Polizist als Vergewaltiger? Zurück Drucken E-Mail

Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.

  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.

Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.

Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.

Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.

Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.

Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.

Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.

Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.

Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.

Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.

Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.

Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.

Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.

Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.

*****

2010-02-23
  
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Blindenhund   |2010-02-24 00:03:14
Der Blindenhund erklärt es dem Blinden:

Es könnte sich vielleicht auch
schon in Asylantenkreisen herumgesprochen haben, dass ein bereits Abgeschobener
in einem Strafprozeß nicht mehr als Zeuge einvernommen werden kann, und durch
die Notwendigkeit als Zeuge in einem Strafprozeß zur Verfügung zu stehen, eine
Verzögerung der Abschiebung herbeigeführt werden kann.

Ist doch einfach,
oder ?
erich   |Administrator |2010-02-24 10:35:11
Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass er als Angeklagter vor Gericht zu
stehen hat, falls sich seine Anschuldigung als Lüge herausstellt.

Also was
spricht dagegen, den Burschen bis zu einem Prozess oder Einstellung in Gewahrsam
zu halten.
pit   |2010-02-24 11:04:12
wahrscheinlich irgendein dümmliches gesetz, das ein "gutmensch"
ausgräbt, wenn man den "aaaarmen asylanten" auf diese "gemeine
art" festhält.
Blindenhund   |2010-02-24 12:04:23
Nicht wirklich, man sollte seinen eigenen Beitrag schon besser kennen:

Zitat:
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum
Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, erzählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.


Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die
Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungsvorwürfe.

Also Klartext:
Er kann bestenfalls wegen übler Nachrede belangt werden,
wenn er sich nicht auf ein Mißverständnis wegen Sprachprobleme beruft
- dann wäre der Vorsatz nämlich weg, und er geht straffrei
aus.

Seine Lebensgefährtin könnte wegen Verleumdung belangt werden,
das aber auch nur bedingt, denn sie wird sich auf ihn - und seine
"Sprachschwierigkeiten" berufen, handelt damit nicht mehr
"wissentlich" (der Nachweis ist erforderlich bei
der Verleumdung) und geht auch straffrei aus.

Hinzu kommt der
Frauenbonus zum tragen - bekannterweise werden Frauen in den seltensten
Fällen wegen Verleumdung belangt, auch dabb nicht wenn 8 Männer
unschuldig wegen einer erfundenen Vergewaltigung mehrere Wochrn in U-Haft
verbringen mußten.

>>> Also was spricht dagegen, den Burschen bis
zu einem Prozess oder Einstellung in Gewahrsam zu halten.

Genau das ist
ja die Absicht dabei, denn solange er sich in Gewahrsam befindet, ist
die Abschiebung nicht vollzogen und kann die Abschiebung duch einen
gewieften Anwalt bekämpft, zumindest aber
hinausgeschoben werden.

Ich würde mich einmal bei einschlägigen
Damen schlau machen, die scheinen in der Regel besser informiert zu sein,
wie es geht.
fred   |2010-02-24 11:13:19
Es stellt sich auch die Frage, was der Asylant unter Vergewaltigung versteht ?
erich   |Administrator |2010-02-24 11:33:40
@pit
@fred

Ich persönlich glaube die Geschichte des Gambiers nicht,
aber dies ist meine subjektive Meinung. Allerdings seit dem Fall Bakary
erscheint nichts mehr unmöglich.
Also gehört die Angelegenheit gründlichst
durchleuchtet und man sollte den Burschen bis zur Beendigung der Ermittlungen in
Gewahrsam behalten
Blindenhund   |2010-02-24 12:12:36
Das bleibt er sowieso, denn er befindet sich derzeit bereits in Schub-HAFT. Da
kann ihn seine Alte zumindest noch ein paar Wochen besuchen, ohne gleich nach
Gambia fliegen zu müssen.

Anders schaut es aus wenn er einen besonders
schlauen Anwalt hat, der ihm rät in den Hungerstreik zu gehen. Wenn er das 30
Tage durchzieht, dann MÜSSEN sie ihn - aus humanitären Gründen - freilassen,
und er kann in Österreich untertauchen.

Ja, es gibt halt noch viel zu lernen
hinsichtlich der "kleinen Details" des "Asylrechts".
"Asylanten" zeigen sich da meist besser informiert.
Blindenhund   |2010-02-24 12:42:20
Was ich noch nicht erwähnt hatte:
Solange er sich in Österreich in Gewahrsam
befindet, kann ihn seine Lebensgefährtin (oder deren Freundin) im Gewahrsam
heiraten, und er danach ein Visum beantragen. Aber dafür braucht man Zeit, die
man durch Selbstverletzung und Falschanschuldigungen ganz leicht gewinnen
kann.

Den einschlägigen Hilfsorganisationen sollte diese Praxis auch
hinreichend bekannt sein, auch wenn ihnen natürlich nicht unterstellt werden
kann, derartige Ratschläge zu erteilen.
Der Sanfte   |2010-02-24 13:31:29
Na Blindenhund. Schon lange keine Negerküsse oder Mohr im Hemd vernascht? Sie
klingen nämlich so frustriert.
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