Darum ist Österreich bei den Flüchtlingen so beliebt
Nachfolgendes Schreiben, welches zwar schon aus dem Sommer 2015 stammt und scheinbar erst jetzt ans Tageslicht gekommen ist, wurde uns heute zugespielt. Um nicht in Gefahr zu laufen eine Falschmeldung zu verbreiten, haben wir beim Roten Kreuz in Steyr-Stadt rückgefragt. Dort wurde uns vom zuständigen Bezirksstellengeschäftsleiter, Mag. Markus B.. die Echtheit des Schreibens bestätigt. Allerdings war Mag. B. verwundert (fast ein wenig verärgert), dass das betreffende Schreiben an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Mag. Markus B. erklärte uns, dass es sich bei der betreffenden Familie um anerkannte Flüchtlinge handelt, die sechs Monate in der Betreuung des RK standen. Der im Schreiben angeführte Geldbetrag stamme nicht vom Roten Kreuz. Das Schreiben wurde quasi als Dienstleistung für die Familie erbracht, da diese eine Wohnung gefunden hatten und der Vermieter einen Einkommensnachweis verlangte.
Aus dem Schreiben des RK ist erkennbar, dass es sich um eine 6-köpfige Familie handelt. Das bringt uns zwangsläufig zur Frage, ob auch eine 6-köpfige österreichische Familie, eine staatlich finanzielle Zuwendung von sage und schreibe 5.118,- Euro per Monat erhält?
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2017-01-23
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Kommentare
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Und wieder wird nur die Hälfte erzählt. Ich meine natürlich "alternative Fakten".
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****** BITTE HIER KEINE MÄRCHEN AUS GUTMENSCHLICHEN
MEDIEN - DIE MIT INSERATEN VON DER ASYLINDUSTRIE -
GEFÜTTERT WERDEN - ZITIEREN. DANKE!
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Man darf aber nicht vergessen:
Diese Leute sind dann treue SPÖGrünwähler
Die Frage ist leicht zu beantworten: Unter den gleichen Umständen erhält auch eine österreichische Familien die gleichen Leistungen. Hinsichtlich BMS und Familienbeihilf e gibt es keine gesonderten Regelungen für Asylberechtigte .
Und genau das sollten wir überdenken. Mich kotz es an wenn sich Politiker und Andere hinter den Gesetzen verstecken die "wir" (jemand) selbst gemacht haben. Das ist doch keine Rechtfertigung. Gesetze sind menschen-gemacht und können von diesen auch geändert werden. Sie sind nicht in Stein gemeißelt un für alle Zeiten gültig.
Vater, Mutter, Ahmed, Ibrahim, Fawaz, Osama und Salah.
Sg. Georg Pils!
Wo sehen Sie den Vater erwähnt? Im Schreiben des RK wird eine weibliche Person und fünf Kinder angeführt. Da für die erwähnte weibliche Person keine Kinderbeihilfe angeführt wird, könnte dies möglicherweise die Mutter sein. Von einer erwachsenen männlichen Person gibt es im Schreiben keinen Hinweis.
MfG
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*** ERSTAUNLICH IST KEIN VERTEILERZENTRU M
FÜR GUTMENSCHLICHE MEDIEN, DIE MIT
INSERATEN DER ASYLINDUSTRIE GEFÜTTERT
WERDEN.
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Augen zu! Ohren zu! In der Welt da draußen sind eh alle nur Gutmenschen, von denen man nichts wissen will.
So wird das Sozialsystem zerstört und die Österreicher müssen die Folgen tragen! Die Regierung trägt die Schuld am Zusammenbruch des Renten und Sozialsystems! Aber es kommen in Kürze Nationalratswah len, dann kommt die Stunde der Wahrheit für diese Volks......!
Im zweiten Satz ist "zusätzlich" eine Frau angeführt, die separate BMS erhält.
Summa summarum ist die Summe deshalb eigentlich für einen Mann, seine zwei Frauen und fünf Kinder zu verstehen.
Oder?