Bildungsausschuss stimmte mehrheitlich für Kopftuchverbot in der Schule für Mädchen bis 14 Jahre
Bei Verstöße sind Geldstrafen von 150 Ꞓ bis 800 Ꞓ oder auch Freiheitsstrafen von bis zu zwei Wochen vorgesehen
Zum „Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit“ soll es Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag untersagt werden, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. Die entsprechende Gesetzesnovelle wurde heute im Bildungsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und der FPÖ mehrheitlich angenommen. Die Grünen stimmten gegen die Gesetzesnovelle, da sie diese als nicht verfassungskonform einschätzen.
Das Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres soll laut Gesetzesentwurf das Tragen eines Kopftuches nach islamischen Traditionen – vom Hijab bis zur Burka – umfassen. Gelten soll es sowohl in öffentlichen Schulen als auch in Privatschulen. In den ausführlichen Erläuterungen zur Regierungsvorlage heißt es, dass das Verbot auf „ehrkulturelle Verhaltenspflichten“ abzielt, die insbesondere das Ansehen einer Familie oder Gemeinschaft durch das Verhalten von Mädchen oder Frauen sichern soll. Nicht gelten soll das Kopftuchverbot beim Unterricht außerhalb des Schulgebäudes sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Auch der häusliche Unterricht ist vom Verbot nicht umfasst.
Damit bleibt laut den Erläuterungen das elterliche Erziehungsrecht ihrer unmündigen Kinder außerhalb der Schule „umfänglich gewahrt“. Bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verbot hat die Schulleitung unverzüglich mit der betroffenen Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten ein klärendes Gespräch zu führen. Bei einem erneuten Verstoß ist laut Gesetzesentwurf die zuständige Schulbehörde zu verständigen, die erneut zu einem Gespräch einladen muss. Kommt es danach wieder zu einem Verstoß, so muss der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger verständigt werden. Als letzte Konsequenz ist eine Geldstrafe von 150 Ꞓ bis 800 Ꞓ vorgesehen, im Fall der Uneinbringlichkeit soll eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen verhängt werden.
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- Beitrag veröffentlicht:4. Dezember 2025