Tötungsdelikte sind immer genau zu untersuchen
Dass die Tötung eines Menschen, aus welchen Grund auch immer, nicht herabgespielt werden darf, muss jedermann klar sein. Auch derjenige der den Tod verursacht hat, ist sehr genau unter die Lupe zu nehmen und im Schuldfall zu bestrafen. Wir waren seinerzeit über den Schusswaffengebrauch jenes Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher in einem Supermarkt in Krems erschoss, sehr skeptisch eingestellt und verurteilten diese Tat sogar. Meinungsänderung
In Anbetracht des Mordversuchs an einem Polizisten in Ottakring, durch einen Flüchtigen der sich einer ganz normalen Verkehrskontrolle entziehen wollte, haben wir unsere Meinung ge-ändert. Niemals im Leben hätte der Beamte gedacht, dass der Flüchtige auf ihn schießen würde und hat für diesen Optimismus fast mit seinem Leben bezahlt. Jener Beamte der beim Kremser Supermarkt-Einbruch den tödlichen Schuss auf den jugend- lichen Einbrecher abgegeben hatte, war möglicherweise pessimistischer eingestellt und hat es in Erwägung gezogen, dass sein Leben in Gefahr ist. Polizist war nicht auf Einkaufstour
Nun der Polizist war zu keinem Einkaufsbummel in diesem Supermarkt, sondern wurde wegen eines Einbruchs dorthin beordert. Als er in diesen noch die Einbrecher antraf, die sich nicht einmal ergaben, sondern durch Verstecken ihr Heil suchten, stieg bei dem Mann natürlich sein Adrenalinspiegel an. Will der Richter keine kampfbereiten Polizisten?
Darum verstehen wir auch die Frage des Richters Manfred Hohenecker nicht, der den Beamte fragte ob er auf „Adrenalin“ und „kampfbereit“ gewesen sei. Natürlich war der Mann kampfbereit, immerhin stand auch sein Leben auf dem Spiel. Jener Beamte in Ottakring hatte diese Kampfbereitschaft missen lassen und dies fast mit seinem Leben bezahlt. Es wäre interessant zu wissen, ob dieser Richter kampf- bereit wäre, wenn er einen Einbrecher in seinem Haus überraschen würde, oder ob er diesen zu Kaffe und Kuchen einlädt. Auch wäre es wissenswert wie dieser Richter reagieren würde, wenn er eines Tages durch einen Verbrecher in Lebensgefahr geraten würde und der einschreitende Polizist keine Kampfbereitschaft zeigen würde, sondern ihn einfach seinem Schicksal überlässt. Wird das ein Schauprozess?
In diesem Prozess entsteht bislang der Eindruck, als hätte der Beamte an jenem Tag beschlossen „heute erschieße ich einen Einbrecher, weil ich sonst nichts bes- seres zu tun habe“. Bei allem Respekt für die Justiz. Der Richter Manfred Hohenecker lässt in diesem Prozess ganz augenscheinlich Objektivität missen. Er übernimmt immer wieder staatsanwaltliche Agenden, anstatt sich Ankläger und Angeklagten in Ruhe anzuhören, um zu einem ob- jektiven Urteil zu gelangen. Die Theoretiker
Auch die sogenannten Experten oder Sachverständige genannt, wissen im nachhinein alles besser. Mit ihren, am „Grünen Tisch“ angefertigten Expertisen glauben sie alles zu wissen, was man hätte, sollte udgl. unternehmen können. Vielleicht sollte eine Polizeistreife einen dieser Experten zu einem „wirklichen“ Einsatz mitnehmen, um diesem das wahre Leben zu zeigen. Entwaffnet doch gleich die Polizei
Es ist traurig wenn ein 14-Jähriger sein Leben verliert. Allerdings war es seine eigene Schuld, denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschossen zu werden. Sollte dieser Polizeibeamte verurteilt werden, kann man sofort die gesamte Polizei entwaff- nen. Kein Räuber oder Einbrecher müsste sich mehr ergeben, denn Polizeibeamte werden dann in Zukunft ihre Waffe stecken lassen, um ja nicht in die Möglichkeit eines Schusswaffen- gebrauchs zu kommen. Die unbehelligt geflohenen Straftäter können dann getrost ihr nächstes Objekt ausspähen und dort einbrechen. Vielleicht ist ja auch einmal das Haus des Richters Hohenecker dabei, der sie sicher mit Kaffe und Kuchen empfängt. ***** 2010-03-11
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