Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen und Kinder stellt immer einen massiven Verstoß gegen das Recht auf Leben, Freiheit und Würde und auf die körperliche und seelische Unversehrtheit der Opfer dar. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung und widerspricht der österreichischen Rechtsordnung.
So steht es zumindest auf der "Webseite" der Sozialdemokratischen Partei Österreichs. Das Gewalt nicht immer körperlicher Natur sein muß, sondern dass es diese auch in psychischer Form gibt, dem wird wohl niemand widersprechen.
Gewalt kann auch psychisch sein
Psychische Gewalt gegen Frauen ist ebenfalls abzulehnen und dies wird auch von sozial- demokratische Frauen so gesehen, wie der folgende Screenshot der "Webseite" der SPÖ Baden dokumentiert.

Wir sehen in Verächtlichmachung, Beschimpfung und Diskriminierung die Ausübung von psychischer Gewalt. Diese Meinung wird auch von der SPÖ vertreten und ist in zahlreichen Kommentaren und Beiträgen zu finden und das ist gut so.
Kein Kommentar sagt sehr viel aus
Unserer Meinung scheint sich jedoch die SPÖ-Politikerin Frau Tanja Wehsely, ihres Zei- chens Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete in Wien, nicht anzuschliessen oder folgt einem Maulkorberlass.
Sie verfasste am 26.März 2010 nachstehenden Beitrag auf ihrer " Webseite".

Da uns die Art mit der gegen die BP-Kandidatin Rosenkranz verfahren wird nicht nur äußerst primitiv und widerlich erscheint, sondern wir diese als psychische Gewalt werten, wollten wir die SPÖ-Gemeinderätin um eine Stellungsnahme ersuchen.
Falsche Zahlen aber viel Enthusiasmus
Vorallem weil in ihrem Beitrag sehr viel Enthusiasmus zu erkennen ist, wollten wir von ihr wissen, was sie von Gewalt gegen Frauen hält, da ihre Partei diese strikt ablehnt. Abgesehen davon, hatte sie sich gründlichst in der Teilnehmerzahl dieser obskuren Veranstaltung "Lichtertanz gegen Rosenkranz" geirrt.
Ihre einzige Tätigkeit zu unserer Anfrage betreffend ihres Beitrags war die Löschung unseres Kommentars. Ehrlich gesagt haben wir auch nichts anderes erwartet. Möglich-erweise sieht Tanja Wehsely in Barbara Rosenkranz auch keine Frau, da diese einem anderen politischen Lager angehört.
Lippenbekenntnis
Immer wieder wird von der SPÖ und auch von den Grünen proklamiert, dass Gewalt ge-gen Frauen abzulehnen ist. Wenn wir nun beobachten, mit welcher Verächtlichmachung, Beschimpfung und Diskriminierung gegen die BP-Kandidatin Rosenkranz vorgegangen wird, sind diese Antigewalt-Aussagen, für uns nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbe-kenntnis.
Versuchte Selbstjustiz?
Auch wenn Barbara Rosenkranz politische Aussagen getätigt hat die nicht ins Programm von Linksparteien passen, ist dies kein Grund dafür jegliche Zivilisation missen zu lassen.
Sollte sie strafrelevante Aussagen getätigt haben, so ist es die Aufgabe eines ordent- lichen Gerichts darüber zu urteilen. Dies dürfte aber offensichtlich nicht der Fall gewesen sein, da Rosenkranz noch immer ein politisches Amt bekleidet und als Kandidatin zur BP-Wahl zugelassen wurde.
Überträgt man die Art des bisherigen Wahlkampfes ins normale Leben, würde jede kont- räre Meinung einer anderen Person mit Gewalt goutiert werden. Die Gerichte würden ver- mutlich aus allen Nähten platzen.
Auf Straches Spuren?
Es ist erstaunlich, dass sich ausgerechnet SPÖ und Grüne so verhalten. Gerade diese Parteien, die auf Demokratie so großen Wert legen sollten wissen, dass es in demokra-tischen Systemen mehr als eine Meinung gibt.
Verächtlichmachung, Beschimpfung und Diskriminierung eines politischen Gegners, hat mit Demokratie nicht das Geringste zu tun. Dies sind genau jene Punkte, welche dem Polit-Rambo H.C. Strache immer wieder vorgehalten wurden. Mit ihrer bisherigen Wahlkampf-führung gegen Rosenkranz, haben SPÖ und Grüne jegliches Recht verloren, diesem Mann in Zukunft Vorhaltungen zu machen.
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2010-03-27
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Mit dieser Kandidatin oder Kandidat, je nach Sichtweise, wären alle befriedigt und zwar Heteros, Schwule und Lesben gleichzeitig.