Raubmörder, Vergewaltiger etc. als Taxilenker möglich Zurück Drucken E-Mail

Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme

Um  in  den  Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen,  wird den Anwärtern so einiges
abverlangt.   Das  sind  beispielsweise  Ortkenntnisse,  Kenntnisse  der  Betriebsordnung,
der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine
abschließende  Prüfung erforderlich.

Zudem  benötigen  Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand-
freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft)
belegen.  Damit soll sicher gestellt werden,  dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit
garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt.

Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme.   In Österreich ist es auch möglich,  dass bei-
spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines
Taxilenkerscheines  gelangen  können  und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-
den.

Sie  glauben  das  nicht?   Doch  es ist so,  es muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
Nämlich  der Taxilenkerschein-Anwärter  muss  Asylant  sein.   Denn  Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig-
keit.   Nachfolgender  Screenshot  stammt  aus  dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.

Wurde uns von einem ERSTAUNLICH-Leser zugesandt. Danke!

Verstoß gegen die Österreichische Verfassung

Da  staunen  wir aber, denn wer garantiert dafür,  dass der Asylant in seiner Heimat kein
Raubmörder,  Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. war?  Wenn die Angelegenheit nicht
so  traurig  wäre,  könnte  man  über  den Satz:  „Allerdings dürfen keine Tatsachen be-
kannt sein,  die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen
lassen“  herzhaft  lachen.  Denn  kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf
seine kriminelle Vergangenheit tätowiert.

Erstaunlich  ist  auch  die  Tatsache,  dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver-
weigert  wird,  wenn  dieser  wiederholt  oder  schwerwiegend  (z.B. Alkohol am Steuer)
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.  Eine solche Überprüfung ist für die
Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt.

Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig-
keit  erbringen  und  können  in  ihren  Heimatländern  die  größten Schwerverbrecher
gewesen sein.

Zudem  verstößt  die  Bestimmung,  dass Asylanten  keinen Nachweis der Vertrauens-
würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die  Österreichische Verfassung.  Denn
im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten:  „Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“.   Warum es hier eine Ausnahme gibt,  hat wohl mehr als Erklärungs-
bedarf.

*****

2012-07-17
 
 

Kommentare 

 
Herr Karl der Erste - 2012-07-17 14:30
Ich nehme an, dass Asylwerber keine Staatsbürger sind und somit der zitierte Satz aus der Verfassung keine Anwendung findet.
Aber immer wieder "schön" zu sehen, wer in unserem Land bevorzugt wird und wer diejenigen sind, die wirklich diskriminiert werden.
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ferdi - 2012-07-17 15:01
zitiere Herr Karl der Erste:
Ich nehme an, dass Asylwerber keine Staatsbürger sind und somit der zitierte Satz aus der Verfassung keine Anwendung findet.

was sinds denn? aliens? sie sind nur keine österreichische n staatsbürger und das steht auch nicht in der verfassung. lies mal den link.
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Erhard - 2012-07-17 14:39
Ob die **** bei *&* arbeiten???

Meine Bekannten haben Erfahrung mit diesem Verein.
Dort sollen Ostblockler in der Zentrale (und auch als Taxler) untewegs sein, die anscheinend entweder eingekifft sind - oder seit dem Ende des Kommunismus einen Hirnschaden haben. Weil sie auf dem geistigen Niveaue von 5-Jährigen sind.
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Erhard - 2012-07-17 14:44
Die müssen ja bei Migratten ein Auge zudrücken, weil sie ansonsten nur Einheimische nehmen müssten. :lol:
Aber auch unter den Einheimischen ist auch nciht gerade das Gelbe vom Ei!

Da hat vor Jahren ein Taxilenker Schlagzeilen gemacht, weil er einen drogensüchtigen 11-jährigen Zigeuner aufgelesen hat.
Der auf den Strich ging und ausserdem AIDS hatte. !!!
Und so hat dieser Gutmenschen-Taxler als Art "Mutter Theresa der Zigeuner" für einen Bericht gesorgt hat.

Ob er den jungen Migi dabei auch vergenusszwerge lt hat???
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meinereiner - 2012-07-17 15:50
„Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“

Der Asylwerber ist aber KEIN österreichische r Statsbürger- und nur auf diese kann sich die (österreichisch e ) Verfassung beziehen.
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Die Redaktion - 2012-07-17 15:55
zitiere meinereiner:
„Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“

Der Asylwerber ist aber KEIN österreichische r Statsbürger- und nur auf diese kann sich die (österreichisch e ) Verfassung beziehen.


Sg. Meinereiner!
Ihre Meinung ist irrig. Auch Asylanten sind Staatsbürger, allerdings eines anderen Staates. In der Verfassung wird nicht explizit "österreichische Staatsbürger" angeführt. Die Österreichische Verfassung hat für alle in Österreich lebenden Personen Gültigkeit. Daher ist die im Beitrag angeführte Ausnahmeregelun g ein Verstoß gegen die Österreichische Verfassung.
MfG
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meinereiner - 2012-07-17 18:34
Wollte mich nur in die Denkweise einiger Vollidioten versetzen, die diese Regelung zulassen.
Bin genauso der MEinung das diese Vorgehensweise absoluter Schwachsinn und gemeingefährlic h ist.
Sicherheitshalb er bleibt es jedem Fahrgast belassen, das Taxi zu wechseln wenn man erkennt das der Lenker augenscheinlich kein Österreicher ist.
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Gutmensch? - 2012-07-22 00:30
Asylwerber haben ein Beschäftigungsv erbot.

Asylanten (=denen das Asyl gewährt wurde) werden als Staatsbürger betrachtet, bevor das aber geschieht, werden ebensolche Dinge wie Strafen in anderen Ländern betrachtet. 3500 Asylanten sind im gesamten letzten Jahr dazugekommen, nur so nebenbei.
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Gast00 - 2012-07-19 23:48
Ihre Meinung ist irrig. Wenn die österreichische Bundesverfassun g von "Staatsbürgern" spricht, sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger gemeint.
Der Gleichheitsgrun dsatz des Art. 7 B-VG erstreckt sich nicht auf Ausländer.
ris.bka.gv.at/.../...
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Gutmensch? - 2012-07-22 00:28
Entschuldigen Sie die Einmischung, aber verstehe ich Sie richtig:
Sie meinen, dass die österreichische Verfassung für alle Bürger dieser Erde gleich gilt?

Die Verfassung hat für alle Bundesbürger Gültigkeit, ein Asylwerber ist kein Bundesbürger, sondern, wie Sie schon gesagt haben, ein Bürger eines anderen Staates. Asylwerber haben ein Beschäftigungsv erbot, dürfen somit sowieso keinen Job ausüben. Ein Asylant (von denen sind im letzten Jahr ein wenig mehr als 3000 dazu gekommen) ist dann tatsächlich österreichische r Staatsbürger.

Im Asylverfahren werden die Vorstrafen in anderen Ländern sehr wohl geprüft, weniger als ein Viertel der Anträge wird positiv beantwortet.
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liberate me - 2012-07-17 18:28
Ich verstehe da was nicht. Ihr schreibt:

Nämlich der Taxilenkerschei n-Anwärter muss Asylant sein. Denn Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdi g-
keit. Nachfolgender Screenshot stammt aus dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.


Ein Asylant ist doch vor der Asylgewährung ein Asylwerber, stimmts? Und dem Gesetz nach dürfen Asylwerber sowieso keine berufliche Tätigkeit annehmen. Die Unbescholtenhei t wird mit der Asylgewährung festgestellt, und spätestens ab dann kann und wird doch ein österreichische r Strafauszug gestellt - oder sehe ich das falsch?

Also wenn ein Asylant (Vorher: Asylwerber, danach dem Österreicher gleich gestellt) arbeiten will, dann erst nach Asylgewährung. Vorher gibts keine Arbeitsbewillig ung, oder doch? So richtig offizielle? Ich bin sicher, Ihr als gestandene Journalisten habt Einblick in die aktuelle Gesetzeslage ...
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Die Redaktion - 2012-07-17 19:02
Sg. Liberate me!
Offenbar fehlt es Ihnen am Willen den Beitrag zu verstehen. Um keinen Nachweis über die Vertrauenswürdi gkeit erbringen zu müssen, muss man Asylant sein.

Zitat:
Die Unbescholtenhei t wird mit der Asylgewährung festgestellt, und spätestens ab dann kann und wird doch ein österreichische r Strafauszug gestellt - oder sehe ich das falsch?


Ja, das sehen Sie falsch, denn der Betreffende kann in seiner Heimat ein Schwerverbreche r gewesen sein. Da ist wohl die Feststellung der Unbescholtenhei t in seiner Zeit in Österreich ein Schlag ins Gesicht all jener, die ihre Vertrauenswürdi gkeit ab dem 14. Lebensjahr (darunter ist man nicht strafbar) nachweisen müssen. Alles verstanden jetzt?
MfG
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Liberate Me - 2012-07-18 09:03
Liebe Redaktion,

danke für die Antwort, die aber leider noch immer nicht genau erklärt, wen man hier als Asylant meint: Den, der um Asyl ansucht, und der, so lange sein Asylansuchen nicht anerkannt wird, sowieso nicht arbeiten darf, oder der, dessen Asylantrag anerkannt wurde, und der damit dem Österreicher gleichgestellt, von österreichische n Behörden ein Führungszeugnis ausgestellt bekommen kann?

Kurz: Da in Österreich nur diejenigen arbeiten dürfen, deren Asylantrag anerkannt wurde, wird das nötige Führungszeugnis wohl von den österr. Behörden ausgestellt. Es ist halt ein bisserl schwierig, einer Diskussion zu folgen, die von dem schwammigen Begriff "Asylant" getragen wird, da diese nebulöse Begrifflichkeit aale einzuschließen scheint, die sich legal oder illegal, ansuchend oder mit gewährtem Asyl bei uns aufhalten. Ein bisschen differenzieren wäre nicht schlecht, bevor man Lesern unterstellt, sie seien nicht Willens, einen Beitrag zu verstehen.
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gismorundsusi - 2012-07-18 11:32
Lieber Liberate!

Es gibt ein altes Sprichwort (alte Volksweisheit):
"man sieht nur das was man will und nicht die tatsächliche Botschaft". Macht aber nichts, jeder darf seine eigene Meinung vertreten. Jeder ist individuell. LG
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Gutmensch? - 2012-07-20 23:12
Manchmal fehlt mir hier drinnen echt ein "like"-button ;)
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Gast00 - 2012-07-19 23:51
"Bewerber, denen Asyl nach § 3 AsylG 1997, BGBl. I Nr. 76, gewährt wurde, benötigen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdi gkeit, sofern keine Tatsachen bekannt sind, die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdi gkeit aufkommen lassen."
§ 6 Abs. 2 BO 1994

Die Bestimmung gilt nicht für Asylwerber.
portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=519299&dstid=752&opennavid=40834
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JD - 2012-07-17 23:00
Bei vielen der Asylbewerber (bzw. Asyleinforderer ), hege ich immer öfter den Verdacht, das es einen guten Grund gibt das diese aus ihren Ländern geworfen wurden/von dort fliehen mussten. Damit sind nicht Wirtschaftsflüc htlinge gemeint.
Und überhaupt, ist es nicht so, das es bei uns überhaupt keine Asylbewerber geben kann, da Österreich von sicheren Ländern umgeben ist und diese dort Asyl beantragen müssten? Kommen die alle mit dem Flugzeug? Wenn ja, wer organisiert das?
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XY - 2012-07-18 11:49
Das Dublin-Abkommen wird in Österreich nicht eingehalten. Sonst wären fast alle, die illegal über die Grenze kommen, sofort zurückzuschicke n.
Wer die Schlepperei organisiert? Caritas, SOS Mitmensch und ähnliche spendenbegünsti gte Vereine.
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Gutmensch? - 2012-07-22 00:39
3500 Asylanten. 11000 Asylwerber wurden letztes Jahr wieder zurückgeschickt .

Die Realität nicht aus den Augen verlieren..

mfg
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gismorundsusi - 2012-07-18 11:23
Der Unterschied zu den Asylanten oder Zuwanderern zum österr. Volk ist, dass die Menschenrechte nicht für das Volk gelten. Glaubt ihr nicht? Siehe ...
Linke Seite durchlesen.
www.ichr.at/html/info.html
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XY - 2012-07-18 11:47
Grundsätzlich und vom Rechtsverständn is her ist ein Asylant jemand, der Asyl erhalten hat. Davor ist er Asylwerber. Das WIFI wäre daher einmal mit diesem Widerspruch zu konfrontieren.
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rudo - 2012-07-19 22:15
Da gibt es einige die das geschriebene Wort ASYLANT nicht verstehen. Bei einem Asylanten ist das VORLEBEN nicht zu ergründen und bekommt uU.doch ein einwandfreies Leumundszeugnis nachdem der ASYLANTRAG positiv entschieden wurde.
DAS IST DIE UNGLEICHHEIT ZU DEN
ÖSTERR.STAATSBÜRGERN
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Gutmensch? - 2012-07-22 00:43
An die Redaktion: Aus welchem Jahr ist das Foto/die Kopie des Kursbuches? Bitte um Quelle!
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