Erstaunliches Inserat
Folgende Stellenausschreibung haben wir heute auf „unijobs.at“, Österreichs größter Job- börse für Studenten- und Nebenjobs, gefunden. Das Erstaunliche an diesem Inserat sind die Anforderungen welche gestellt werden, die mit der eigentlichen Arbeit als Kellner(in) nicht das geringste zu tun haben. Screen: http://www.unijobs.at Feministisch, antipatriarchal und antiheteronormativ
Auf Grund dieser Stellenausschreibung werden Personen gesucht, welche die Rechte der Frauen vertreten und gegen die Vorherrschaft der Männer eintreten. Weiteres soll er/sie Heterosexualität nicht als normal ansehen. Das muss wohl akzeptiert werden, denn in unserer heutigen Zeit ist es ja offenbar nicht mehr normal, wenn ein Mensch heterosexuell veranlagt ist. Beispiele gibt es genug und zahlreiche Beiträge in diesem Online-Magazin zeugen davon. Antikapitalistisch
Die gesuchte Person soll auch antikapitalistisch eingestellt sein, dass heißt die Eigentums- ordnung, welche die freie Verfügung über das Privateigentum schützt, muss abgelehnt werden. Diese Eigentumsordnung ist allerdings die Grundlage der österreichischen Wirt-schafts- und Gesellschaftsordnung. Hier wird es schon bedenklicher. Wenn jedem ohnehin alles gehört, ist dieses Stellenange- bot ein Traumjob. Man könnte sich bedenkenlos die Tageslosung einstecken, statt diese beim Chef abzuliefern. Dies wäre durch die Job-Anforderung der antikapitalistischen Ein- stellung durchaus gerechtfertigt und kein krimineller Akt. Antiklerikalismus als Bedingung
Das heißt, dass sich der/die Stellenbewerber(in) zu keiner orthodoxen, katholischen, angli- kanischen und altkatholischen Kirche bekennen darf. Ab hier ist diese Stellenausschreibung nicht mehr erstaunlich, sondern bereits kriminell und diskriminierend. Mit der Anforderung des Antiklerikalismus, verstößt dieses Inserat eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Geschlechtsneutral vs. Diskriminierung
Erinnern wir uns an den „Damenschneider“, welcher sich vor etwas über einem Jahr er- laubte, eine Schneiderin für seine Maßschneiderei zu suchen. Da das Stellenangebot nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben war, brachte ihm das umgehend eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein. Da die Stellenausschreibung des "Studibeisl" schon ein ganz anderes Kaliber. Durch den Wortlaut dieses Inserates, wird eindeutig das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Erstaunlich finden wir nur, dass gerade jene(r) Lokalbetreiber(in) auf eine(n) antidiskriminierende(n) Mitarbeiter(in) Wert legt. ***** 2011-02-28
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Kommentare
kath.net/detail.php?id=30335
Eben nicht, da wurde etwas gründlich mißverstanden, obwohl es klar und deutlich geschrieben wurde:
ANTIKAPITALISTI SCH
was bedeutet, man bekommt zwar pro forma 9 Euro/Stunde sollte sie aber auf Grund der eigenen antikapitalisti schen Gesinnung nich annehmen sondern der Kommune zu Gute kommen lassen - also den Lohn beim Chef als Verwalter lassen.
Alles klaro ?
Ihre Sichtweise ist nicht von der Hand zu weisen. Die Einbehaltung des Stundenlohns von 9,- Euro, würden einer antikapitalisti schen Gesinnung zuwiderlaufen. Also wäre die Arbeitsleistung für Gottes Lohn zu erbringen. Allerdings steht Gott wieder im Widerspruch zur geforderten antiklerikalen Haltung. Nun möge einer daraus schlau werden.
MfG