Keine Rechte ohne Pflichten
Wie hinlänglich bekannt, haben sich die Homosexuellen durchgesetzt. Sie haben die gleichen Rechte wie Heteros bei der Partnerschaftsschließung gefordert und schluss- endlich auch erhalten. Aus allen Rechten leiten sich aber naturgemäß Pflichten ab. Eine Pflicht davon ist die Angabe des Familienstandes gegenüber der Behörde. Seit eh und je ist auf amtlichen Meldezetteln unter anderem anzugeben, ob man ledig, verheiratet, geschieden oder ver- witwet ist. Wirbel um neue Meldezetteln
Über diese von der Meldebehörde verlangte Auskunft, hat sich noch nie ein Hetero auf- geregt. Nachdem nun unsere Gesellschaftsordnung geupdated wurde und Homosexualität als evolutionsbedingt normal anzusehen und offensichtlich gesellschaftsfähig geworden ist, sah sich die Behörde korrekterweise dazu veranlasst, neue Meldezetteln einzuführen. Personen die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen und diese auch standesamtlich bestätigen lassen, werden nun aufgefordert über den Status Quo ihrer eingetragenen Partnerschaft Auskunft zu geben. Wer ist nun wirklich ein Diskriminierer?
Auf einmal ist Feuer am Dach und in Online-Magazinen, Blogs und Foren, die vorwiegend von Homosexuellen oder deren Sympathisanten betrieben werden, wird das als Diskriminier- ung dargestellt. Irgendwie ist uns jetzt die Orientierung abhanden gekommen. Lehnt jemand Homosexuali-tät ab ist er ein Diskriminierer. Anerkannt er diese diskriminiert er ebenfalls Menschen mit dieser sexuellen Neigung. Schreuder ortet gefährliche Situation
Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder meint in seinem „Blog“, dass das Sammeln von Daten über die sexuelle Orientierung, eine gefährliche Situation dar- stellt. Erstaunlich sagen wir, denn bis dato hat es niemanden gestört und war auch unge- fährlich. Schreuder meint auch wörtlich: „Mit diesem Meldezettel bist du immer geoutet - bis in den Tod. Einmal verpartnert, immer aktenkundig sozusagen.“ Da dürfte dem grünen Gemeiderat entfallen sein, dass mit der Partnerschaftsschliessung am Standesamt die Aktenkundigkeit ohnehin gegeben ist. Lebenslange Aktenkundigkeit
Die Aktenkundigkeit begleitet einen Menschen ohnehin sein ganzes Leben lang. Sei es bei der Führerscheinanmeldung, Aussagen vor Behörden und Gerichten, Pensions- Arbeitslosen- oder Sozialhilfeanträgen und dergleichen mehr. Überall hat der Antragsteller gegenüber der Behörde über seine persönlichen Daten Auskunft zu erteilen und bis jetzt hat dies niemanden wirklich gestört. Doch plötzlich wo Homosexuelle die sich ohnehin geoutet haben in diese Pflicht genommen werden, ist es auf einmal gefähr-lich. Nur Homosexuelle vom Datenmissbrauch betroffen?
Einen eventuellen Datenmissbrauch als Argument anzuführen, ist wohl mehr als erstaunlich. Ein solcher kann nämlich Heteros und Homosexuelle gleichermaßen betreffen. Wenn man dieser scheinheiligen Schlussfolgerung folgt, dürfte wohl niemand mehr seine persönlichen Daten preisgeben. Worin besteht die Missachtung?
Wenn Schreuder nun der Innenministerin eine Missachtung von Lesben und Schwulen unterstellt, fehlt uns dafür die Begründung. Einerseits outen sich Homosexuelle in dem sie schmusend und händchenhaltend durch die Gegend schlendern, Plakate anbringen, an Demonstrationen teilnehmen und ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft standes- amtlich besiegeln lassen, während sie anderseits nicht als Homosexuelle anerkannt werden wollen. Und wenn’s ums Geld geht?
Allerdings tut sich für uns folgende Frage auf. Personen welche sich mit einem standes- amtlichen Festakt als Homosexuelle geoutet haben und im Falle einer Einreichung um eine Witwen- bzw. Witwerpension oder Einlösung einer Lebensversicherung ihre amtliche Partnerschaftsurkunde vorlegen müssen, dann dies auch als Diskriminierung sehen, wenn es ums liebe Geld geht. ***** 2010-01-13
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Kommentare
Sämtliche Interessensorga nisationen und auch besagter Herr Schreuder haben stets gleiche Rechte UND Pflichten gefordert. Wortwörtlich und weil eine vollkommene Gleichstellung mit der Ehe nichts anderes bedeuten kann.
Lustig, wie kleingeistig Sie auf einmal werden, wenn es um Gesellschaftsgr uppen geht, mit denen Sie nichts anfangen kommen. Wenn diese dann Gleichberechtig ung fordern und aufgrund der vorliegenden Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung selbige natürlich thematisieren (müssen), werfen Sie ihnen das paradoxerweise vor.
Oder Sie reiten auf Meldezettelpass agen herum um daraus gleich eine Neiddebatte zu machen.
Die nach wie vor angestrebte Gleichstellung mit der Ehe führt logischerweise auch zu einer Gleichstellung am Meldezettel mit der man sich die kritisierten zwei Zusatzoptionen sparen kann.
Wie sie selbst schreiben geht es ja um die rechtliche und gesellschaftlic he Akzeptanz als Teil der Normalität. Was dies bedeutet, darüber haben Sie offenbar nicht nachgedacht.
TOLERANZ gegenüber Schwulen ja, Akzeptanz als "normal" sicher nie.
Definieren sie mal bitte das Wort "normal". Was ist "normal"?
Warum sollen Homosexuelle nicht "normal" sein, obwohl es sie stets gab?
War der Umgang mit Homosexualität im antiken Griechenland damals "normal"?
Ist "normal" nicht schlichtweg eine Frage des gesamtgesellsch aftlichen Verständnisses?
Homosexuelle denken nicht anders, sie fühlen anders, das ist ein Unterschied. Und aus dem Verlangen nach dem ganz nornamlen Eherecht ist keine Vorschrift für irgendwen, denn es ändert für die von Ihnen angesprochene Mehrheit nichts.