Mit dem Taxi zum Bankraub
Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld abheben. Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab- hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt. Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war. Ist der Taxifahrer schuld?
Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch glaubhaft darlegen. Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen. Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche erstaunliche Gesetze es gibt. Extremvergleich
Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde der Taxifahrer bestraft werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz, dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer. Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen. Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst. Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen
Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute setzen, gar nichts zu tun haben. Wenn dieses Beispiel aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort- setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe. Erstaunliche Haftung
Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine Sozialabgaben abliefert. Praxisfremd
Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren? Geldeintreiber
Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird. Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind, um ihr Geld selbst einzutreiben. Man hat es sich einfach gemacht
Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht- fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen. Softbeispiel
Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist. Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter. Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial- abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können. Stauni 2009-09-11
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