Razzia auf Wachtelfarm

Finanzpolizei deckt illegales Glücksspiel auf

Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung deckte einen besonders skurrilen Fall von illegalem Glücksspiel in Wien auf: Im Rahmen der Kontrolle einer Wachtelfarm ohne Gewerbeberechtigung wurden fünf Glücksspielgeräte entdeckt, die sofort aus dem Verkehr gezogen wurden.

„Illegales Glücksspiel wird fernab jeglichen Spielerschutzes betrieben und kann Existenzen zerstören. Daher ist jeder sichergestellte illegal aufgestellte Automat ein wichtiger Schritt in diesem Kampf und die Finanzpolizei wird weiterhin konsequent vorgehen. Wir gratulieren allen beteiligten Behörden zur guten Zusammenarbeit und diesen wichtigen Erfolg gegen das illegale Glücksspiel“, so Finanzminister Markus Marterbauer und Finanzstaatsekretärin Barbara Eibinger-Miedl unisono.

Wie die Pressestelle des Finanzministeriums nun berichtete, kontrollierten die Polizei und das Büro für Sofortmaßnahmen Ende Jänner eine Wachtelfarm im 14. Wiener Gemeindebezirk, da der Verdacht der illegalen Gewerbeausübung bestand. Dabei machten sie eine erstaunliche Entdeckung: In dem Mehrparteienhaus fanden sie fünf betriebsbereite Glücksspielautomaten vor und alarmierten daher umgehend die zuständige Finanzpolizei. Die Automaten wurden durch eine Videokamera überwacht und laut den anwesenden Spielern dürfte die Auszahlung von Gewinnen durch den beobachtenden Hintermann erfolgt sein.

Die Finanzpolizisten überprüften die fünf Glücksspielgeräte, nahmen die Aussagen der Spieler auf und beschlagnahmten schließlich die illegalen Automaten. Die Ermittlungen gegen die Betreiber laufen derzeit auf Hochtouren, es drohen Strafen nach dem Glücksspielgesetz von bis zu 150.000 Euro.

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Quester-Insolvenz: Filialen und Firmenzentrale unter dem Hammer

Im November 2025 meldete der österreichische Baustoffhändler Insolvenz an, nun werden im Auftrag des Insolvenzverwalters Waren und Ausstattung an 18 Standorten versteigert

Das 1934 in Wien gegründete traditionsreiche Unternehmen musste im Vorjahr Insolvenz anmelden, es folgte ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, mehrere Standorte wurden geschlossen. Nun werden im Auftrag des Insolvenzverwalters die Ware und Ausstattung an 18 Quester-Standorten in Wien, Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten versteigert, darunter auch die Ausstattung der Firmenzentrale in der Heiligenstädterstraße in Wien. Insgesamt ist mit mehr als 15.000 Positionen zu rechnen, die Versteigerung soll innerhalb von elf Wochen abgeschlossen und die Filialen bis Ende April 2026 geräumt sein. Die ersten Zuschläge erfolgen bereits heute, 6. Februar 2026 ab 10:00 Uhr. Einen Überblick zu den laufenden Auktionen erhalten Sie unter: https://www.aurena.at/s?keywords=quester%20baustoffhandel

Vom Zementsack bis zum Fahnenmast

Unter den Hammer kommt sämtliche verbliebene Ware an den Verkaufsstandorten sowie die Lagerbestände, darunter große Mengen an Baumaterialien wie Dämmstoffe oder Ziegel, Fliesen, Sanitärausstattung und Werkzeuge. Aber auch die Ausstattung der Standorte, wie Regalanlagen, Hubameisen, Büromöbel oder ein Lagerzelt werden versteigert. Nicht zuletzt kommen auch Quester-Firmenlogos und Beschriftungen, Fahnenmasten sowie Werbemittel unter den Hammer.

Erste Versteigerungen: Mödling, Villach, Schwechat, Krieglach und Leoben

Durchgeführt wird die Versteigerung vom Auktionshaus AURENA, die ersten Standorte wurden bereits inventarisiert: Die Filialen Mödling, Villach (Zauchen), Schwechat, Krieglach und Leoben sind bereits online, demnächst sollen die Standorte Krems, Graz und Filialen in Wien folgen. Die ersten Zuschläge erfolgen bereits heute, 6. Februar 2026, laufend kommen weitere Auktionen hinzu.

Nach einmaliger Registrierung kann jeder – ob Firma oder Privatperson – mitbieten. Alle Details zu den Zuschlagsterminen, Besichtigungsmöglichkeiten und Abholterminen finden Sie auf aurena.at.

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Das Marktamt veranlasst Rückruf von Kindernahrung

Betrifft bestimmte Produktionschargen von Aptamil und Milumil

Im Rahmen schwerpunktmäßiger Lebensmittelkontrollen hat das Marktamt Wien heute das Verbot des Inverkehrbringens von großen Mengen an Kindernährmitteln ausgesprochen. In den letzten Tagen wurden wieder positiv auf Bacillus Cereus-Toxin getestete Produkte gefunden, die eine umgehende behördliche Maßnahme erforderlich machten.

Das Marktamt hat daher einen Rückruf mehrerer betroffener Produkte veranlasst, die betreffenden Waren dürfen bis auf Weiteres nicht mehr verkauft oder verteilt werden. Die Hersteller wurden aufgefordert, einen vollständigen Nachweis der Unbedenklichkeit zu erbringen, bevor eine erneute Freigabe erfolgen kann.

Wiens Vizebürgermeisterin und Konsumentenschutzstadträtin Bettina Emmerling unterstreicht die Verantwortung der Behörden: „Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass Kindernahrung höchsten Sicherheitsstandards entspricht. Das Marktamt der Stadt Wien setzt hier auf strenge Kontrollen und klare Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Auch Marktamtsdirektor Andreas Kutheil betont die Bedeutung rascher Vorsorgemaßnahmen: „Der Schutz der Gesundheit, insbesondere von Kindern, hat oberste Priorität. Sobald es auch nur den geringsten Zweifel an der Lebensmittelsicherheit gibt, handeln wir konsequent und unverzüglich.“

Der Rückruf betrifft nicht nur Österreich: Auch in Deutschland, der Schweiz und Frankreich wurden Rückrufaktionen bezüglich verschiedener Kindernahrungsmittel eingeleitet. Das Marktamt empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, die betroffenen Produkte keinesfalls weiter zu verwenden.

Weitere Informationen gibt es beim Marktamts-Telefon unter der Wiener Telefonnummer 4000 – 8090. Das Marktamts-Telefon ist Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 21 Uhr, Samstag zwischen 8 und 18 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt.

Dazu die Firma DANONE

In Abstimmung mit der Lebensmittelaufsichtsbehörde ruft Danone bestimmte Produktionschargen von Aptamil und Milumil in Österreich zurück – vor dem Hintergrund der aktualisierten Empfehlungen zum Cereulid-Schwellenwert.

Von dem in Österreich durchgeführten Rückruf sind die im Anhang genannten Produkte mit den jeweils aufgeführten Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten betroffen. Aufgrund eines möglichen grenzüberschreitenden Handels von Deutschland nach Österreich rufen wir auch in Deutschland verkaufte Produktionschargen zurück.

Über einem bestimmten Gehalt kann Cereulid Symptome wie Erbrechen und Durchfall verursachen. Die Symptome treten in der Regel zwischen 30 Minuten und sechs Stunden nach dem Verzehr auf. Sollten Eltern sich Sorgen um die Gesundheit ihres Kindes machen, empfehlen wir ihnen, sich an ihre Kinderärztin oder ihren Kinderarzt zu wenden.

Produkte der betroffenen Produktionschargen sollen nicht weiter gefüttert und dort zurückzugeben werden, wo diese gekauft wurden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Auf den jeweiligen Markenwebsites aptaclub.at und milupa.at haben Eltern die Möglichkeit zu überprüfen, ob ihr Mindesthaltbarkeitsdatum betroffen ist.

Darüber hinaus kann man sich jederzeit an den Verbraucherservice wenden:

– Aptamil: Telefon: 0800 311 512 | www.aptaclub.at

– Milumil: Telefon: 0800 311 756 | www.milupa.at

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Sicherer Ferialjob: Post sucht österreichweit mehr als 1.300 Sommerkräfte

Arbeit an der frischen Luft statt Schreibtisch-Alltag

Wer den Sommer aktiv im Freien verbringen möchte und gleichzeitig ein sicheres Einkommen sucht, kann heuer bei der Österreichischen Post einsteigen. Für die Monate Juni bis September werden österreichweit mehr als 1.300 junge Mitarbeiter gesucht, die die Zusteller während der Haupturlaubszeit unterstützen. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, ist ein Ferialjob bei einer sicheren Arbeitgeberin ein Pluspunkt für eine stabile Sommerplanung.

Sommerpostler übernehmen im Wesentlichen die Versorgung eines Zustellgebiets mit Briefen, Prospekten, Zeitungen, Zeitschriften und manchmal auch Paketen, dabei erledigen sie auch kleinere organisatorische Aufgaben. Gearbeitet wird von Montag bis Freitag ab ungefähr 06:00 Uhr, mit klar geregelten Arbeitszeiten. Nach einer gründlichen Einschulung erfolgt die Zustellung eigenständig im zugeteilten Gebiet – bei Fragen steht jederzeit ein erfahrener Ansprechpartner als Buddy bereit.

1.740 Euro Verdienst, Bonus für Wiederkehrer

Das monatliche Gehalt beträgt rund 1.740 Euro, inklusive Überstundenpauschale, Prämien und Taggelder. Wer länger als vier Wochen arbeitet, erhält zusätzliche Prämien. Wer bereits im Vorjahr für die Post gearbeitet hat, erhält 200 Euro zusätzlich. Die Österreichische Post bietet stabile Arbeitsbedingungen und ein sicheres Einkommen – ideal für alle, die ihren Sommer finanziell gut planen möchten.

Einsatzort: Flexibel und nah

Die Post wählt für Bewerber jene Zustellbasis aus, die ihrem Wohnort am nächsten liegt. Gibt es einen bevorzugten Einsatzort, wird dieser Wunsch nach Möglichkeit berücksichtigt. Für einen Sommerjob bei der Post muss man mindestens 18 Jahre alt sein, über gute Deutschkenntnisse verfügen und – je nach Region – einen Führerschein der Klasse B besitzen. Wer zuverlässig, selbstständig und gerne mit Menschen arbeitet, findet bei der Post den idealen Ferienjob!

Bewerbungen sind ab sofort möglich auf: Sommerpostler – PostAG

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Wenn die Realität die Satire Überholt

Das kannst nicht erfinden: „Welches Geschlecht hatte die leibliche Mutter, die das Kind geboren hat?“

Um zu wissen, dass es beim Menschen lediglich zwei biologische Geschlechter gibt, bedarf keiner Ausbildung als Mediziner. Auch dass die Frau (also das weibliche Geschlecht) die Kinder gebärt, sollte eigentlich einem jeden Menschen mit Hausverstand klar sein. Scheinbar jedoch nicht in unserem Nachbarland Deutschland. Da gibt es beispielsweise ein Formular für den „Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister (§ 36 PStG)“

Im obig gezeigten Formular ist allen Ernstes anzugeben, ob die leibliche Mutter (welche das Kind geboren hat), bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt, weiblich oder männlich war/ist. Augenscheinlich hat es sich noch nicht bis in allen deutschen Amtsstuben herumgesprochen, dass nur eine Frau – also ein weiblicher Mensch – Kinder gebären kann. Mit diesem amtlichen Formular überholt die Realität die Satire.

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Willhaben-Mietpreisspiegel

Angebotspreise haben auch 2025 spürbar zugelegt

Die durchschnittliche Miet-Angebotspreise pro Quadratmeter sind 2025 in zahlreichen heimischen Bezirken erneut gestiegen. Die stärksten Zuwächse bei den Preisen wurden in Brigittenau (W), Mariahilf (W) und Neubau (W) registriert. In Mattersburg (B), Deutschlandsberg (STMK), Eisenstadt-Umgebung (B) und Steyr-Land (OÖ) sanken die Preise geringfügig.

Die Marktentwicklung 2025 gegenüber 2024

Der Anstieg der Mietpreise setzt sich schon seit mehreren Jahren fort und zeigte sich im Jahr 2025 landesweit, besonders jedoch in der Hauptstadt Wien, wie Judith Kössner hervorhebt: „Von den 15 Bezirken mit den stärksten Anstiegen der Mietpreise zählten elf zu den Wiener Gemeindebezirken, während jeweils zwei Bezirke aus dem Burgenland und aus Tirol vertreten waren.“

In Wien, im Bezirk Brigittenau, legte der Angebotspreis pro Quadratmeter im Miet-Segment dabei am stärksten zu, um 20,6 Prozent. Spürbar höher wurden neue Mietverträge 2025 auch in Wien Mariahilf (+ 19,9 Prozent), Wien Neubau (+ 17,9 Prozent), Wien Margareten (+ 15,0 Prozent) und Wien Josefstadt (+ 14,2 Prozent) abgeschlossen.

Wie schon 2024, sanken nur in wenigen Bezirken des Landes die Angebotspreise pro Miet-Quadratmeter: Von sämtlichen ausgewerteten Gegenden verzeichnete Mattersburg das spürbarste Minus, in der Höhe von 3,3 Prozent. Statt 10,75 Euro pro Quadratmeter (2024) durfte man dort 2025 mit einer Miete von im Schnitt 10,40 Euro rechnen.

„Leichte Rückgänge gab es beispielsweise ebenso in Deutschlandsberg in der Steiermark, mit 2,8 Prozent oder in Eisenstadt-Umgebung im Burgenland, mit 2,4 Prozent. Auch in Steyr-Land in Oberösterreich sanken die durchschnittlichen Angebotspreise bei Neuvermietung, hier um rund 2 Prozent“, so Judith Kössner.

Höchste Quadratmeterpreise 2025

Wien Innere Stadt führte auch 2025 die Liste jener Bezirke an, in denen MieterInnen die höchsten Mieten pro Quadratmeter investieren mussten. „25,58 Euro pro Quadratmeter kostete 2025 durchschnittlich eine neu vermietete Wohnung im ersten Bezirk, das bedeutet gegenüber 2024 eine Steigerung von knapp 9,7 Prozent“, berichtet Kössner. Es folgten Innsbruck (24,9 Euro pro Quadratmeter), die beiden Wiener Bezirke Neubau (22,08 Euro pro Quadratmeter) sowie Mariahilf (ebenso 22,08 Euro pro Quadratmeter) und die Stadt Salzburg mit 21,86 Euro pro Quadratmeter.

Die geringsten Angebotspreise pro Quadratmeter im Jahr 2025

Im Jahr 2025 befanden sich in den 10 Bezirken mit den niedrigsten Angebotspreisen pro Quadratmeter zur Miete vier Bezirke im Burgenland, ebenso vier in der Steiermark und zwei in Niederösterreich.

Mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 8,76 Euro waren die Angebotspreise von Mietwohnungen im südburgenländischen Güssing im Österreich-Vergleich 2025 neuerlich am niedrigsten. Darauf folgte der Bezirk Murtal in der Steiermark (9,00) Euro pro Quadratmeter, Gmünd (9,19 Euro pro Quadratmeter) und Lilienfeld (9,26 Euro pro Quadratmeter) in Niederösterreich sowie Jennersdorf (9,33 Euro pro Quadratmeter) im Burgenland.

Die Auswertung als interaktive Karte:

 Hier sind die Auswertungs-Ergebnisse als interaktive Karte zu finden

Methodik

Für die Auswertung wurden die Angebotspreise von Mietwohnungen für das Jahr 2025 mit jenen von 2024 verglichen. Dazu wurden hunderttausende Anzeigen von willhaben herangezogen, die im Betrachtungszeitraum von 1.1.2024 bis 31.12.2024 bzw. von 1.1.2025 bis 31.12.2025 online waren. Diese Rohdaten wurden um Dubletten bereinigt und Ausreißer mit statistisch-mathematischen Methoden eliminiert. Danach wurden mehr als 250.000 Anzeigen für die Detail-Analyse herangezogen. In der Grafik oder der Tabelle fehlende Bezirke bzw. Statutarstädte sind durch zu stark schwankende bzw. zu geringe Datenmengen aus den Jahren 2024 bzw. 2025 bedingt.

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Will die SVS, dass man ausschließlich mit Krankenkassa-Brillen herumläuft?

Wer keine Krankenkassa-Brille nimmt, erhält beim Kauf einer anderen Brille keinen Kostenanteil

Die Kleinunternehmerin Frau M. bekam von ihrer Augenärztin eine Brille verordnet. Da Krankenkassa-Brillen – um es sehr höflich auszudrücken – schon immer optisch etwas gewöhnungsbedürftig waren und noch immer sind, beschloss Frau M. sich die Brille ihrer Wahl in einem Fachgeschäft zu kaufen. Der Preis betrug 505,- Euro.

Als Selbständige ist Frau M. bei der SVS zwangsversichert. Also reichte sie die Rechnung – in der Hoffnung zumindest den Kostenanteil für eine Krankenkassen-Brille zurückzubekommen – bei dieser ein.  Geld kam zwar keines, dafür aber eine Ablehnung mit folgender Begründung:

Wenn Sie die im obigen Screenshot gezeigten kryptisch verfassten Worte nicht verstehen, sind Sie nicht alleine. Denn man muss wohl in der SVS-Ablehnungsabteilung sitzen, um diese ausdeutschen zu können. Eine Mitarbeiterin der Zwangsversicherungsanstalt tat dies auch bei einem Telefonat mit Frau M.  Auf gut Deutsch heißt dieser Abatz: Wen man sich eine sogenannte Krankenkassa-Brille nimmt, wird diese bezahlt. Wer sich eine optisch ansprechende Brille im Fachhandel kauft erhält nichts, nicht einmal den Kostenanteil einer Krankenkassa-Brille.

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Selenskyj verteilte Orden an österreichische Politiker(innen)

Verwunderung über geheimen Selenskyj-Orden für Sobotka

Quelle zur Ordensverleihung an ÖVP-Sobotka:
https://www.president.gov.ua/documents/5762024-51873

Wie der Chefredakteur des Online-Magazins „Report 24“, Florian Machl, aufdeckte, erhielt nicht nur die Außenministerin Beate Mein-Reisinger (NEOS) einen hohen Orden (für was auch immer) vom Autokraten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, sondern auch Wolfgang Sobotka (ÖVP), noch während er Nationalratspräsident in Österreich war.

Jedenfalls nahm der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz in einer Pressaussendung zu dem Vorfall wie folgt Stellung:

Nach der skandalösen Verleihung eines Ordens an NEOS-Außenministerin Meinl-Reisinger durch den Präsidenten der Ukraine Selenskyj, sickerte nun durch, dass anscheinend auch der ehemalige ÖVP-Nationalratspräsident Sobotka eine solche Auszeichnung erlangte, und zwar den „Verdienstorden III. Klasse“. „Während die Außenministerin ihren ‚Verdienst‘ selbstverliebt wie gewohnt an die große Glocke hing, empfing Sobotka offenbar seinen Orden still und heimlich. Dieses Ereignis fand und findet in keinem Medium einen Niederschlag. Die Frage lautet: Warum nicht? Und: was hat Sobotka da genau bekommen? Welchen Wert hatte es? Und ging es über den bloßen Orden hinaus? Diese und weitere Fragen muss die ÖVP umgehend beantworten. Die Fragezeichen drängen sich auf, weil es durchaus unüblich ist, dass bisher nahezu niemand von dem Ordens-Geschenk des kriegführenden Landes an Sobotka wusste. Wofür hat er ihn bekommen und hat er dazu in seiner Amtszeit auch die Ressourcen des Parlaments genutzt? Was gibt es hier zu vertuschen, liebe ÖVP?“, so heute der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz.

„Das ist ein Skandal im Quadrat. Nicht nur, dass es absolut unüblich ist, so etwas zu verheimlichen, gleichzeitig handelt es sich dabei auch um einen fragwürdigen Verrat an unserer immerwährenden Neutralität. Sobotka beging hier mutmaßlich denselben dummen Fehler wie Meinl-Reisinger, indem sich beide in ihrer öffentlichen Funktion von einer Kriegspartei einspannen ließen. Man stelle sich vor, was los wäre, würden der Nationalratspräsident und eine Außenministerin gegenwärtig einen Orden Russlands annehmen. Der Punkt ist, dass es sich für echte Vertreter eines neutralen Landes gegenwärtig weder in Richtung Russland noch in Richtung Ukraine ausgeht. Beide Länder sind Kriegsparteien, und Vertreter eines neutralen Landes dürfen sich hier nicht wie billige Gehilfen von Selenskyj missbrauchen lassen, auch nicht, wenn sie dafür Orden angehängt bekommen. Hinsichtlich der Ukraine hoppeln unsere Politiker absurderweise aber nahezu täglich in die Neutralitäts-Beschädigungs-Falle“, ärgert sich Schnedlitz.

Für den freiheitlichen Generalsekretär sei der Orden „Für Verdienste“ nichts anderes als ein „Neutralitätsverrat mit Anlauf“. „Sowohl Sobotka, als auch die ÖVP müssen hier umgehend für komplette Offenlegung und Transparenz sorgen. Was ist hier abseits der Öffentlichkeit gelaufen?“, so Schnedlitz abschließend.

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Ab Sonntag sind nur noch Autobahnvignetten für 2026 gültig

Mit 1. Februar beginnt das neue Vignettenjahr: Ein letztes Mal heißt es „picken oder klicken"

Mit Samstag, 31. Jänner 2026, endet das Vignettenjahr 2025 endgültig. Wer ab Sonntag mit dem Pkw, Motorrad oder leichtem Wohnmobil (bis 3,5 t) unterwegs ist, braucht daher eine gültige Vignette 2026, entweder digital oder ein letztes Mal analog. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt 106,80 Ꞓ (Pkw) beziehungsweise 42,70 Ꞓ (Motorrad). Ebenfalls erhältlich sind die 2-Monatsvignette, die 10-Tagesvignette sowie die seit 2024 erhältliche Tagesvignette. Diese gibt es nur digital zu kaufen und sie kostet 2026 für Pkw 9,60 Ꞓ und für Motorräder 3,80 Ꞓ.

Wer den Kauf der digitalen Vignette vergessen hat und dennoch deren Vorteile nutzen will, fährt einfach ins nächste ARBÖ-Prüfzentrum und kann dort die sofort gültige Digitalvignette beziehen, denn die 18-tägige Wartefrist entfällt bei Kauf in einem der österreichweit 89 ARBÖ-Prüfzentrum. Die Öffnungszeiten der Prüfzentren sind unter www.arboe.at abrufbar. Bei der digitalen Vignette muss die Bestellbestätigung, auf der unter anderem das Kennzeichen angeführt ist, bis zum Ende des Verwendungszeitraums aufbewahrt werden, Mitführpflicht im Kraftfahrzeug besteht allerdings nicht.

Ebenso verhält es sich mit dem Kaufnachweis der Klebevignette: Der Nachweis sollte unbedingt aufbewahrt werden. Im Fall eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe dient er als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel. Der ARBÖ empfiehlt heimischen Lenkerinnen und Lenkern, nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe zu haben. Solange die Sicht nicht beeinträchtigt wird, gibt es jedoch keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl.

Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, hat in Österreich eine Ersatzmautzahlung zu leisten. Für einspurige Fahrzeuge beträgt diese 100 Ꞓ, für mehrspurige 200 Ꞓ. Wird der Betrag weiterhin nicht beglichen kommt es zu einer Verwaltungsstrafe, die von 300 Ꞓ bis zu 3.000 Ꞓ reichen kann. Die neue Jahresvignette ist bis 31. Jänner 2027 gültig.

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