FPÖ – Fürst „Österreichisches Steuergeld darf nicht in den korrupten Kanälen der Ukraine versickern!“

Sofort-Stopp für finanzielle Unterstützung und EU-Beitrittsprozess – Aufklärung durch das Außenministerium gefordert

Mit großer Besorgnis reagierte FPÖ-Außenpolitik- und EU-Sprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst auf den jüngsten Korruptionsskandal im engsten Umfeld des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, in den laut Berichten unter anderem der ehemalige Justizminister Haluschtschenko, Energieministerin Hryntschuk und ein langjähriger Vertrauter Selenskyjs verwickelt sein sollen.

„Dieser Skandal offenbart erneut, wie tief die systemische Korruption in der Ukraine verwurzelt ist – und das mitten in einem Krieg, in den Milliarden aus der EU und auch aus Österreich in dieses Land fließen. Es muss daher umgehend geklärt werden, ob und in welchem Ausmaß österreichische Steuergelder in diese korrupten Strukturen geflossen sind!“, so Fürst.

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Österreich und die EU weiterhin Gelder in ein System pumpen, das offenbar in höchstem Maße von Vetternwirtschaft und persönlicher Bereicherung geprägt ist“, erklärte Fürst weiter. „Während bei uns Firmen wie am Fließband pleitegehen, die Menschen unter Rekordpreisen, Teuerung und sinkender Kaufkraft leiden, werden Milliarden an Hilfen ins Ausland geschickt – ohne jede Garantie, dass sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Es ist höchste Zeit, diese Mittel endlich im eigenen Land einzusetzen, für unsere Familien, Pensionisten und die österreichische Wirtschaft, statt sie in undurchsichtigen Kanälen der ukrainischen Bürokratie versickern zu lassen.“

Fürst forderte daher eine umfassende und transparente Aufklärung durch das Außenministerium (BMEIA), wie genau sichergestellt wird, dass keine österreichischen oder EU-Gelder in den nun aufgedeckten Korruptionssumpf geraten. Zudem müsse die Bundesregierung im Rahmen der EU darauf drängen, sämtliche Zahlungen und Unterstützungsprogramme an die Ukraine bis zur vollständigen Aufklärung auszusetzen.

„Wer jetzt noch an einen baldigen EU-Beitritt der Ukraine glaubt, verschließt sich sehenden Auges der Realität. Ein Land, in dem höchste Regierungsvertreter unter Korruptionsverdacht und in dem unabhängige Behörden permanent unter Druck stehen, ist kein ernstzunehmender Beitrittskandidat!“, betonte Fürst.

„Solange diese Zustände herrschen, darf es keine weiteren Verhandlungen über einen EU-Beitritt geben. Der aktuelle Skandal zeigt klar: Die Ukraine ist nicht reformfähig, sondern ein Fass ohne Boden, das mit europäischen Steuergeldern gestopft wird. Österreich muss sich endlich klar positionieren und darf diesem unverantwortlichen Kurs der EU nicht länger folgen“, so Fürst abschließend.

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Wenn das Paket nie ankommt

AK Oberösterreich nimmt die Händler in die Pflicht

Immer wieder wenden sich Konsumenten an die Arbeiterkammer Oberösterreich, weil bestellte Pakete nie ankommen oder bei einer Rücksendung verloren gehen. Alleine in den vergangenen zwölf Monaten waren es 875 Beschwerden. Wünschenswert wäre es, dass Paketdienste gesetzlich verpflichtet werden, Konsumenten direkt Auskunft über den Zustellstatus zu geben.

In vielen Fällen verweisen Online-Händler auf den beauftragten Paketdienst und sehen sich selbst nicht in der Verantwortung. Sie weigern sich, die Ware nochmals zuzusenden. Konsumenten stehen dann oft zwischen den Fronten: Sie wenden sich an den Zusteller, erhalten dort jedoch auch keine Auskunft. Gleichzeitig sehen sie sich mit Entgeltforderungen der Händler konfrontiert oder warten vergeblich auf die Rückzahlung des Kaufpreises.

Tatsächlich ist die österreichische Rechtslage – zumindest im Versandhandel – klarer, als viele annehmen: Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware trägt der Händler. Das gilt sowohl für die Zusendung der Ware an die Konsumenten als auch für die Rücksendung durch die Konsumenten. Bei Rücksendungen müssen die Konsumenten jedoch nachweisen, dass und welche Waren tatsächlich an den Transporteur übergeben wurden.

Ein Recht auf Auskunft vom Paketdienst haben die Konsumenten aber derzeit nicht. Für sie wäre es hilfreich, dass Paketdienste gesetzlich verpflichtet werden, Konsument:innen direkt Auskunft über den Zustellstatus ihrer Sendung zu geben.

AK-Tipps:

Konsumenten sollten bei Problemen mit der Zustellung immer zuerst den Händler kontaktieren. Dieser ist ihr Vertragspartner und ist rechtlich verantwortlich, dass die bestellte Ware ordnungsgemäß ankommt oder der Kaufpreis rückerstattet wird.

Beschädigte Pakete sollten nicht angenommen oder zumindest der Schaden fotografisch dokumentiert werden.

Werden Waren zurückgeschickt, sollten sie auch zuvor fotografisch dokumentiert werden. Ratsam ist auch, den Aufgabeschein bei der Rücksendung aufzubewahren, bis die Retoure bei der Firma eingelangt ist.

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Keine Verurteilung für Enzos Halter

Nur Bußgeld / Pfotenhilfe bleibt auf Kosten und Sorgen sitzen

Wer die schrecklichen Bilder von vor einem Jahr sieht, erinnert sich sofort an den furchtbaren Fall des Schäferhundes Enzo in Braunau. Er hatte kaum noch Fell, war abgemagert und hinkte wegen ständiger Schmerzen, weil sein Halter sich konsequent weigerte, die extrem juckenden Räudemilben und seine starke Arthrose behandeln zu lassen. Nachdem auch Behördenauflagen den Halter nicht zur Einsicht brachten, wurde Enzo vor rund einem Jahr vom Amtstierarzt beschlagnahmt und am Tierschutzhof Pfotenhilfe untergebracht, wo er umfassend behandelt und aufgepäppelt wurde.

Am heutigen Dienstag fand im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Ried im Innkreis eine öffentliche Verhandlung statt, weil die Pfotenhilfe Anzeige wegen Tierquälerei erstattete. Strafrahmen: zwei Jahre Gefängnis. Da sich der Halter – im Gegensatz zu bisher – vor Gericht schuldig bekannte und zusicherte, dass er sich keinen Hund mehr nehmen würde, wurde von einer Verurteilung abgesehen und das Verfahren gegen Zahlung von 2.200,- Geldbuße und Verfahrenskosten eingestellt.

„So eine geringe Strafe stimmt mich sehr traurig. Vor allem, weil ich Enzos erbarmungswürdigen Zustand, der so lange unnötig leiden musste, hautnah miterlebt habe“, so Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler. “Wir fordern von Justizministerin Sporrer erneut, dass der Strafrahmen für Tierquälerei endlich auf fünf Jahre erhöht wird, damit abschreckende Strafen verhängt werden können. Denn Tiere fühlen und leiden wie wir! Die Staatsanwaltschaft hat der Pfotenhilfe die Parteienstellung in diesem Verfahren verweigert und damit die Chance auf Erstattung der Kosten für Pflege und Tierarzt genommen. Verlierer des Verfahrens ist daher die Pfotenhilfe, weil sie bis heute und weiterhin auf allen Kosten und Sorgen sitzenbleibt. Denn Enzo wartet immer noch auf ein neues Zuhause, diesmal aber mit liebevollen Menschen, die sich um ihn sorgen!”

Zur Vorgeschichte im Fall Enzo: https://pfotenhilfe.org/pfotenhilfe-beschlagnahmtem-enzo-geht-es-schon-viel-besser/

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Digitaler Nachlass

Krypto-Vermögen, Online-Profile und die Frage, was nach dem Ableben bleibt

Früher waren es Sparbücher, Schmuck oder Immobilien, heute hinterlässt fast jeder Mensch auch digitale Spuren. Dazu zählen E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Daten in der Cloud und auf dem Smartphone und nicht zuletzt beträchtliche Kryptowerte. Gerade in Österreich verfügen bereits mehr als 300.000 Menschen über Kryptovermögenswerte wie Bitcoin oder Ethereum. Für Erben und Angehörige kann dies zu einer enormen Herausforderung werden, denn ohne rechtzeitige Vorsorge könnte der digitale Nachlass im schlimmsten Fall verloren gehen.

„Jeder Mensch hinterlässt digitale Spuren, aber die wenigsten machen sich Gedanken darüber, was damit nach ihrem Ableben geschieht“, betont Markus Gumilar, Notarsubstitut in Vorarlberg. Besonders bei Kryptowährungen ist Vorsorge entscheidend, denn ohne die entsprechenden Schlüssel ist ein Zugriff auf diese Werte in der Regel nicht mehr möglich. Während Schmuck, Bargeld oder Möbel sofort ins Auge fallen, bleibt der digitale Nachlass unsichtbar. Hinweise auf Krypto-Assets können sich auf versteckten Datenträgern, in Hardware-Wallets oder sogar in unscheinbaren Notizen verbergen. Wenn keine Vorkehrungen getroffen werden, können selbst beträchtliche Vermögenswerte de facto unwiederbringlich verloren gehen.

Auch Online-Profile bei Sozialen Netzwerken zählen rechtlich zum Nachlass. Doch die Praxis ist kompliziert: Anbieter wie Facebook oder Instagram sehen in ihren Nutzungsbedingungen unterschiedliche Regelungen für den Todesfall vor. Manche Konten werden automatisch in einen Gedenkzustand versetzt, andere können von Angehörigen gelöscht oder verwaltet werden – oft aber nur, wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten entsprechende Einstellungen getroffen hat. Noch komplexer wird es bei E-Mail-Diensten oder Cloud-Speichern, wo Anbieter teils restriktive Zugangsregeln haben. Es ist daher entscheidend, hinsichtlich des digitalen Vermögens ebenso wie hinsichtlich des analogen Vermögens vorzusorgen. Es ist jedenfalls zu empfehlen, auch diesbezüglich Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Während in Deutschland der Bundesgerichtshof bereits 2018 entschieden hat, dass ein Profil bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich vererbbar ist, fehlt es in Österreich bislang an einer höchstgerichtlichen Klärung. In der Praxis orientiert man sich hierzulande am deutschen Vorbild. Dennoch ist die Rechtslage in vielen Detailfragen uneinheitlich, insbesondere wenn internationale Plattformen oder Anbieter mit Sitz außerhalb der EU betroffen sind. Das führt nicht selten zu erheblichen Unsicherheiten für Angehörige.

Die Erfahrung zeigt, dass es ohne klare Vorsorgeregelungen zu Streit, Unsicherheit und oftmals auch zum Verlust digitaler Werte kommen kann. Eine geordnete Dokumentation von Zugangsdaten, die Einbindung des digitalen Nachlasses in ein Testament sowie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit können hier entscheidende Klarheit schaffen. Wichtig ist dabei, dass sensible Daten wie Passwörter nicht im Testament selbst aufscheinen, da dieses für mehrere Parteien im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens einsehbar ist. Empfehlenswert sind stattdessen separate, sicher verwahrte Listen oder digitale Lösungen, die bei einer Vertrauensperson oder einem Notariat hinterlegt werden.

Das österreichische Notariat berät bei allen Fragen rund um den digitalen Nachlass. Es geht dabei nicht nur um die rechtliche Absicherung von Kryptowährungen, sondern ebenso um den Zugang zu Online-Profilen, Cloud-Speichern oder digitalen Vertragsverhältnissen.  „Ohne Vorsorge kann digitales Vermögen verloren sein – mit rechtzeitiger Planung lassen sich jedoch Streitigkeiten vermeiden und Werte für die nächste Generation sichern“, so Markus Gumilar.

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Finanzpolizei kontrollierte Almhütten in Tirol und Vorarlberg

Hochpreisiger Pkw eines Hüttenwirtes mit ausländischem Kennzeichen stach ins Auge

Im Rahmen einer gezielten Schwerpunktaktion nahm die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung Almhüttenbetriebe in Tirol und Vorarlberg unter die Lupe. Im Fokus der Kontrollen standen insbesondere die ordnungsgemäße Anmeldung von Dienstnehmern zur Sozialversicherung, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie steuerliche Pflichten. In insgesamt 32 Betrieben wurden 128 Beschäftigte kontrolliert.

Die Höhe der zu erwartenden Strafen beläuft sich insgesamt auf rund 100.000 Euro. In 41 Fällen wurden Übertretungen festgestellt, die nun bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt werden. Besonders gravierend war die hohe Zahl an nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In 25 Fällen entsprach die Meldung nicht den gesetzlichen Vorgaben. Damit war rund jeder fünfte kontrollierte Dienstnehmer nicht ordnungsgemäß registriert. Zusätzlich fehlten in 14 Betrieben die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen. Nahezu jedes zweite Unternehmen konnte hier keine korrekten Nachweise vorlegen.

Neben diesen Verstößen gegen sozial- und arbeitsrechtliche Bestimmungen wurden auch jeweils eine Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie wegen unbefugter Gewerbeausübung erstattet. Auch aus steuerlicher Sicht wurden Missstände festgestellt: Drei Almhütten stellten keine Belege aus. In einem Fall war überhaupt keine Registrierkasse vorhanden, hier folgt eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt zur weiteren Prüfung.

Zudem erregte ein hochpreisiger Pkw eines Hüttenwirtes mit ausländischem Kennzeichen die Aufmerksamkeit der Finanzpolizei. Die Folge: Vorschreibungen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) und zur Kraftfahrzeugsteuer.

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Produktrückruf – Knorr Kaiser Teller Waldpilz-Suppe, Chargennummer 528219C93

Produkt: Knorr Kaiser Teller Waldpilz-Suppe
Chargennummer: 528219C93
EAN-Konsumenteneinheit: 8720182230058
Mindesthaltbarkeitsdatum: 04/2027

Aufgrund eines Produktionsfehlers in einem  Werk ist nicht auszuschließen, dass einzelne Stücke des Produktes Knorr Kaiser Teller Waldpilz-Suppe mit der Chargennummer 528219C93 kleine Metall- und Gummiteile enthalten können, womit eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Ware ist daher nicht mehr für den Verzehr geeignet.

Dieser Rückruf betrifft ausschließlich das oben genannte Produkt mit der erwähnten Chargennummer 528219C93, Mindesthaltbarkeitsdatum 04/2027. Die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum finden Sie auf der Rückseite des Produkts zuunterst. Die Ursache des Problems wurde identifiziert. Alle anderen Produkte der Marke Knorr sind uneingeschränkt sicher und können weiterhin konsumiert werden. Die betroffenen Lebensmitteleinzelhändler wurden bereits informiert.

Falls Sie im Besitz einer oder mehrerer Packungen von Knorr Kaiser Teller Waldpilz-Suppe sind, verzehren Sie diese bitte nicht.

Bitte machen Sie ein Foto der Vor- und Rückseite der Verpackung und senden Sie es per E-Mail an: unilever.oesterreich@unilever.com. Selbstverständlich erhalten Sie eine Entschädigung.

Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich ebenfalls bitte an den Verbraucherservice von Unilever Austria GmbH unter: 0800 207 808 (gebührenfrei, erreichbar Mo-Fr von 9-17 Uhr) oder unilever.oesterreich@unilever.com. Das Unternehmen entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

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130 Jahre Röntgenstrahlen

Eine Revolution, die bis heute Leben rettet

Zum Jubiläum erinnert die Bundesfachgruppe Radiologie (BURA) der ÖÄK an die enorme Bedeutung dieser Entdeckung und wie die Radiologie seitdem unzählige Leben gerettet hat.  Am 08.11.1895 entdeckte Wilhelm Conrad Röntgen die nach ihm benannten Strahlen und legte damit den Grundstein für eine der bedeutendsten Revolutionen in der Medizingeschichte. Die Entdeckung der Röntgenstrahlen ermöglichte erstmals einen schmerzfreien Blick in das Innere des menschlichen Körpers. Knochenbrüche, die früher nur durch Tasten diagnostiziert werden konnten, wurden plötzlich sichtbar und Fremdkörper ließen sich lokalisieren, ohne den Patienten aufschneiden zu müssen. Was damals revolutionär war, bildet heute die Basis für lebensrettende Diagnosen.

BURA-Obmann Klaus Wicke betont: „Röntgens Entdeckung der X-Strahlen war eine technische und wissenschaftliche Sensation, die den Grundstein für die Entwicklung der Radiologie legte. Röntgenstrahlen revolutionierten seither viele Bereiche der Forschung. Die medizinische Bildgebung ist aus der medizinischen Diagnostik nicht mehr wegzudenken und spielt zunehmend auch in der Therapie verschiedenster Erkrankungen eine entscheidende Rolle.“

Nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen entwickelte sich rasch ein breites Spektrum an medizinischen Anwendungen. Dies führte zur Etablierung der Radiologie als eigenständige medizinische Fachrichtung. Die technologische Entwicklung schritt seither kontinuierlich voran: Moderne Computertomografen (CT) erstellen heute ultradünne Körperschichten in unter einer Sekunde und ermöglichen detaillierte 3D-Rekonstruktionen. Das Leistungsspektrum der Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie umfasst neben der Röntgendiagnostik auch Ultraschall und Magnetresonanztomografie (MRT) – bildgebende Verfahren, die vollständig ohne Strahlenbelastung auskommen.

Die Expertise von Radiologinnen und Radiologen ist dabei längst nicht mehr nur auf die Diagnostik beschränkt. In der interventionellen Radiologie übernehmen sie auch therapeutische Aufgaben: Sie eröffnen verschlossene Gefäße minimalinvasiv, stillen innere Blutungen und spielen eine zentrale Rolle in der Schmerz- und Tumortherapie.

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FPÖ – Schnedlitz: „WKO-Bonzen stopfen sich trotz desaströser Wirtschaftslage die Taschen voll!“

Schluss mit der Zwangsmitgliedschaft – Länderpräsidenten und andere Großverdiener müssen Gehaltserhöhungen rückgängig machen

Harald Mahrer wollte sich als Wirtschaftskammerpräsident medial positiv inszenieren, indem er ein Machtwort spricht und auf diese Weise in der Öffentlichkeit Punkte sammeln. Seit den jüngsten Veröffentlichungen in den Medien zu den Gagenparadiesen in der Bundeswirtschaftskammer und manchen Länderkammern ist für FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz jedoch klar: „Harald Mahrer ist der größte Gagenkaiser der WKO. Seit Juli 2025 verdient er Medienberichten zufolge um 2.600 Euro mehr (!). Aber nicht nur er, auch die Landesdirektoren haben sich ihre eigenen Bezüge um bis zu 55 Prozent erhöht. In manchen Bundesländern und sparten wurden Gehältern beinahe verdoppelt. Hier erleben wir einmal mehr die klassische ÖVP-Politik: Den Menschen, die wenig haben, das Geld auch noch wegnehmen, aber sich selbst die Taschen vollstopfen.“ Schnedlitz forderte die Rückabwicklung dieser teilweise exorbitanten Gehaltssprünge.

Was beim WKO-Präsident Mahrer noch erschwerend hinzukomme, sei der Umstand, dass er auch als Präsident der Österreichischen Nationalbank ordentlich verdient. Schnedlitz: „Mahrer ist reif für den Rücktritt. Aber nicht nur das: Angesichts der katastrophalen Lage der heimischen Wirtschaft ist es auch höchst an der Zeit, endlich die Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer zu beenden. Eine Standesvertretung, die sich mehr um die Gehälter ihrer Top-Funktionäre als um die Unterstützung ihrer Mitglieder kümmert, muss von Grund auf reformiert werden. Die FPÖ wird jedenfalls nicht lockerlassen und in Sachen Ende der Zwangsmitgliedschaft weiter Druck machen.“

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Schwerer Trickbetrug durch falsche Polizisten

Schaden im unteren sechsstelligen Eurobereich

Eine 75-jährige Frau wurde von einem bislang unbekannten Mann angerufen, der sich als „Mag. Gruber“ von der Landespolizeidirektion Wien ausgab und vorgab, Oberinspektor zu sein. Der Anrufer behauptete, eine Bankangestellte ihrer Filiale habe versucht, Geld von ihrem Konto abzuheben. Um angeblich Fingerabdrücke von Bargeld und Wertgegenständen sichern zu können, solle sie ihr Vermögen der Polizei übergeben.

Der falsche Polizist wies die Frau telefonisch an, Bargeld aus ihrer Wohnung einem vermeintlichen Kollegen zu übergeben. Anschließend bestellte er ihr ein Taxi, mit dem sie zu ihrer Bankfiliale fuhr. Dort übergab sie auch den Inhalt ihres Banksafes – Golddukaten und Schmuck. Zuvor wurde sie angewiesen, mit niemandem in der Bank zu sprechen.  Der entstandene Schaden bewegt sich im unteren sechsstelligen Eurobereich. Das Landeskriminalamt Wien hat die Ermittlungen übernommen.

Prävention: Nur durch intensive Aufklärungsarbeit und Prävention kann es gelingen, gemeinsam gegen die Betrüger vorzugehen. Schützen Sie Ihre Eltern, Großeltern sowie Urgroßeltern und warnen Sie immer wieder vor den unterschiedlichsten Betrugsmaschen der „falschen Polizisten“. Die Wiener Polizei warnt eindringlich:
• Die Polizei verlangt niemals Geld von Ihnen als Lockmittel oder zur Beweissicherung.
• Beenden Sie verdächtige Telefonate und wählen Sie 133.
• Nennen Sie keine Details zu familiären oder finanziellen Verhältnissen.

Weitere Informationen und Präventionstipps erhalten Sie auch von der Kriminalprävention des Landeskriminalamtes Wien unter der Telefonnummer 0800-216-346 oder per Mail unter lpd-w-lka-ab-kriminalpraevention@poli-zei.gv.at

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Staatsschutz stellt Waffen im terroristischen Zusammenhang in Wien sicher

FPÖ - Nepp: "Durch rot-pinke Willkommenskultur wurde Wien zum Waffenlager für islamistische Terroristen!"

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) führte seit mehreren Wochen umfangreiche, auch international koordinierte Ermittlungen gegen eine weltweit agierende terroristische Organisation mit Nähe zur Hamas durch. Im Zuge der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass eine Gruppierung Waffen nach Österreich verbracht hat, um diese für mögliche Terroranschläge in Europa bereitzuhalten. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollten dabei insbesondere israelische oder jüdische Einrichtungen in Europa Ziel von Anschlägen werden.

DSN-Beamtinnen und -Beamte konnten nach systematischen Strukturermittlungen ein Waffenversteck in einem angemieteten Lagerraum in Wien ausheben. In einem Koffer fanden sich fünf Faustfeuerwaffen und zehn zugehörige Magazine, die umgehend sichergestellt wurden. Das Waffenlager wird auslandsoperativen Strukturen der terroristischen Vereinigung Hamas zugerechnet.

Im Rahmen der internationalen Ermittlungskooperation konnte ein 39-jähriger britischer Staatsbürger als Tatverdächtiger identifiziert werden. Er steht im Verdacht, in engem Zusammenhang mit dem Waffenversteck sowie mit der europaweit agierenden Gruppierung zu stehen. Der 39-Jährige wurde am 3. November 2025 in London festgenommen.

Innenminister Gerhard Karner dazu: „Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr: Die Direktion Staatsschutz Nachrichtendienst ist international exzellent vernetzt und geht konsequent gegen jede Form von Extremismus vor. Der Auftrag ist klar: Null Toleranz gegenüber Terroristen.“

Staatssekretär Jörg Leichtfried meint ergänzend: „Das engagierte Handeln und die sorgfältige Ermittlungsarbeit der DSN haben entscheidend zu diesem erfolgreichen Waffenfund beigetragen – ein starkes Zeichen für ihre Professionalität und ihren Einsatz für die Sicherheit von unseren Mitmenschen.“

Kritischer sieht das FPÖ-Wien-Chef Stadtrat Dominik Nepp. Er meint zum Fund des HAMAS-Waffenlagers: „Die rot-pinke Willkommenskultur hat Wien endgültig zu einem Sicherheitsrisiko für ganz Europa gemacht. Während sich die SPÖ und ihre pinken Steigbügelhalter in Multikulti-Träumereien verlieren, lagern mitten in unserer Stadt Pistolen, Magazine und Sturmgewehre für mögliche Anschläge. Die von SPÖ, NEOS und Grünen vielgepriesene Integration der vergangenen Jahre ist offensichtlich krachend gescheitert. Die Realität sind Parallelgesellschaften, in denen sich der politische Islam ungehindert verbreiten kann.“

Nepp fordert daher eine radikale Abkehr von der gescheiterten Integrationsromantik und eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Islamisten und deren Unterstützer: „Jeder, der auch nur im Verdacht steht, islamistischen Terror zu unterstützen, gehört sofort abgeschoben. Zugleich muss es endlich einen radikalen Schnitt in Sachen Sozialleistungen geben. Der Pull-Faktor Mindestsicherung für Nicht-Österreicher muss umgehend abgeschafft werden!“

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Auch in Wien schlägt die ANTIFA zu und kündigt weitere Straftaten an

Schwere Sachbeschädigung durch Farb-Attacke am Innenstadt-Lokal VINO

Die Weinbar Vino, ein beliebtes Politiker-Lokal, nahe dem Wiener Rathaus wurde in der Nacht auf Mittwoch das Ziel einer Farb-Attacke. Mitglieder der kriminellen Vereinigung ANTIFA beschmierten dort mit Lackfarben Tische, Stühle, Fenster und sogar die Hausfassade. Auf ihrer Webseite brüsten sie sich mit der Tat und kündigen weitere Attacken an. Nachfolgend der ANTIFA-Beitrag im Originalwortlaut:

Die weinbar vino hat am 4 november reichlich farbe abbekommen.

nicht nur der weinladen gehört einem fascho sondern auch die centimeterkette und die geschlossene stieglambulanz sind teil des hch restaurantbetriebs. schon lange treffen sich neonazis in diesen lokalen zur vernetzung, zum saufen und sonstigen scheiss!

Für den 6 november promoten die identitären unter dem namen Aktion451 ein offenes treffen um neue leute anzuwerben. wir sagen kein nazitreff bleibt unbeantwortet – neonazis und ihre treffpunkte angreifen!

kommt am 6 november zum gegenprotest und versaut den faschos ihre feier!

Mittlerweile sollte auch der Justizministerin Sporrer (SPÖ) diese kriminelle Vereinigung bekannt sein. Zwar begnügen sich die kriminellen Antifanten in Österreich noch mit Farb-Attacken und veranstalten noch keine Brandanschläge wie ihre Genossen in Deutschland. Andererseits bedeutet dies aber, dass für kriminellen Aktivitäten noch viel Luft nach oben besteht.

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ANTIFA verübt Brandanschlag und ruft zur Gewalt auf

Wann wird diese kriminelle Vereinigung endlich verboten?

Wie bereits in diversen Medien berichtet, wurde in der Nacht auf den 3. November, auf das Auto eines hochrangigen AfD-Politikers, dessen Adresse laut einem Medienbericht erst vor wenigen Wochen auf einer Antifa-Website geleakt worden war, ein Brandanschlag verübt. An dem Fahrzeug, welches komplett ausbrannte, entstand Totalschaden. Der Tat rühmt sich die ANTIFA. Das ist jene kriminelle Vereinigung, welche die österreichische Justizministerin angeblich nicht kennt bzw. nicht kennen will. In den USA wurde die ANTIFA mittlerweile zur Terrororganisation erklärt.

Aber zurück zum Brandanschlag. In einem Schreiben auf der Webseite Indymedia, bekennt sich die ANTIFA zur Tat. Zudem rufen sie mit den Worten: „Bildet ein, zwei, drei, viele Hammerbanden! Alerta antifascista, egal ob mit Hammer oder Brandsatz!“ und „All you damn’ MAGAfreaks, you will follow Kirk to hell!“ unverblümt zur Gewalt auf. Wir wollen unserer Leserschaft das Bekennerschreibens der kriminellen Organisation nicht vorenthalten und bringen dieses nachfolgend im Originaltext:

Feurige Grüße an die angeklagten, eingeknasteten und untergetauchten Antifas!

In der Nacht auf den 3.11.25 haben wir im Trenknerweg 111 in Hamburg-Othmarschen den BMW von Bernd Baumann, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, mit einem Brandsatz zerstört.

In wenigen Wochen starten zwei große Prozesse gegen Antifas in Dresden und Düsseldorf. Angeklagt sind 13 Gefährt_innen, denen mehrere Angriffe auf Nazis und deren Strukturen in Deutschland und Ungarn vorgeworfen werden. Die hohen Urteile im ersten sogenannten Antifa-Ost-Verfahren und gegen Hanna im September signalisieren einen starken Verurteilungswillen der Repression. Bisher tat sich die Justiz oft schwer, Urteile wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung gegen militante Linke zu fällen, die nicht in der Guerilla organisiert waren. Jetzt versuchen die Herrschenden neue Maßstäbe zu setzen. In Ungarn, in den Niederlanden und in den USA ist die „Antifa“ auf die Liste der „terroristischen“ Gegner gesetzt worden.

In Zeiten, in denen die alltägliche, mörderische, rassistische Praxis von Nazis, Normalos und Bullen immer weiter zunimmt, in denen die militärische Abschottung Europas, Deutschlands oder der USA gegen Geflüchtete intensiviert wird und der us-amerikanische Präsident davon schwafelt, dass er den Geruch der Deportationen am Morgen liebe und Militär gegen antirassistischen Protest und Widerstand einsetzt, in diesen Zeiten ist es dringend notwendig, sich militant antifaschistisch zu organisieren. Also genau das zu tun, was den angeklagten Antifas jetzt vorgeworfen wird.

Bildet ein, zwei, drei, viele Hammerbanden!

Alerta antifascista, egal ob mit Hammer oder Brandsatz!

Wir wollen keine Sexisten, Rassistinnen und Faschos im Stadtbild sehen!

All you damn’ MAGAfreaks, you will follow Kirk to hell!

Clara, Emmi, Luca, Nele, Moritz, Paula, Henry, Johann, Julian, Melissa, Nanuk, Paul und Tobias: viel Kraft, der Kampf geht weiter!

Freiheit für Maja, keine Auslieferung von Zaid nach Ungarn!

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Wende im Fall angeblicher Scheinehe im Großraum Graz

Landeshauptmann Kunasek ordnet nach Zeitungsbericht vollständige Aufklärung des Vorfalles an

Eine Wende gibt es im Fall einer vermeintlichen Familienzusammenführung in der Steiermark. Die Gratis-Zeitung “HEUTE“ hatte darüber berichtet. Erste Meldungen lauteten, dass ein Flüchtling aus dem Großraum Graz für seine Frau einen Aufenthaltstitel bekommen hatte, obwohl die Grazer Fremdenpolizei vor einer „Scheinehe“ gewarnt hatte. Der Mann soll die Frau vor der Hochzeit nur einmal in einem Video-Telefonat gesehen haben.

Der steirische FPÖ-Landesparteiobmann und Landeshauptmann Mario Kunasek hatte nach Bekanntwerden des Falles eine sofortige Prüfung der Causa veranlasst. Wie sich jetzt herausstellte, ist der Mann aus Afghanistan lediglich subsidiär Schutzberechtigter und nicht Asylberechtigter. Somit besteht kein Anspruch auf eine Familienzusammenführung. Das Land Steiermark leitete umgehend die Information an die zuständige Botschaft in Islamabad weiter, dass für die Frau – ebenfalls aus Afghanistan – kein österreichisches Visum auszustellen ist, da eben kein Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung besteht.

„Ich erwarte mir, dass dieser Fall vollständig aufgeklärt wird. Es sind die Umstände zu klären, wie es zu diesem Missstand kommen konnte. Asylmissbrauch muss mit allen zu Gebote stehenden Mitteln abgewehrt werden. Die Behörden sind aufgefordert, genauestens hinzusehen und strenge Maßstäbe anzulegen“, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.

Darüber hinaus wird geprüft werden, ob es weitere solcher Fälle gibt.

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FPÖ – Kickl „Gedenken an Terroropfer ist zugleich Erinnerung an Systemversagen!“

Statt Gängelung der Bürger braucht es eine Politik, die nicht vor radikalem Islamismus und Gewalt kapituliert

Anlässlich des fünften Jahrestages des islamistischen Terroranschlags in der Wiener Innenstadt erinnerte heute FPÖ-Bundesparteiobmann und Klubobmann NAbg. Herbert Kickl an die Opfer und ihre Angehörigen, verband das Gedenken aber auch mit einer Kritik am Versagen der damaligen und heutigen Regierungspolitik. „Wir gedenken heute in Trauer jener Menschen, die vor fünf Jahren auf so tragische und brutale Weise aus dem Leben gerissen wurden. Dieses Gedenken muss aber auch eine Mahnung sein. Eine Mahnung daran, dass dieser schreckliche Anschlag kein unabwendbares Schicksal war, sondern die furchtbare Konsequenz eines beispiellosen Politik- und Behördenversagens, für das bis heute niemand die volle Verantwortung übernommen hat“, erklärte Kickl.

Im Zentrum der freiheitlichen Kritik stehe der damalige ÖVP-Innenminister und spätere Kanzler Nehammer, unter dessen Führung alle Warnsignale ignoriert worden seien. „Es ist eine unumstößliche Tatsache, dass die Behörden im Vorfeld Hinweise auf die massive Gefährdung durch den späteren Attentäter hatten. Sein Treffen mit internationalen Islamisten, sein Versuch, in der Slowakei Munition zu beschaffen – all das lag auf dem Tisch. Doch der damalige ÖVP-Innenminister hat es verabsäumt, die richtigen Schlüsse zu ziehen und die Bevölkerung zu schützen. Stattdessen wurde zugesehen, wie sich die Katastrophe anbahnt“, so Kickl. Die damals eingerichtete Untersuchungskommission attestierte in ihrem Abschlussbericht, dass innerhalb des Behördenapparats „erhebliche Mängel“ in der Bekämpfung terroristischer Straftaten bestehen.

Die Sicherheitsarchitektur unter der ÖVP habe sich seither kaum verbessert. Jüngste Gewalttaten wie in Villach oder Graz würden beweisen, dass die grundlegenden Probleme ungelöst seien. Kickl kritisierte die von der Verlierer-Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS kürzlich präsentierten Maßnahmen als reinen Aktionismus auf Kosten der Bürger. „Die Antwort der Regierung auf Terror und Gewalt ist nicht, die Täter und ihr ideologisches Umfeld ins Visier zu nehmen, sondern die rechtschaffene Bevölkerung zu gängeln. Messengerüberwachung, Waffenverbote oder absurde Altersbeschränkungen für soziale Medien treffen nicht die Mörder und Terroristen, sondern den unbescholtenen Bürger, der unter Generalverdacht gestellt wird. Das ist eine Politik der Scheinsicherheit, die von der eigenen Inkompetenz ablenken soll.“

Für den FPÖ-Bundesparteiobmann sei klar, dass Kriminelle und Terroristen sich von solchen „Alibi-Gesetzen“ nicht abschrecken ließen. „Wer einen Anschlag plant, den hält kein strengeres Waffengesetz auf, und wer sich radikalisiert, tut das nicht, weil er zu viel Zeit auf TikTok verbringt. Die ausufernde Gewalt in unseren Städten und die steigende Ausländerkriminalität sind das Ergebnis einer verfehlten Migrations- und Sicherheitspolitik, nicht eines Mangels an Überwachung der eigenen Bevölkerung“, betonte Kickl.

Abschließend forderte Kickl: „Der heutige Tag der Trauer muss ein Auftrag sein, endlich Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung für die Sicherheit, aber auch für die Freiheit in unserem Land. Wir brauchen keine weiteren freiheitseinschränkenden Gesetze, die auf falschen Vorwänden beruhen. Wir brauchen eine ‚Festung Österreich‘ mit konsequentem Grenzschutz, Null-Toleranz gegenüber dem politischen Islam und einer Justiz, die nicht wegschaut. Die Regierung muss endlich die Österreicher schützen, anstatt sie zu bevormunden und ihre Grundrechte zu schleifen!“

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Betagtes Ehepaar in ihrer Wohnung ausgeraubt

Täter gaben sich über die Gegensprechanlage als Halloween feiernde Kinder aus

Das Landeskriminalamt Wien ermittelt derzeit gegen zwei bislang unbekannte männliche Täter, die im Verdacht stehen, am Freitagabend, dem 31.10.2025, ein betagtes Ehepaar – einen 69-jährigen Mann und eine 79-jährige Frau – in deren Wohnung im 13. Wiener Gemeindebezirk beraubt zu haben.

Die Täter sollen an der Gegensprechanlage einen für Halloween typischen Spruch gesagt haben, woraufhin ihnen das Haustor geöffnet wurde. An der Wohnungstür bedrohten sie die Bewohner mit Faustfeuerwaffen und drängten sie in die Wohnung. Dort fesselten sie beide Opfer und durchsuchten die Wohnung nach Wertgegenständen. Anschließend flüchteten sie mit Bargeld, Schmuck und den Mobiltelefonen der Geschädigten. Der Schaden beläuft sich auf eine Summe im unteren fünfstelligen Eurobereich.

Die 79-jährige Frau konnte sich schließlich von ihren Fesseln befreien und suchte bei einer Nachbarin Hilfe, die den Polizeinotruf verständigte. Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb bislang ohne Erfolg. Die mutmaßlichen Täter werden wie folgt beschrieben:

Unbekannter Täter 1:

• männlich, ca. 180–185 cm groß
• sehr schlanke Statur
• schwarze Vollmaskierung (vermutlich schwarzer Schal und Haube mit weißem, vertikal von Stirn bis Genick verlaufendem Streifen)
• hellblaue Augen
• schwarze Kleidung (Jeans, Daunenjacke mit Kapuze, Schuhe, Handschuhe)
• sprach Deutsch mit slawischem Akzent

Unbekannter Täter 2:

• männlich, ca. 175–180 cm groß
• sehr schlanke Statur
• schwarze Vollmaskierung (vermutlich Haube und Schal)
• schwarze Kleidung (Hose, Jacke, Schuhe, Handschuhe)
• sprach Deutsch mit slawischem Akzent

Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Die Opfer wurden körperlich nicht verletzt.  Sachdienliche Hinweise – auch anonym – werden an das Landeskriminalamt Wien unter der Telefonnummer 01 31310 33800 (Journaldienst) erbeten.

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