Manche scheinen es nie zu lernen …..
Es ist nicht einmal zwei Jahre her, da musste der Kriminalbeamte aus Linz, Uwe Sailer, einen teuren Vergleich eingehen, um eine Verurteilung zu vermeiden. Er hatte auf einem seiner Facebook-Accounts, dem Betreiber dieses Online-Magazin unterstellt, dass dieser Zuhälter war oder sei.

Der im obigen Absatz besagte Vergleich beinhaltete unter anderem, dass es Sailer zu unterlassen habe, den Betreiber dieses Online-Magazins als Zuhälter und sinngleicher oder ähnlicher Behauptungen zu bezeichnen und derartiges auch nicht zu verbreiten. Obwohl dieser rechtskräftige Vergleich bestand, erschien im August 2016 auf einer von Sailer betriebenen Facebook-Seiten nachfolgendes Posting:

Obwohl Sailer vom Betreiber dieses Online-Magazins (gratis am 23.08.2016) sowie von dessen Anwalt (kostenpflichtig am 25.08.2016) via E-Mail zur Löschung des diskriminierenden Postings aufgefordert wurde, reagierte der Kriminalbeamte aus Linz nicht. Das besagte Posting war bis 14.09.2016 (lfd. Aufzeichnungen) online. Dafür bekam er nun die Rechnung präsentiert. Das Bezirksgericht Linz verhängte über Sailer eine empfindliche Geldstrafe. (Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Rechtsmittelfrist noch nicht verstrichen ist).

Interessant sind Sailers Rechtfertigungsversuche in seiner Äußerung an das BG Linz, wie beispielsweise nachfolgend:

Nun sollten dem Datenforensiker (wenn auch selbsternannt) doch bekannt sein, dass nichts leichter ist als zu überprüfen, ob die Mails (Aufforderung zur Löschung des diskriminieren Postings) von den Mail-Accounts des Betreibers dieses Online-Magazins und dessen Anwalt tatsächlich versendet wurden. Der Anwalt wird noch juristisch prüfen, ob Sailers Äußerung: „...(Täuschung, Versuch eines Betruges) ...“ möglicherweise einen strafrechtlich relevanten Tatbestand darstellt.
Aber es wird in Sailers Äußerung an das BG Linz noch erstaunlicher:

Also Sailer will die Userin Michaela Leitner nicht kennen – so behauptet er dies zumindest in seiner Äußerung an das Bezirksgericht Linz, am 21.September 2016. Das finden wir erstaunlich, denn einige Tage davor (am 8.September 2016) bestätigt er auf einem seiner Facebook-Accounts, dass Michaela Leitner schwer in Ordnung sei und er diese Frau persönlich kenne. Nachfolgend ein Auszug aus dem betreffenden Facebook-Thread:

Da ein Beklagter in einem Zivilrechtsverfahren zur Wahrheit verpflichtet ist, werden wir den gesamten (ungekürzten) Facebook-Thread dem Bezirksgericht Linz übermitteln. Möge dann das Gericht prüfen, ob Sailers Äußerung: „Bei der Userin Michaela Leitner dürfte es sich um ein Fake-Profil handeln. Sie ist mir nicht persönlich bekannt.“ möglicherweise einen strafrechtlich relevanten Tatbestand darstellt.
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2016-10-18
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Kommentare
"Neid, Bosheit, Denunziantentum feiern Orgien im Freistaat. Jedem wird der Bissen nachgezählt, den er zum Munde führt, jeder dritte Mensch hat nichts zu tun als zu revidieren, zu inspizieren, kontrollieren und konfiszieren.
Das ist die berühmte Regelung der Produktion, das Ideal des Sozialistensta ates.
Lauter Leute, welche die Produktion regeln, so daß nur wenige zum Produzieren übrig bleiben. Die eine Hälfte Europas ist durch diese Praxis schon tot – die andre wird nachfolgen."
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