Bettelverbot in Wien erneut Thema für Verfassungsgerichtshof
Anlässlich der aktuellen Sommer-Session des Verfassungsgerichtshofes, bei der unter anderem die Bettelverbote in fünf Bundesländern Thema sein werden, erneuern die Grünen Wien ihre Kritik am Bettelverbot in Wien. Die Grünen Wien haben bereits vor zwei Jahren im Namen der Bettlerin Martina S. gemeinsam mit der „BettelLobby“ Wien und dem Neunerhaus Beschwerde gegen das Bettelverbot eingereicht. Wir haben seiner- zeit im Beitrag „Die Grüne Bettler-Lobby“ darüber berichtet. Die Beschwerde wird unter anderem mit der Freiheit der Erwerbstätigkeit und der Verletz- ung des Gleichheitssatzes sowie dem Recht auf Achtung des Privatlebens (freie Gestaltung der Lebensführung) begründet. "Menschlich sind Bettelverbote auf jeden Fall der falsche Weg. Jetzt liegt es am Verfassungsgerichtshof zu entscheiden, ob sie auch juristisch gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen", so die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein. In Wien gibt es ein gewerbliches Bettelverbot, dass aber de facto ein generelles Bettelver-bot ist. Denn, so das Gesetz, wenn sich jemand eine fortlaufende Einkommensquelle durch Betteln verschafft, gilt dies als gewerblich. "Da reicht es schon, nur zweimal hintereinander die Hand auszustrecken", betont Hebein - die meint, dass Bettelverbote den Menschen- und Grundrechten widersprechen. Andere Menschen belästigen ist kein Menschrecht
Da irrt die grüne Sozialsprecherin gewaltig, denn es ist beileibe kein Menschenrecht, andere Menschen auf der Straße zu belästigen, bedrängen und belabern. Es ist ganz sicher auch kein Menschenrecht, Kunden vor Supermärkten und Einkaufszentren aufzulauern, um ihnen sauer verdientes Geld abzuschwatzen und dafür bunte Schundblättchen in die Hand zu drücken. „Es ist natürlich auch kein Menschenrecht, mit dem aufdringlich zusammengeschnorrten Geld die osteuropäische Bettelmafia zu finanzieren“, hält der Wiener FPÖ-Klubobmann Mag. J. Gudenus bezüglich der grünen Bemühungen, das Verbot von gewerbsmäßigem Betteln in Wien zu Fall zu bringen fest und fordert erneut ein generelles Bettelverbot, um die nach wie vor herrschenden Missstände zu beseitigen. Zum Schluss sei noch erwähnt, dass die grüne Sozialsprecherin, Birgit Hebein das Bettelver-bot mit zunehmenden Rassismus gegen Roma und Sinti (Antiziganismus) vergleicht, denn sie meint, dass das Betteln bei diesen Leuten als Tradition gesehen werden muss. Sehr erstaunlich finden wir, denn um die verschwindenden Traditionen der ehrlich arbeitendenösterreichischen Bevölkerung, scheint sich die Grünpolitikerin keine Sorgen zu machen. ***** 2012-06-11
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Kommentare
werden eh durch islamische traditionen ersetzt. also wo sehen du krasses problem
Ich muss - noch ohne MwSt, MÖSt, usw. - ~50% zahlen.
Schwarzarbeit wie heute in den Main Stream Medien zu lesen war, wird aufs schärfste verurteilt. Gegenfrage: Betteln ist ok?!
Die Argumentation von *****, etwas könne kein Menschenrecht sein, wenn es einem lästig ist, ist natürlich zu einfach. Gerade das macht ja ein Recht aus, dass es der andere respektieren muss, auch wenn es ihm bequemer wäre, es nicht zu respektieren. Es ist Ausdruck einer bedenklichen Denkungsart, zu sagen: "Wenn es mich stört, dann gibt es darauf kein Menschenrecht."
Außerdem, liebe PISA-Opfer, sagt Hebein nicht, dass Betteln eine Tradition der Sinti und Roma sei, sondern dass Bettelverbote in der Tradition des europäischen Antiziganismus gesehen werden müssten.
Umso bedenklicher ist es ja. Geld ohne Leistung. Diese Leute wären in diversen politischen Kreisen gut augehoben.
Dieses dürfte genau dem grünen Grundgedanken von Umverteilung entsprechen. Deshalb der Verteidigungsei fer der Links-Grünlastigen.
Die Möglichkeit, daß der politisch besetzte VfGH, wie auch bei Schainasylanten gern, dem Druck der Straße machgibt, besteht allerdings auch hier.
german.irib.ir/.../...
Trotzdem liebe Grüße...