Da kam der pädophile Richter äußerst glimpflich davon
Ein 14-jähriger Schüler ist heute wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen in Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft und 1.000,- Euro Schmerzensgeld, welches er an das Opfer zu bezahlen hat, verurteilt worden. Da der Staatsanwalt noch keine Stell-ung zum Urteil nahm, ist dieses noch nicht rechtskräftig. Ein 12-jähriges Mädchen machte von sich selbst Nacktfotos und schickte sie dem Jugend- lichen. Dieser speicherte die Bilder auf seinem Smartphone, welches dann die Runde gemacht haben soll. Auch soll er die Fotos ins Internet (Facebook) gestellt haben. Man kann nur hoffen, dass die Strafe dem Jugendlichen eine Lehre sein wird und dieser derartige Handlungen in Zukunft unterlässt. Allerdings verstehen wir die Höhe der Strafe nicht, wobei wir diese nicht als zu mild empfinden. Wie wir bereits in einigen Beiträgen (zuletzt „Kavaliersdelikt.....“) berichteten, wurde ein Salzburger Jugendrichter, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete, zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250,- Euro Geldstrafe verurteilt. Screens: gegensexuellegewalt.at Den beiden Herren auf obigen Fotos, darf der perverse Richter seinen Fast-Freispruch verdanken. Normalerweise ist bei Jugendlichen die Hälfte der Strafe als die für Erwachsene vorgesehen. Also hätte der Salzburger Jugendrichter eigentlich mindestens 10 Monate ausfassen müssen. Vielleicht wird der jetzt noch Jugendliche später einmal Richter und kann damit mit einem milderen Urteil rechnen, sollte er in sein altes Verhaltensmuster zurückfallen. ***** 2012-07-16
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Kommentare
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Heute wird ein Bub für diese Tat nicht mehr geschlagen, was auch gut ist,...dafür aber gleich nach Erwachsenenstra frecht abgeurteilt. Was war noch das das Ziel dieses Urteils? Den junge Täter dazu zu bringen sich mit seinen 14 Jahren zu suizieren aus zukünftiger Perspektivlosig keit? Oder ist das Ziel des Urteils so zu verstehen, dass pädophilveranla gte Richter nicht mehr Strafe zu erwarten haben, als wie verhaltensorigi nelle Jugendliche, die die Blödheit eines heranwachsenden Mädchens für Ihren Spassfaktor ausgenutzt habe.
Aber was wäre gewesen, wenn eine 14jährige die Bilder eines 12 Jährigen Bub an Ihre Freundinnen gesendet hätte. Dieselbe Tat wäre es wohl bei dem strengen Richter nicht so abgeurteilt geworden.
Vielleicht eine mündliche Rüge, wie es bei schweren Straftaten, die Frauen und Mädchen heutzutage verüben, so üblich ist. Auch die Medien wären nicht gezielt unterrichtet worden und den Buben/Opfer hätte man mit ein paar Worten und einem grossen Eis vertröstet.
Ist das ein Auswuchs einer bereits etablierten Femijustiz? Ich denke ja, den gerechte Strafen für einen verhaltensorigi nellen Burschen, der erst wenige Woche davor den 14. Geburtstag gefeiert hat, sehen anders aus.