Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme
Um in den Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen, wird den Anwärtern so einiges abverlangt. Das sind beispielsweise Ortkenntnisse, Kenntnisse der Betriebsordnung, der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine abschließende Prüfung erforderlich. Zudem benötigen Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand- freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft) belegen. Damit soll sicher gestellt werden, dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt. Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme. In Österreich ist es auch möglich, dass bei- spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines Taxilenkerscheines gelangen können und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-den. Sie glauben das nicht? Doch es ist so, es muss nur eine Bedingung erfüllt werden. Nämlich der Taxilenkerschein-Anwärter muss Asylant sein. Denn Asylanten benöt- igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig- keit. Nachfolgender Screenshot stammt aus dem Kursbuch der WIFI und beweist unsere Behauptung. Wurde uns von einem ERSTAUNLICH-Leser zugesandt. Danke! Verstoß gegen die Österreichische Verfassung
Da staunen wir aber, denn wer garantiert dafür, dass der Asylant in seiner Heimat kein Raubmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder odgl. war? Wenn die Angelegenheit nicht so traurig wäre, könnte man über den Satz: „Allerdings dürfen keine Tatsachen be- kannt sein, die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen lassen“ herzhaft lachen. Denn kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf seine kriminelle Vergangenheit tätowiert. Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver- weigert wird, wenn dieser wiederholt oder schwerwiegend (z.B. Alkohol am Steuer) gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat. Eine solche Überprüfung ist für die Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt. Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig- keit erbringen und können in ihren Heimatländern die größten Schwerverbrecher gewesen sein. Zudem verstößt die Bestimmung, dass Asylanten keinen Nachweis der Vertrauens- würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die Österreichische Verfassung. Denn im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten: „Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich“. Warum es hier eine Ausnahme gibt, hat wohl mehr als Erklärungs- bedarf. ***** 2012-07-17
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Kommentare
Aber immer wieder "schön" zu sehen, wer in unserem Land bevorzugt wird und wer diejenigen sind, die wirklich diskriminiert werden.
was sinds denn? aliens? sie sind nur keine österreichische n staatsbürger und das steht auch nicht in der verfassung. lies mal den link.
Meine Bekannten haben Erfahrung mit diesem Verein.
Dort sollen Ostblockler in der Zentrale (und auch als Taxler) untewegs sein, die anscheinend entweder eingekifft sind - oder seit dem Ende des Kommunismus einen Hirnschaden haben. Weil sie auf dem geistigen Niveaue von 5-Jährigen sind.
Aber auch unter den Einheimischen ist auch nciht gerade das Gelbe vom Ei!
Da hat vor Jahren ein Taxilenker Schlagzeilen gemacht, weil er einen drogensüchtigen 11-jährigen Zigeuner aufgelesen hat.
Der auf den Strich ging und ausserdem AIDS hatte. !!!
Und so hat dieser Gutmenschen-Taxler als Art "Mutter Theresa der Zigeuner" für einen Bericht gesorgt hat.
Ob er den jungen Migi dabei auch vergenusszwerge lt hat???
Gesetz gleich“
Der Asylwerber ist aber KEIN österreichische r Statsbürger- und nur auf diese kann sich die (österreichisch e ) Verfassung beziehen.
Sg. Meinereiner!
Ihre Meinung ist irrig. Auch Asylanten sind Staatsbürger, allerdings eines anderen Staates. In der Verfassung wird nicht explizit "österreichische Staatsbürger" angeführt. Die Österreichische Verfassung hat für alle in Österreich lebenden Personen Gültigkeit. Daher ist die im Beitrag angeführte Ausnahmeregelun g ein Verstoß gegen die Österreichische Verfassung.
MfG
Bin genauso der MEinung das diese Vorgehensweise absoluter Schwachsinn und gemeingefährlic h ist.
Sicherheitshalb er bleibt es jedem Fahrgast belassen, das Taxi zu wechseln wenn man erkennt das der Lenker augenscheinlich kein Österreicher ist.
Asylanten (=denen das Asyl gewährt wurde) werden als Staatsbürger betrachtet, bevor das aber geschieht, werden ebensolche Dinge wie Strafen in anderen Ländern betrachtet. 3500 Asylanten sind im gesamten letzten Jahr dazugekommen, nur so nebenbei.
Der Gleichheitsgrun dsatz des Art. 7 B-VG erstreckt sich nicht auf Ausländer.
ris.bka.gv.at/.../...
Sie meinen, dass die österreichische Verfassung für alle Bürger dieser Erde gleich gilt?
Die Verfassung hat für alle Bundesbürger Gültigkeit, ein Asylwerber ist kein Bundesbürger, sondern, wie Sie schon gesagt haben, ein Bürger eines anderen Staates. Asylwerber haben ein Beschäftigungsv erbot, dürfen somit sowieso keinen Job ausüben. Ein Asylant (von denen sind im letzten Jahr ein wenig mehr als 3000 dazu gekommen) ist dann tatsächlich österreichische r Staatsbürger.
Im Asylverfahren werden die Vorstrafen in anderen Ländern sehr wohl geprüft, weniger als ein Viertel der Anträge wird positiv beantwortet.
Nämlich der Taxilenkerschei n-Anwärter muss Asylant sein. Denn Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdi g-
keit. Nachfolgender Screenshot stammt aus dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.
Ein Asylant ist doch vor der Asylgewährung ein Asylwerber, stimmts? Und dem Gesetz nach dürfen Asylwerber sowieso keine berufliche Tätigkeit annehmen. Die Unbescholtenhei t wird mit der Asylgewährung festgestellt, und spätestens ab dann kann und wird doch ein österreichische r Strafauszug gestellt - oder sehe ich das falsch?
Also wenn ein Asylant (Vorher: Asylwerber, danach dem Österreicher gleich gestellt) arbeiten will, dann erst nach Asylgewährung. Vorher gibts keine Arbeitsbewillig ung, oder doch? So richtig offizielle? Ich bin sicher, Ihr als gestandene Journalisten habt Einblick in die aktuelle Gesetzeslage ...
Offenbar fehlt es Ihnen am Willen den Beitrag zu verstehen. Um keinen Nachweis über die Vertrauenswürdi gkeit erbringen zu müssen, muss man Asylant sein.
Zitat:
Ja, das sehen Sie falsch, denn der Betreffende kann in seiner Heimat ein Schwerverbreche r gewesen sein. Da ist wohl die Feststellung der Unbescholtenhei t in seiner Zeit in Österreich ein Schlag ins Gesicht all jener, die ihre Vertrauenswürdi gkeit ab dem 14. Lebensjahr (darunter ist man nicht strafbar) nachweisen müssen. Alles verstanden jetzt?
MfG
danke für die Antwort, die aber leider noch immer nicht genau erklärt, wen man hier als Asylant meint: Den, der um Asyl ansucht, und der, so lange sein Asylansuchen nicht anerkannt wird, sowieso nicht arbeiten darf, oder der, dessen Asylantrag anerkannt wurde, und der damit dem Österreicher gleichgestellt, von österreichische n Behörden ein Führungszeugnis ausgestellt bekommen kann?
Kurz: Da in Österreich nur diejenigen arbeiten dürfen, deren Asylantrag anerkannt wurde, wird das nötige Führungszeugnis wohl von den österr. Behörden ausgestellt. Es ist halt ein bisserl schwierig, einer Diskussion zu folgen, die von dem schwammigen Begriff "Asylant" getragen wird, da diese nebulöse Begrifflichkeit aale einzuschließen scheint, die sich legal oder illegal, ansuchend oder mit gewährtem Asyl bei uns aufhalten. Ein bisschen differenzieren wäre nicht schlecht, bevor man Lesern unterstellt, sie seien nicht Willens, einen Beitrag zu verstehen.
Es gibt ein altes Sprichwort (alte Volksweisheit):
"man sieht nur das was man will und nicht die tatsächliche Botschaft". Macht aber nichts, jeder darf seine eigene Meinung vertreten. Jeder ist individuell. LG
§ 6 Abs. 2 BO 1994
Die Bestimmung gilt nicht für Asylwerber.
portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=519299&dstid=752&opennavid=40834
Und überhaupt, ist es nicht so, das es bei uns überhaupt keine Asylbewerber geben kann, da Österreich von sicheren Ländern umgeben ist und diese dort Asyl beantragen müssten? Kommen die alle mit dem Flugzeug? Wenn ja, wer organisiert das?
Wer die Schlepperei organisiert? Caritas, SOS Mitmensch und ähnliche spendenbegünsti gte Vereine.
Die Realität nicht aus den Augen verlieren..
mfg
Linke Seite durchlesen.
www.ichr.at/html/info.html
DAS IST DIE UNGLEICHHEIT ZU DEN
ÖSTERR.STAATSBÜRGERN