<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<!-- generator="FeedCreator 1.7.3" -->
<rss version="2.0">
	<channel>
		<title>Polizist als Vergewaltiger?</title>
		<description></description>
		<link>http://www.erstaunlich.at</link>
		<lastBuildDate>Thu, 09 Sep 2010 12:03:56 +0100</lastBuildDate>
        <generator>FeedCreator 1.7.3</generator>
		<item>
			<title></title>
			<link>http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=591#josc817</link>
			<description>Der Blindenhund erklärt es dem Blinden:

Es könnte sich vielleicht auch schon in Asylantenkreisen herumgesprochen haben, dass ein bereits Abgeschobener in einem Strafprozeß nicht mehr als Zeuge einvernommen werden kann, und durch die Notwendigkeit als Zeuge in einem Strafprozeß zur Verfügung zu stehen, eine Verzögerung der Abschiebung herbeigeführt werden kann.

Ist doch einfach, oder ?</description>
			<author>Blindenhund</author>
			<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 00:03:14 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title></title>
			<link>http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=591#josc818</link>
			<description>Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass er als Angeklagter vor Gericht zu stehen hat, falls sich seine Anschuldigung als Lüge herausstellt.

Also was spricht dagegen, den Burschen bis zu einem Prozess oder Einstellung in Gewahrsam zu halten.</description>
			<author>erich</author>
			<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 10:35:11 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title></title>
			<link>http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=591#josc819</link>
			<description>wahrscheinlich irgendein dümmliches gesetz, das ein &quot;gutmensch&quot; ausgräbt, wenn man den &quot;aaaarmen asylanten&quot; auf diese &quot;gemeine art&quot; festhält.</description>
			<author>pit</author>
			<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 11:04:12 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title></title>
			<link>http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=591#josc820</link>
			<description>Es stellt sich auch die Frage, was der Asylant unter Vergewaltigung versteht ?</description>
			<author>fred</author>
			<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 11:13:19 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title></title>
			<link>http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=591#josc821</link>
			<description>@pit
@fred

Ich persönlich glaube die Geschichte des Gambiers nicht, aber dies ist meine subjektive Meinung. Allerdings seit dem Fall Bakary erscheint nichts mehr unmöglich.
Also gehört die Angelegenheit gründlichst durchleuchtet und man sollte den Burschen bis zur Beendigung der Ermittlungen in Gewahrsam behalten</description>
			<author>erich</author>
			<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 11:33:40 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title></title>
			<link>http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=591#josc822</link>
			<description>Nicht wirklich, man sollte seinen eigenen Beitrag schon besser kennen:

[quote]Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 [b]seine Lebensgefährtin[/b] besuchte, erzählte [b]er ihr[/b] den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.


[b]Die Frau erstatte[/b] in einem Wachzimmer [b]die Anzeige[/b]. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungsvorwürfe.[/quote]
Also Klartext:
Er kann bestenfalls wegen übler Nachrede belangt werden, wenn er sich nicht auf ein Mißverständnis wegen Sprachprobleme beruft - dann wäre der Vorsatz nämlich weg, und er geht straffrei aus.

Seine Lebensgefährtin könnte wegen Verleumdung belangt werden, das aber auch nur bedingt, denn sie wird sich auf ihn - und seine &quot;Sprachschwierigkeiten&quot; berufen, handelt damit nicht mehr &quot;wissentlich&quot; (der Nachweis ist erforderlich bei der Verleumdung) und geht auch straffrei aus.

Hinzu kommt der Frauenbonus zum tragen - bekannterweise werden Frauen in den seltensten Fällen wegen Verleumdung belangt, auch dabb nicht wenn 8 Männer unschuldig wegen einer erfundenen Vergewaltigung mehrere Wochrn in U-Haft verbringen mußten.

&gt;&gt;&gt; Also was spricht dagegen, den Burschen bis zu einem Prozess oder Einstellung in Gewahrsam zu halten.

Genau das ist ja die Absicht dabei, denn solange er sich in Gewahrsam befindet, ist die Abschiebung nicht vollzogen und kann die Abschiebung duch einen gewieften Anwalt bekämpft, zumindest aber hinausgeschoben werden.

Ich würde mich einmal bei einschlägigen Damen schlau machen, die scheinen in der Regel besser informiert zu sein, wie es geht.</description>
			<author>Blindenhund</author>
			<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 12:04:23 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title></title>
			<link>http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=591#josc823</link>
			<description>Das bleibt er sowieso, denn er befindet sich derzeit bereits in Schub-HAFT. Da kann ihn seine Alte zumindest noch ein paar Wochen besuchen, ohne gleich nach Gambia fliegen zu müssen.

Anders schaut es aus wenn er einen besonders schlauen Anwalt hat, der ihm rät in den Hungerstreik zu gehen.  Wenn er das 30 Tage durchzieht, dann MÜSSEN sie ihn - aus humanitären Gründen - freilassen, und er kann in Österreich untertauchen.

Ja, es gibt halt noch viel zu lernen hinsichtlich der &quot;kleinen Details&quot; des &quot;Asylrechts&quot;.  &quot;Asylanten&quot; zeigen sich da meist besser informiert.</description>
			<author>Blindenhund</author>
			<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 12:12:36 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title></title>
			<link>http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=591#josc824</link>
			<description>Was ich noch nicht erwähnt hatte:
Solange er sich in Österreich in Gewahrsam befindet, kann ihn seine Lebensgefährtin (oder deren Freundin) im Gewahrsam heiraten, und er danach ein Visum beantragen.  Aber dafür braucht man Zeit, die man durch Selbstverletzung und Falschanschuldigungen ganz leicht gewinnen kann.

Den einschlägigen Hilfsorganisationen sollte diese Praxis auch hinreichend bekannt sein, auch wenn ihnen natürlich nicht unterstellt werden kann, derartige Ratschläge zu erteilen.</description>
			<author>Blindenhund</author>
			<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 12:42:20 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title></title>
			<link>http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=591#josc825</link>
			<description>Na Blindenhund. Schon lange keine Negerküsse oder Mohr im Hemd vernascht? Sie klingen nämlich so frustriert.</description>
			<author>Der Sanfte</author>
			<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 13:31:29 +0100</pubDate>
		</item>
	</channel>
</rss>
