Skandal bei Wiener Wohnen
Wenn folgende Handlung ein privater Zinshausbesitzer machen würde, wären ihm Schlag- zeilen in allen Tageszeitungen garantiert. Auch diverse Mietervereinigungen und die AK(Arbeiterkammer) würden ihn in der Luft zerreißen. Nicht so ist es wenn der größte Hausherr Wiens, die Gemeinde Wien, eine derartige Aktion abzieht. Da bewahren alle mögliche Stellen größtes Stillschweigen. In einer heutigen APA-OTS Aussendung des freiheitlichen Behindertensprechers NAbg. Norbert Hofer, sind wir auf diesen Skandal gestoßen und haben nachrecherchiert. Ein Mitarbeiter von uns hat mit der betroffenen Person, Frau Eveline Ioannidis, ein sehr langes Telefongespräch geführt und diese erzählte eine erstaunlich traurige Geschichte über die soziale Kälte von Wiener Wohnen, gegenüber ihr als Behinderte. Der Leidensweg
Frau Eveline Ioannidis ist seit 1986 Hauptmieterin einer Altbaugemeindewohnung in Wien 14., Spallartgasse 26-28/2/3/16. Die seinerzeit als Kategorie C angemietete Wohnung wurde in Eigenregie auf Kategorie A aufgewertet. Auch ist sie noch nie mit dem Mietzins in Rück- stand gewesen und das seit 24 Jahren, seit dem sie in dieser Wohnung lebt. Die mittlerweile 50-jährige Eveline Ioannidis war 25 Jahre lang als Krankenschwester im Geriatriezentrum Baumgarten tätig. Anfangs des neuen Jahrtausend schlug bei ihr das Schicksal unbarmherzig zu. Teilweise bedingt durch ihre körperlich schwere Arbeit im Pflegeheim, bekam sie Probleme mit ihrem Rücken. Und als wenn dies nicht genug gewesen wäre, erkrankte sie zusätzlich an der Autoimmunerkrankung. Ihre Krankheit nahm von 2002 bis 2005 einen derart rasanten Verlauf, sodass man ihr im Jahr 2005 eine 100-prozentige Erwerbsunfähig attestierte und sie in Pension schickte. Seit- dem ist sie in Pflegestufe 2 und zu 50 Prozent behindert. Ferner benötigt sie permanent ärztliche Betreuung und ständige Pflege. Samstag und Sonntag im Wochenendhaus
Während der Wochentage lebt E. Ioannidis in der oben angeführten Gemeindebauwohn- ung. Die Wochenenden verbringt sie mit ihrem Mann im gemeinsamen Wochenendhaus im Burgenland. Ein ständiger Umzug dorthin kam aber nicht in Frage, da in der kleinen burgen- ländischen Gemeinde, die von ihr benötigte ärztliche Versorgung nicht gegeben ist. E. Ioannidis ist gehbehindert und besitzt auch keinen Führerschein. Auf Grund ihrer man- gelnden Mobilität, entschloss sich das Ehepaar von Montag bis Freitag in Wien zu leben. Da ihr Mann von Berufswegen aus öfters auf Dienstreise ist, sah sich E. Ioannidis um eine Mitbewohnerin um, die ihr bei den alltäglichen Dingen des Lebens behilflich ist, da sie diese aus eigener Kraft nicht mehr schafft. Behindertenhelferin wird als Untermieterin gewertet
E. Ioannidis fand diese, in der Person der Bianka G., die mit ihrer kleinen Tochter seit dem 01.Oktober 2009 im gemeinsamen Haushalt, zwecks Unterstützung, bei ihr wohnt. Als sie am 15.Jänner 2010 von Wiener Wohnen einen Brief bekam, fiel sie aus allen Wolken. In diesen Brief wurde sie aufgefordert, ihre Wohnung mit Stichtag 28.02.2010, wegen angeblicher Untervermietung zu kündigen. Sofort nach Erhalt dieses Schreibens setzte sie sich mit Wiener Wohnen in Verbindung, um dieses offensichtliche Missverständnis aufzuklären. Wiener Wohnen übt sich als Detektei
Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man durch ausgiebige Recherchen zu Annahme gekommen sei, dass sie die Gemeindewohnung untervermietet habe. Auf die Frage welche Recherchen diese Annahme bestätigen kam heraus, dass es sich um die Anwesenheit der Mitbewohnerin handle. E. Ioannidis wies die Sachbearbeiterin Sch. auf ihre Sachlage hin und bot an, eine Liste von Hausparteien und nächsten Nachbarn zu bringen in der bestätigt wird, dass sie selbst in dieser Wohnung lebt. Sachbearbeiterin fühlt sich als Richterin
Auf diesen Deal ließ sich Frau Sch. von Wiener Wohnen ein und versicherte ihr, dass mit so einer Bestätigung die Sache vom Tisch sei. Am 20.Februar 2010 schickte E. Ioannidis besagte Bestätigungsliste mit zahlreichen Unterschriften, sowie einer schriftlichen Bestätig- ung der Hausbesorgerin und einem Begleitschreiben, eingeschrieben an Wiener Wohnen. Nachdem sich aber in der Angelegenheit nichts rührte, rief E. Ioannidis bei Wiener Wohnen, Frau Sch. an und wollte sich um den Stand der Dinge erkundigen. Diese erklärte ihr aber lediglich lakonisch, sie müsse erst die Glaubwürdigkeit der unterzeichneten Personen prüfen und man werde sich dann schriftlich melden. Da fragen wir uns aber schon, was sich eine Sachbearbeiterin bei Wiener Wohnen anmaßt. Wer ist diese Frau überhaupt um zu glauben, sie sei dazu berechtigt die Glaubwürdigkeit von 13 Mietern und der Hausbesorgerin überprüfen zu können. Gestern erhielt Frau Eveline Ioannidis jedenfalls ein E-Mail von der Direktorin von Wiener Wohnen. In diesem wurden die Telefonate mit Frau Sch. bestätigt. In weitere Folge wurde der behinderten Mieterin mitgeteilt, dass man die Kündigungsangelegenheit an das Bezirks- gericht Fünfhaus weiterleite. Mögliches Motiv?
Wie bereits Eingangs erwähnt, hat Frau Eveline Ioannidis diese Wohnung 1986 als Kategorie C angemietet und in Eigenregie auf Kategorie A umgebaut. Sie bezahlt heute für diese 72qm-Wohnung einen monatlichen Mietzins inklusive Betriebskosten von 314,- Euro. Eine derartige Wohnung kann mit einem neuen Mietvertrag heute locker um 600,- Euro vermietet werden. Einem jeden privaten Zinshausbesitzer würde sofort unterstellt werden, diese ganze Show nur aus einem Grund abgezogen zu haben. Nämlich um den Altmieter mit dem günstigen Zins loszuwerden, um die Wohnung neuerlich teurer vermieten zu können. Ganz abgesehen von der sozialen Kälte die vom Gemeindebetrieb Wiener Wohnen gegen- über einer Behinderten an den Tag gelegt wird, ist es schon sehr erstaunlich wenn ein Mieter eine Aufforderung zur Selbstkündigung, unter Androhung von gerichtlichen Schrit-ten erhält. Flucht nach vorne
Warum hat Wiener Wohnen nicht gleich eine gerichtliche Aufkündigung veranlasst. Bestan- den vielleicht Bedenken, dass das Ganze nicht so funktioniert, wie es sich gewisse Herr-schaften vorgestellt haben. Offensichtlich hat man sich aber bei Wiener Wohnen zu weit aus dem Fenster gelehnt und versucht jetzt sein Heil unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“. Man kann nur hoffen, dass der/die Richter(in) dem größten Hausherrn von Wien klar macht, dass das MRG auch für Gemeindewohnungen gilt. ***** 2010-03-02
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