Genitalverstümmelung ist verboten
Die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile ist in vielen Staaten, unter anderem aller Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Dies hat auch seine Berechtigung, denn das Beschneiden von weiblichen Genitalien, ausgenommen aus zwingend medizinischen Gründen, ist schlicht und einfach als Genitalverstümmelung zu bezeichnen.
Für die Grünen sogar ein Asylgrund
Die Grüne Frauensprecherin Judith Schwentner, sieht in dieser Genitalverstümmelung sogar einen Asylgrund. Wobei sie hier nicht die medizinisch unhygienischen Verhältnisse in Län-dern der dritten Welt, sondern bereits die drohende Gefahr einer solchen Genitalverstüm-melung als Asylgrund ansieht.
Wir haben uns bereits im Beitrag "Schamlippenbeschneidung" mit dieser Thematik ausein-ander gesetzt. Da finden wir es doch erstaunlich, dass Schamlippenbeschneidungen bei uns nun salonfähig werden, sofern dies ein plastischer Chirurg, gegen dementsprechend hohe Bezahlung vornimmt.
Über mögliche unerwünschte Nebenwirkungen informiert?
Diese Eingriffe können schwere seelische und körperliche Folgen haben. Von Inkontinenz, Dauerschmerzen bis hin zum Orgasmusverlust erstreckt sich die Palette eventueller Schäden, die durch so einen Eingriff verursacht werden können.
Eine Auflistung dieser eventuell unerwünschten Nebenwirkungen konnten wir auf der Web-seite "Moderne Wellness" allerdings nicht entdecken. Auf dieser Seite wird den Frauen eine solche Genitalverstümmelung mit folgenden Werbesprüchen schmackhaft gemacht:
Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych- ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert.
Für Geld wird alles abgeschnitten
Vor lauter Gewinnsucht scheinen Schönheitschirurgen ihre wahre Berufung, nämlich die eines Arztes, zu vergessen. Sie gaukeln Frauen mit schwachen Selbstbewusstsein vor, dass sie im Intimbereich nicht schön sind. Kleine Schamlippen die aus der Scheide her-ausragen, gilt es nun abzuschneiden um der Vagina eine gefälligere Form zu geben.
Das jede Frau, auch im Intimbereich mit einer natürlichen Schönheit ausgestattet ist, scheint den profitsüchtigen Schönheitsärzten nicht zu interessieren. Hauptsache der Euro rollt, wenn sich Frauen auf ein fiktives Schönheitsideal zusammenschneiden lassen.
Ärztekammer empfiehlt lediglich
Die Ärztekammer sieht diskret weg, anstatt diese Ärzte auf den hypokratischen Eid aufmerk-sam zu machen, den diese einmal geleistet haben. Dieser Eid hat nämlich mit dem Zurecht-schneiden von weiblichen Genitalien aus "Schönheitsgründen" nichts zu tun. Sie erliess lediglich eine Leitlinie für Schönheits-OPs im Intimbereich, welche allerdings nur eine Em-pfehlung ist und keine rechtliche Bindung hat.
Auch die Politik sieht dezent weg
Aber auch die Politik macht einen Kniefall vor der Genitalverstümmelung, sofern sie von einem plastischen Chirurgen, gegen dementsprechend hohes Honorar vorgenommen wird. Die Wiener Frauengesundheitsbeauftragte Beate Wimmer-Puchinger will einen "qualitäts- sichernden Finger auf die weiblichen Genitalien legen", was immer das auch heissen mag.
Es wird lediglich empfohlen, falls Frauen aus ästhetischen Gründen einen solchen Eingriff wünschen, davon abzusehen. Jetzt blicken wir aber nicht mehr durch, ist doch das Beschnei-den von weiblichen Genitalien in allen Staaten der Europäischen Union eine Straftat und daher verboten.
Einfache Lösung
Dabei gäbe es doch eine ganz einfache Methode. Werbung für Beschneidung von weib-lichen Genitalien mit derart hohen Geldstrafen zu belegen, dass niemand mehr auf die Idee kommt, Frauen einen derartigen Unsinn einzureden.
Ärzte die ausser aus zwingend medizinischen Gründen an weiblichen Genitalien herum- schneiden, sofort die Zulassung zu entziehen. Aber anscheinend scheint hier Profitgier einen höheren Stellenwert einzunehmen, sodass an der Durchsetzung bestehender Gesetze, seitens der Politik offensichtlich kein Interesse besteht.
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2010-03-01
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