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Einreichung einer Impfbefreiung erst ab dem 22.April möglich, gestraft werden soll aber bereits ab dem 15. März!


Ab heute gilt das Impfpflicht-Gesetz und dieses ist eine gleichzeitige Bestätigung über die Fortsetzung der Unfähigkeit, der schwarz-grüne Pleiten- und Pannenpolitik. ÖVP und Grüne hatten es nicht geschafft, das notwendige ELGA-Portal bereitzustellen, damit Impfbefreiungen auch beantragt werden können.


Rund 250.000 Personen, die Anspruch auf eine Impfbefreiung haben, können diese aber erst ab 22. April 2022 beantragen, weil es erneut EDV-Schwierigkeiten bei der ELGA GmBH gibt. Trotz monatelanger Vorbereitungszeit herrscht ein totales Chaos zulasten der Bevölkerung in Österreich. Im Klartext bedeutet das: Die Einreichung einer Impfbefreiung ist erst ab 22.04.22 möglich, gestraft werden soll aber bereits ab 15.03.22. Die Einführung des Impfzwangs ist ohnehin nur mehr eine Farce und die endgültige Bankrotterklärung der unfähigsten Regierung der 2. Republik.


Dazu die freiheitliche Sozialsprecherin NAbg. Dagmar Belakowitsch: „Von der derzeit vorherrschenden Omikron-Variante geht keine größere Gefahr für das österreichische Gesundheitssystem aus, aber dennoch treiben ÖVP und Grüne die Menschen mit aller Gewalt in die Impfung, obwohl diese obendrein nicht einmal vor einer Ansteckung schützt.“


Zudem beschneidet dieses Impfpflicht-Gesetz, die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung in Österreich und dürfte obendrein verfassungswidrig und nicht verhältnismäßig sein. Die Bedenken zu diesem Gesetz kommen von vielen Seiten und werden von Tag zu Tag größer. Die EDV-Probleme der ELGA GmBH sind eigentlich nur mehr ‚das Tüpfelchen auf dem i‘.


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05.02.2022


 

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