Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig Zurück Drucken E-Mail

Prostituierte können nun klagen

Bis dato war die Prostitution sittenwidrig.  Aus diesem Grund konnten Prostituierte keine
Verträge abschließen,  welche die Ausübung ihrer Tätigkeit betraf. Auch konnten sie den
Lohn für ihre sexuelle Dienstleistung nicht einklagen.  Dies hat sich nun grundlegend ge-
ändert.

Eine  Sexarbeiterin  klagte einen Freier,  der zwar Sex konsumierte aber nicht dafür be-
zahlte.   Die Causa landete schlussendlich beim OGH.  Die Höchstrichter (3 Ob 45/12g)
trafen folgende Entscheidung: „Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbar-
tes Entgelt vorgenommen oder geduldet,  so begründet diese Vereinbarung eine klag-
bare Entgeltforderung.“

Für uns eine völlig weltfremde Entscheidung, denn normalerweise wird im Bordell ohne-
hin vorher bezahlt.  Durch den Fall der Sittenwidrigkeit ergibt sich nun, dass es sich bei
der  Vereinbarung  zwischen  dem Freier und der Prostituierten nun rechtlich um einen
Werkvertrag handelt.
 
Das bedeutet wiederum, dass auch der Freier klagen können muss, wenn er schon be-
zahlt  hat  und keine ordentliche Leistung erhalten hat.   Man darf schon gespannt sein,
wie eine eventueller Prozess eines Freiers ausgehen wird,  der auf Grund einer nicht zu-
friedenstellenden Leistung sein bereits bezahltes Geld einklagt.

Woher kommt die Lebenserfahrung der OGH-Richter

Interessant  in  der  OGH- Entscheidung ist die Ausführung: ".... der Beklagte sei sowohl
am 5. Februar 2008 als auch am 17. Februar 2008 jeweils fünf Stunden mit einem Mäd-
chen im Zimmer gewesen, als der Lebenserfahrung widersprechend."

Von welcher Lebenserfahrung ist hier die Rede ?  Der eigenen Lebenserfahrung der OGH-
Richter?   Woher haben diese Herrschaften diese  Lebenserfahrung?   Sind die honorigen
Höchstrichter gar Bordellbesucher? Diese Frage tut sich für uns auf, da offensichtlich kein
Sachverständiger beigezogen wurde.

Auf Grund der Vertragfähigkeit, welche nun durch die Klagfähigkeit gegeben ist, müssten
jetzt eigentlich auch im Strafrecht Änderungen vorgenommen werden,  wie z.B. Begünst-
igung der Prostitution, deren Zuführung oder Gelder für Beschützerdienste.

Vom Freier zum Manager

Jedenfalls  hat  auf  diese neue Situation bereits ein Mann in Wien reagiert.   Vermutlich war
er früher ein ganz normaler Freier,  der für Sex im Bordell bezahlte. Die OGH- Entscheidung
ermöglicht ihm nun,  mit Sexarbeiterinnen ein Vertragsverhältnis abzuschließen,  ohne sich
dabei  strafrechtlich schuldig zu machen.   Er läuft von Bordell zu Bordell und verteilt nach-
folgenden Zettel an die Schönen der Nacht.
 
Zur Vergrößerung Screen mit rechter Maustaste  anklicken und Grafik anzeigen bestätigen.

Unter der großmundigen Bezeichnung „Call Girl Service Manager“ bietet er den Sexarbeiter-
innen  kleinere  Waren- und  Dienstleistungen  an.   Als Gegenleistung fordert er Sex in allen
möglichen  Variationen.   Liest  man  sich  das Angebot des „Managers“ aufmerksam durch,
kann  nur  ein Schluss daraus gefolgert werden:  Jede Prostituierte die von diesem erstaun-
lichen Service Gebrauch macht gehört in der Sekunde besachwaltet.

*****

2012-06-04
 
 

Kommentare 

 
ferdi - 2012-06-04 17:58
Zitat:
Woher kommt die Lebenserfahrung der OGH-Richter

vielleicht habens ein paar ausgiebige exkursionen gemacht um lebenserfahrung zu kriegen?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 
 
Urbi et Orbi - 2012-06-04 18:05
....da bietet sich doch ein Posten für den ****** gerichtlich beeideter sachverständige r für das Prostitutionswe sen, Ziviltechniker für Pornographie..die Frau Minister Karl freut sich ganz sicher *** in die Materie bei einem Stündchen oder auch mehr einführen zu dürfen,,, :D :D :lol: :cry:
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 
 
Strizzi - 2012-06-04 18:32
Er läuft von Bordell zu Bordell und verteilt nachfolgenden Zettel an die Schönen der Nacht??? Und da hat er noch keine aufs Maul bekommen. Was ist mit dem Rotlichtmilieu los???
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 
 
Anwalts Liebling - 2012-06-04 21:03
Seit neuesten dürfen die Burschen keine Vorstrafe mehr haben. Also nix mit hinhauen, sondern die linke Wange hinhalten wenns eine auf die Rechte gegeben hat. So ändern sich die Zeiten.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 
 
Strizzi2_oder_69 - 2012-06-04 18:49
Von welcher Lebenserfahrung reden die?

Na was glaubst? Top-Juristen, die Jahrelang 80-100 Stunden die Woche gehackelt haben, als Ehefrauen toll ausgebildete und potenziell ebenso zickige Juristinnen "genießen". Was werden die machen?
Die verrechnen 200-500,- die Stunde, da ist schnell mal ein Quickie in der Mittagspause drin.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 
 
Gast17 - 2012-06-04 23:59
"Lebenserfahrung widersprechend" Diese Formulierung stammt aus der Entscheidung des Erstgerichtes, das sich allerdings mit der tatsächlichen Höhe der Schulden nicht genau auseinander gesetzt hat, weil es von Sittenwidrigkei t ausging.

Geklagt hat nicht eine Prostituierte, sondern ein Bordellbetreibe r. Ob in der Branche Vorauskasse üblich ist, ist für die grundsätzliche Frage, ob eine einklagbare Forderung entsteht, unerheblich. Im gegenständliche n Fall gab es ja eine Forderung.

Sachverständige werden bei Höchstgerichten nicht beigezogen, weil die Beweisaufnahme nur in der Hauptverhandlun g stattfindet. Höchstgerichte können nur bemängeln, dass es verabsäumt wurde Beweise berücksichtigen oder dass Beweise falsch gewürdigt wurden, und den Fall an das Erstgericht zurückverweisen . Sie führen selbst kein Beweisverfahren durch.

Der OGH hat eine Rechtsfrage zu einem an ihn herangetragenen Fall beantwortet: Aus vereinbarten Sexdienstleistu ngen entsteht eine einklagbare Forderung. Nicht mehr, nicht weniger. Weitere Konsequenzen, etwa für das Strafrecht, ergeben sich daraus nicht.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 
 
XY - 2012-06-05 20:53
Mag so sein.
Trotzdem aber: Welches Gericht, welche Richter?
Vor dem OGH müssen ja mindestens 4 Richter beteiligt gewesen sein.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 
 
gismorundsusi - 2012-06-05 10:55
Was hier abläuft verschlägt mir den Atem. Ich bin fassungslos:
inhr.net/.../...
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 
 
XY - 2012-06-05 20:51
Gismor - und da machst Du ausgerechnet für einen Kinderschänder Werbung? (= Betreiber von INHR, erst kürzlich wieder einmal zu 18 Monaten unbedingt verurteilt.)
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 
 
Anonym - 2012-06-06 12:52
1.) EIn Zirkelschluss: Bezahlt wurde vorher, weil es nachher keine (legale) Möglichkeit der Eintreibung gab. Das ist jetzt anders.

2.) Natürlich handelt es sich nicht um einen Werkvertrag, sondern um einen Dienstleistungs vertrag. Un da ist kein erfolg, sondern lediglich Bemühen geschuldet.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 

Kommentar schreiben

Die Kommentare von eingeloggten Usern werden sofort in Echtzeit freigeschaltet.
Kommentare von anonymen Gästen werden erst nach Durchsicht veröffentlicht.

Sicherheitscode
Aktualisieren

 

Erstaunliches aktuell:

Archiv

Banner
 
Banner
 
Banner
 
Banner
 
Banner
 
Banner
 
Banner
 
Banner
 
Banner