love-doll-ange-p-471.html
 
Hier gibt es noch mehr, inklusive Ersatzteile:
http://www.kanojotoys.com/premium-dolls-c-54.html
(Ende)
 

Freisprüche sind vorprogrammiert

Damit brechen goldene Zeiten für Pädoschweine an. Sollten sie dabei ertappt werden, dass
sie kinderpornografisches Material auf ihren Computern haben,  brauchen sie nur zu sagen,
dass es sich um Bilder von Puppen handelt.
 
All  jene  Richter(innen),  die  bisher  Beamte oder eigene Kollegen verurteilen mussten und
als  Alibihandlung  eine  lächerlich  milde Bewährungsstrafe verhängten,  tun sich nun leicht.
Sie  können  nun  nämlich unter der Rechtfertigung   „es seien "nur" Pornobilder von Kinder-
puppen“  ruhigen Gewissens einen glatten Freispruch aussprechen.  Denn das Fotografieren
und/oder Ansehen von Puppenbildern  ist ja nicht strafbar.
 
*****
 
2012-06-03
 
 

Kommentare 

 
sammy - 2012-06-03 11:45
na zukünftig braucht sich der obergrüne cohn-bendit nicht mehr rauswurschteln weil es ihm so gefallen hat, dass kinder sein hosentürl geöffnet haben.
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Müllers Büro - 2012-06-03 11:55
Aber aufpassen müssens schon die Perverslinge. Auf den Fotos sollten nur asiatisch aussehende Porno-Kinderpuppen abgebildet sein, sonst gibt es wieder 3 Monate bedingt. Aber das macht im Prinzip auch nichts, weils ja weiterhin Polizist oder Richter bleiben dürfen.
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rudo - 2012-06-03 14:59
Erstaunlich,wie mit den dunklen Seiten des menschlichen Seins Geschäfte gemacht werden,oder ist's phychiatrische Behandlung.
Währe für die Perverslinge eine gute Ausrede.
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XY - 2012-06-03 21:13
Immerhin, ein Kinderschänder aus Wolfsberg ist wieder einmal verurteilt worden, zu 18 Monaten, rechtskräftig.
Ein Kinderpornograf ist aus der Steiermark hat vom LG für Strafsachen in Wien eine unbedingte ausgefasst. Ein Kinderpornoverb reiter aus Steyr, jüngst nach Windischgarsten verzogen, harrt noch seiner Anklageschrift.
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Gast17 - 2012-06-03 23:19
erstaunlich.at verkennt die Rechtslage.

"Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind
1. wirklichkeitsna he Abbildungen ...
2. wirklichkeitsna he Abbildungen ...
3. wirklichkeitsna he Abbildungen ..."

Wirklichkeitsnä he(!) genügt für die Strafbarkeit als Kinderpornograp hie. Es müssen keine echten Kinder dargestellt sein.

(In anderen Ländern müssen die Darstellungen nicht einmal Wirklichkeitsna he sein. In Australien wurde schon jemand wegen des Besitzes gezeichneter Simpsons-Pornos verurteilt.)
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Die Redaktion - 2012-06-03 23:35
Sg. Gast17!

Danke für die rechtliche Aufklärung. Allerdings stellt sich die berechtigte Frage, ob eine wirklichkeitsna he Abbildung der Grundstein zum Freispruch ist. Immerhin wird der Begriff "wirklichkeitsna h" sehr dehnbar behandelt werden. Dies schliessen wir aus der Tatsache, dass es bei echten Abbildungen für Beamte maximal 5 Monate bedingt gab.

MfG
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Blindenhund - 2012-06-04 02:12
zitiere Gast17:
erstaunlich.at verkennt die Rechtslage.

"Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind
1. wirklichkeitsna he Abbildungen ...
2. wirklichkeitsna he Abbildungen ...
3. wirklichkeitsna he Abbildungen ..."

Wirklichkeitsnä he(!) genügt für die Strafbarkeit als Kinderpornograp hie. Es müssen keine echten Kinder dargestellt sein.

Interessant.... und wie schaut in Österreich die Rechtslage aus bei einer sexuellen Betätigung mit Kinder-puppen ? Ist das (noch) straffrei ? Oder müssen die Pädos dazu nach Japan fliegen ? Zumindest ist so eine Betätigung sicher "wirklichkeitsnä her", als sich beim Betrachten von einem Bildl einen runterzuholen.

Ist in Österreich vielleicht sogar der Besitz von Kinderpuppen schon verboten ? Wird der Besitz vielleicht erst verboten ? Müssen dann die (bis dahin rechtmäßigen) Besitzer ihre Kinderpuppen abliefern - so wie die Pumpgun-Besitzer, die ihre Waffe rechtmäßig erworben hatten, und mit der nie jemand umgebracht worden ist ? Was passiert, wenn die Pädos ihre Kinderpuppen dann nicht abliefern (so wie die wenigsten Pumpgun-Besitzer ihre Waffen) ?

Was passiert aber mit den vielen abgelieferten Kinderpuppen ? Kommen die dann in ein Kinderpuppen-heim um dort vom linkslinken Gesindel mißbraucht oder mißhandelt zu werden ? Wer wird dann die Vertuschungen leiten ? Wieder so eine linkslinke Richterin wie die Barbara Helige ?

Fragen über Fragen....
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